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Frank Lortz

09.09.2025 Sitzungen 21/45

Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des mens über die Errichtung und Finanzierung des tuts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen – Drucks. 21/2608 – Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Frau Staatsministerin Stolz. Diana, bitte. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Der Name des Gesetzentwurfs, ich hier einbringe, klingt recht technisch. Ich möchte betonen, dass es sich beim IMPP um eine sehr gemeinsame Einrichtung der Bundesländer handelt. IMPP trägt dazu bei, die Qualität und die Verlässlichkeit bei den Staatsexamensprüfungen in den Bereichen zin, Zahnmedizin, Pharmazie und psychologische therapie sicherzustellen. Das sichert bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards. Es ermöglicht, die gesundheitliche Versorgung im ganzen Land auf einem sehr Niveau aufrechtzuerhalten. Junge hoch qualifizierte Medizinerinnen und Mediziner sind unendlich wichtig für unser Gesundheitssystem. IMPP existiert mittlerweile seit 50 Jahren. Der chende Staatsvertrag wurde im Jahr 1970 zwischen Ländern geschlossen. Es ist daher notwendig, ihn von zu Zeit an neue gesetzliche Vorgaben und sonstige dernisse anzupassen. Zuletzt war dies vor 24 Jahren Fall. Dies betrifft beispielsweise gesetzliche Änderungen Approbationsordnungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte oder der für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Zudem steht eine Änderung der Bundesärzteordnung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Aufgaben IMPP. Die Änderungen sind wichtig und notwendig, um die lität dieses Instituts und damit auch der Staatsexamensprüfungen in den akademischen Heilberufen mit Approbation sicherzustellen. Ich selbst habe mit Zustimmung des Kabinetts den derungsstaatsvertrag bereits im Juli des vergangenen res unterzeichnet. Nachdem mittlerweile alle Vertreter Länder diesen unterzeichnet haben, bedarf es noch Zustimmungsgesetzes, damit wir als Land Hessen die fikationsurkunde beim Land Rheinland-Pfalz als Sitz IMPP hinterlegen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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