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Felix Martin

GRÜNE 09.09.2025 Sitzungen 21/45

Die Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wird man eigentlich staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagogin? Genau das regelt das hessische Sozialberufeanerkennungsgesetz. Die Landesregierung möchte, dass neben Studiengängen der Sozialen Arbeit auch vergleichbare Studiengänge zu einer staatlichen Anerkennung führen können. AbgeHerr Kollege Roos, im ersten Entwurf war diese Formulierung tatsächlich sehr unspezifisch, und die Anzuhörenden, die sich auf den ersten Entwurf bezogen haben, haben gesagt: Na ja, was gilt denn als „vergleichbar“? – Die Landesregierung hat diese Kritik aber aufgegriffen und die Herren! Formulierung im Gesetzentwurf konkretisiert. Dort steht vieljetzt, dass der Studiengang dem Qualifikationsrahmen Soarziale Arbeit entsprechen muss. kann es Es ist also sehr klar, worum es sich handelt, welche Studiengänge gemeint sind. Das erleichtert das Verfahren auch sehr für ausländische Fachkräfte, die einen Studiengang der Sozialen Arbeit studiert haben, der aber in ihrem Land anders heißt. Es erleichtert auch die Flexibilität bei den hiesigen Universitäten. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag. Der geKollege Roos hat den alten Vorschlag gelesen, den neuen aber nicht zur Kenntnis genommen. Bereich dass Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll die Praxisphase künftig verpflichtend auch Kenntnisse des Kinderschutzes vermitteln. Eine explizite Verankerung dieses bewährt wichtigen Themenfeldes im Gesetz findet ebenfalls unsere Unterstützung. es die- Kritischer sehen wir die geplante Verkürzung der PraxisPflicht- phase. Kollege Roos hat behauptet, alle Anzuhörenden hätma- ten das ganz furchtbar gefunden. Das stimmt nicht. Der Minister hat behauptet, alle Anzuhörenden hätten das ganz toll gefunden. Das stimmt auch nicht. Tatsächlich ergeben die Ausführungen der Anzuhörenden ein sehr gemischtes Bild, was die Verkürzung der Praxisphase von einem Jahr auf nur noch 100 Tage betrifft, also nicht einmal mehr ein Drittel der ursprünglichen Dauer. Der Hessische Städtetag – das führe ich exemplarisch an – befürchtet einen Qualitätsverlust und höhere Kosten für die Kommunen, wenn man Sozialarbeiter nachqualifizieren muss. Der Hessische Landkreistag geht von einer längeren Einarbeitungszeit aus. Die Universität Kassel erklärt, die einjährige Praxisphase sei weiter notwendig, um die nötige praktische Qualifikation zu erwerben. Die Frankfurt University of Applied Sciences meint, ein Zeitraum von 100 Tagen sei kaum geeignet, um eine Handlungssicherheit als Fachkraft zu erwerben. Kritik kommt auch von den Gewerkschaften – von ver.di, von der GEW und anderen – und auch vom CVJM. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit hat erklärt, dass einige Bundesländer, die die Praxisphase schon verkürzt haben, jetzt darüber sprechen würden, die Praxisphase wieder auszuweiten, weil die Qualifikation leidet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen diese Kritik sehr ernst. Wir sind immer gern bereit, darüber zu sprechen, wie man Ausbildungshürden senken, flexibler werden und Verfahren einfacher machen kann. Wichtig ist für uns dabei, dass die Qualität hoch bleibt. Wir lehnen die Verkürzung der Praxisphase aber nicht einfach ab, sondern wir schauen genau hin. Wir haben eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um genau zu schauen: Wie lief die Erprobung konkret an den Hochschulen? Welche Erfahrungen sind damit gemacht worden? Wir konnten leider online keine Erfahrungsberichte und keinen Evaluationsbericht finden. Deshalb haben wir nachgefragt. Auch in der Gesetzesbegründung wird diese Evaluation erwähnt. Der Herr Minister ist ebenfalls kurz darauf eingegangen. Wir möchten wissen, welche Auswirkungen diese verkürzte Praxisphase denn nach Auffassung derer, die sie ausprobiert haben, auf die Berufseinstiegsoption hat. Wir hoffen auf eine zügige Beantwortung dieser Fragen und werden dann auf der Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse entscheiden, ob Sie auch in diesem Punkt unsere Unterstützung haben. In den anderen Punkten haben Sie diese aber auf jeden Fall. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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