Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir sind damit Ende der Debatte und auch am Ende der ersten angekommen. Wir überweisen den Gesetzentwurf, Drucksache dem Innenausschuss. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung Gesetzentwurf L andesregierung Z weites Gesetz zur Änderung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes – Drucks. 21/2569 – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Für Landesregierung und zur Einbringung spricht Herr minister Gremmels. Bitte sehr. Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und schung, Kunst und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten und Herren! Mit der Einbringung eines Zweiten zur Änderung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes die Landesregierung den Entwicklungen der letzten und den Erkenntnissen aus der Evaluation und aus einzelnen Modellvorhaben Rechnung. Leitlinie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs war uns, die Anforderungen an eine moderne Ausbildung berücksichtigen, ohne hierbei die hohen Standards für staatliche Anerkennung aufzuweichen. Hiermit wird herausragenden Verantwortung und der gesellschaftlichen Bedeutung, die mit der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern verbunden ist, nachgekommen. Eine wesentliche Neuregelung betrifft die Ausgestaltung der zur staatlichen Anerkennung führenden Praxisphase. Um es direkt vorwegzunehmen: Künftig wird es sein, neben dem klassischen Anerkennungsjahr auch eine mindestens 100-tägige Praxisphase anzubieten. Das Ergebnis der Regierungsanhörung zum Gesetzentwurf sowie verschiedene öffentliche Initiativen haben mir zeigt, dass diese Regelung einen Schwerpunkt der sion bildet. Ich möchte deshalb zunächst auf diesen besonders eingehen. Unbestrittene Richtschnur für die Ausgestaltung der engänge im Bereich Soziale Arbeit ist der sogenannte lifikationsrahmen Soziale Arbeit, den der Fachbereichstag Soziale Arbeit erarbeitet hat. Dieser Qualifikationsrahmen legt bereits seit Jahren die Mindestdauer für berufspraktische Tätigkeiten zum Erhalt einer staatlichen Anerkennung auf mindestens 100 Tage fest. Aus diesem Grund es den Hochschulen bereits seit 2010 ermöglicht, im men einer Erprobungsklausel eine mindestens 100-tägige Praxisphase anzubieten. Die Modelle der Hochschule kann durften der Genehmigung meines Hauses und waren durch den dieses nach jeweils fünfjähriger Laufzeit zu evaluieren. Seit 2010 haben vier staatliche und fünf nicht staatliche Hochschulen entsprechende Modelle in Studiengängen der Sozialen Arbeit, der Kindheitspädagogik und der Heilpädagogik implementiert. Die Erfahrungen der Hochschulen waren durchweg positiv. Bundesweit gibt es nur noch zwei Länder, die ein verpflichtendes Anerkennungsjahr vorsehen. am Lesung Ich denke, meine Ausführungen machen deutlich, dass es keinen Anlass gibt, eine 100-tägige Praxisphase weiterhin nur im Rahmen einer einjährigen Erprobungsdauer 21/2498, zu gestatten. In Anbetracht der bundes- und landesweiten Entwicklungen wäre es schlichtweg eine Zumutung, den Hochschulen weitere Genehmigungs- und Evaluierungserfordernisse für ein inzwischen etabliertes Modell aufzubürden. Hiermit wird zugleich ein deutlicher Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Entbürokratisierung, zur Fachkräftegewinnung und zur Stärkung der Hochschulautonomie gelegt – alles Punkte, die wir in Sonntagsreden hochhalten. Hier können wir sie jetzt einmal umsetzen, meine sehr verehrten die Damen und Herren. Staats- (Beifall CDU und SPD) Wichtig ist für mich aber auch, hervorzuheben, dass die neuen gesetzlichen Regelungen keine Hochschule dazu Forzwingen, das lieb gewonnene klassische Anerkennungsjahr aufzugeben. Im Gegenteil, durch eine Ergänzung im GeDamen setz soll nunmehr ausdrücklich dargestellt werden, dass Gesetzes auch dem Studium nachlaufende Praxisphasen mit ECTSträgt Punkten versehen werden können. Hierdurch wird die AnJahre schlussfähigkeit der Studiengänge mit einem klassischen den nachlaufenden Anerkennungsjahr ausdrücklich gestärkt. Mit dem Gesetzentwurf greifen wir zudem die Entwickfür lung auf, dass die Bezeichnungen von Studiengängen auf zu dem Gebiet der Sozialen Arbeit vielfältiger werden. Desdie halb wollen wir künftig im Gesetz vorsehen, dass auch der vergleichbare Studiengänge zu einer staatlichen Anerkennung führen können. Klargestellt wird aber ausdrücklich, dass die vergleichbaren Studiengänge den Anforderungen des Qualifikationsrahmens Soziale Arbeit, den der Fachbereichstag festgelegt hat, entsprechen müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass dieser zur staatlichen Anerkennung führende Studienabschluss hohen Standards entmöglich spricht. Das ist auch gut so. regelhaft Eine weitere wichtige Ergänzung des Gesetzes betrifft den Kinderschutz. Es soll künftig ausdrücklich vorgesehen werden, dass eine staatliche Anerkennung Kenntnisse des geKinderschutzes voraussetzt. Das ist eigentlich eine SelbstDiskusverständlichkeit. Bisher gab es das aber nicht. Wir tragen Punkt der besonderen Bedeutung des Kinderschutzes in diesem Gesetzentwurf Rechnung. Studi- (Beifall CDU und SPD) QuaLassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass wir heute einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Entwicklungen der vergangenen Jahre berücksichtigt. Zugleich halten wir aber auch an den hohen Standards für wurde eine staatliche Anerkennung fest, die die besondere geRah- sellschaftliche Bedeutung dieses Aufgabenfelds erfordern. Kurzum: Mit dem Gesetzentwurf betonen wir die Bedeube- tung des Kinderschutzes in der Ausbildung und leisten einen Beitrag zur Fachkräftesicherung, zur Qualitätssicherung und zum Bürokratieabbau. (Beifall CDU und SPD)
