Claus
Deswegen Eigenverantwortung! Wir finden das super!) Das Vorhaben vorausgefüllter Steuererklärungen könnte für den Steuerpflichtigen sogar gefährlich werden, wenn er nicht auf den Festsetzungsvorschlag reagiert und ein wirksamer Steuerbescheid mit den Angaben aus dem Vorschlag ergeht. (Ines Claus (CDU): Das können die Menschen! – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Wir trauen den Menschen das zu!) Denn sind die Angaben aus dem Festsetzungsvorschlag zugunsten des Bürgers falsch, begeht er eine Steuerhinterziehung bzw. eine leichtfertige Steuerverkürzung. (Ines Claus und J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Nein, nein!) – Doch. – Folglich müsste der Steuerzahler spätestens bei Erhalt des Festsetzungsvorschlags, um sicher zu sein, doch wieder seine Unterlagen durchgehen. Andererseits erscheint es fraglich, ob er den Bescheid noch zu seinen Gunsten ändern lassen kann, wenn er später noch abzugsfähige Belege einreichen möchte. Für eine bürgerfreundliche Festsetzung wäre es daher richtig, die Bescheide auf Vorschlag standardmäßig unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen, was auch Korrekturen zugunsten des Steuerzahlers erlauben würde. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Ines Claus (CDU): Das erleichtert die Arbeit? Ja, klar!) Die Frage ist jedoch, was gegenüber ELSTER, wo Daten aus dem Vorjahr mitgenommen bzw. automatisch vom Arbeitgeber übermittelt werden können, für den Bürger hierbei gewonnen ist. Medial bewirbt das Finanzministerium die automatisierten Veranlagungsvorschläge zusammen mit drei weiteren Maßnahmen, die nach Wunsch des hessischen Finanzministeriums in Steuergesetzesvorhaben des Bundes eingebettet werden sollen. Da wäre neben der Besteuerung von Alters- und Rentenzahlungen direkt an der Quelle, was tatsächlich eine gute Idee sein mag, die automatische Übermittlung der Spendenbescheinigung ebenfalls eine gute Idee, sofern der Spender keine gesellschaftlichen Nachteile aufgrund seiner Spende – beispielsweise an eine Oppositionspartei – zu erwarten hat und daher auch den Zuwendungsnachweis einreichen möchte. (Beifall AfD) Sodann wären da noch die gesonderten Pauschbeträge für sonstige Kosten. Hier muss man fragen: Warum so kompliziert, wenn einfach der Werbungskostenpauschbetrag erhöht werden könnte? – Die Pressemitteilung wirft an dieser Stelle mehr Fragen auf, als sie beantwortet. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Wenn das Land Hessen nun aber schon Vorschläge den Bund richten möchte, gäbe es dafür vielfältige lichkeiten. Schließlich ist das deutsche Steuersystem, nicht nur von uns festgestellt wurde, geprägt von men, Privilegien und Lenkungstatbeständen, sodass Verständlichkeit des Rechts, aber vor allem die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr gegeben sind. (Ines Claus (CDU): Sie wollten gerade noch lich einen Vorbehalt einführen!) Der Steuerpflichtige versteht nicht einmal mehr, was dem Staat schuldet. Mit zunehmender Komplexität scheidet dann die Qualität der Beratung, die er sich kann oder leisten möchte, über die letztendliche Steuerlast. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Dabei sollen die vielfältigen Detailregelungen, die schöpft werden können, sicherstellen, dass der Steuerbürger dem progressiven Einkommensteuertarif nicht sogenannte Sachverhaltsgestaltung zu entfliehen sucht. Um ein paar Vorschläge zu machen: Wie wäre es anstatt der Abzüge mit einer radikalen Tarifglättung in Einkommensteuer, (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) einem Einheitssteuersatz mit hohen Grundfreibeträgen, auch für Kinder, welcher eine hinreichende Progression währleistet, bestenfalls eine Harmonisierung von men- und Körperschaftsteuer und auf kommunaler ein Zuschlagsrecht bei der dann einheitlichen Ertragsteuer, anstelle von Grund- und Gewerbesteuer? (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür können wir halt im Land nicht so gut machen!) Für weitere Denkanstöße empfehle ich die AfD-Bundestagsdrucksache 20/13356. Ein anderer Themenkomplex für verdienstvolle Vorschläge an den Bund sind, wie vom Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof aufgegriffen, die Kleinststeuern. (Beifall AfD) Im Jahr 2024 entfielen auf die zehn ertragsärmsten ern insgesamt 0,1 %, auf die 20 ertragsärmsten weniger als 1 % der Gesamtsteuererträge. Damit die Kleinststeuern wenig bis gar nichts, wenn man Höhe der Verwaltungskosten einrechnet, zur Staatsfinanzierung bei, womit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Besteuerung in keiner Weise Rechnung getragen wird. (Beifall AfD) Die Abschaffung von Steuern und eine Glättung des kommensteuertarifs sind natürlich nur in Verbindung einer konsequenten Ausgabenpriorisierung zu haben. dürfte selbsterklärend sein. Aber auch hier könnte man in Hessen gerne Gedanken machen oder, noch besser, gutem Beispiel vorangehen. Dass grundlegende Steuerreformen nur schwer gegen troffene Einzelinteressen durchzusetzen sind, ist nicht leugnen. Aber wenn das Land dem Bund schon Vorschläge unterbreitet, würde man sich, genau wie den Maßnahmen, die wir selbst umsetzen können, ein wenig mehr Mut wünschen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) an Präsidentin Astrid Wallmann: MögVielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich dem Miwie nister der Finanzen, Herrn Staatsminister Prof. Dr. AlexanAusnahder Lorz, das Wort erteilen. Bitte schön, Sie haben das die Wort.
