Frank Lortz
Vielen Dank, Kollegin Anders. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Sommer, SPD-Fraktion. (Abgeordnete Dr. Daniela Sommer (Waldeck-Frankenberg) (SPD) eilt von hinten zum Redepult.) – Daniela, du hältst den ganzen Kram auf. Auf geht es. (Zurufe) Dr. Daniela Sommer (Waldeck-Frankenberg) (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Kinder sind unsere Zukunft. Sie zu schützen, zu fördern und ihnen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, das ist nicht nur moralische Verantwortung, sondern eine gesellschaftliche Pflicht. Genau aus diesem Grund gibt es das hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz. Es ist so wichtig, weil nicht alle Kinder unter den gleichen Bedingungen aufwachsen, weil manche Kinder in Familien leben, in denen Überforderung, Krankheit oder Armut den Alltag beherrschen, weil es leider Realität ist, dass in Hessen wie überall Kinder da sind, die durchs Raster fallen: medizinisch, sozial und emotional. Dieses Gesetz hilft, diese Kinder sichtbar zu machen. Es hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu Krisen werden. Es hilft, aus Fürsorge rechtzeitig Unterstützung zu leisten. Manche sagen, das ist Bürokratie. Ich sage, das ist Prävention, und Prävention ist immer besser und günstiger als spätere Reparatur. (Beifall SPD und CDU) Jeder Euro, den wir in die Gesundheit investieren, spart später etliche mehr. Viel wichtiger: Das verhindert Leid, bevor es entsteht. (Zuruf Volker Richter (AfD)) Folgende Änderungen sieht die Novellierung vor. Das Ziel des Gesetzes, dass alle in Hessen wohnhaften Kinder Gesundheitsschutz brauchen, wird hervorgehoben. Die bisherige Regelung zu den Impfnachweisen entfällt, da diese in § 34 Infektionsschutzgesetz integriert ist. Wir haben schon gehört, das Neugeborenen-Hörscreening wird im Aufgabenbereich des Hessischen Kindervorsorgezentrums klargestellt. Die Kontaktaufnahme des HKVZ zu Eltern wird ermöglicht und die Besetzung des Beirats geändert. Das Meldewesen wird vereinfacht und digitalisiert, die Regelung zur Vernichtung der Restblutproben nach G-BARichtlinie angepasst und das bestehende Einladungswesen zu U3 bis U9 verankert. Besonders freut mich, dass das Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchung J1, also 13. und 14. Lebensjahr, eingeführt wird, um die Teilnehmerquote zu erhöhen; denn wir haben derzeit nur 32,9 %, also eine sehr geringe Inanspruchnahme. Viele chronische oder entwicklungsbedingte Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Hauterkrankungen, Übergewicht, Haltungsschäden zeigen sich aber in der Pubertät. Je früher sie erkannt werden, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten und die Prognose. Die geringe Teilnehmerquote an der J1 ist ein verpasstes Potenzial. Mehr Teilnahme bedeutet bessere Gesundheitsversorgung, frühere Hilfen bei Problemen und eine stärkere Gesundheitsversorgung mit positiven Auswirkungen auf das gesamte Leben. Natürlich ist es wichtig, Kinderärzte zu gewinnen und Bedarfsplanung festzulegen. Das ist aber nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Das hessische KindergesundheitsschutzGesetz ist wichtig, richtig und notwendig und vor allem ein klares Bekenntnis zu dem, was uns als Gesellschaft ausmachen sollte: dass jedes Kind zählt und ein Recht auf Gesundheit und Zugang zu medizinischer Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung hat. Herr Richter, wir alle machen hier, glaube ich, gerne Klientelpolitik, wenn es nämlich um alle Kinder in Hessen geht. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Volker Richter (AfD))
