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Prof. Dr. Roman Poseck

09.09.2025 Sitzungen 21/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Tod gehört zum Leben. Er betrifft uns alle am Ende unseres eigenen Lebens und während des Lebens mit dem schmerzlichen Verlust von Angehörigen und Freunden. Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist deshalb ein sehr sensibles Thema. Ich möchte mich beim Hohen Haus für die sehr sachliche und sehr ernsthafte Debatte bedanken, die der Besonderheit dieses Themas Rechnung getragen hat. Ich verstehe die sehr individuellen Wünsche, wenn es um Bestattungen geht. Hier kann es aus guten Gründen eine große Bandbreite an persönlichen Wünschen geben; denn gerade hier geht es um ein höchst persönliches Thema. Gleichwohl ist es Aufgabe des Gesetzgebers, allgemeine Rahmenbedingungen festzulegen. Dabei geht es natürlich auch darum, diese individuellen Wünsche und damit auch das Selbstbestimmungsrecht zu berücksichtigen. Es geht aber auch darum, die Würde von Verstorbenen und die Totenruhe zu schützen. Darüber hinaus muss es darum gehen, die berechtigten Interessen von Angehörigen einzubeziehen, die auch einen Raum für Trauer brauchen. Des Weiteren ist es aus meiner Sicht Aufgabe des Gesetzgebers, Regelungen zu treffen, die auf eine breite Akzeptanz stoßen. Darüber hinaus brauchen wir ein hohes Maß an Sicherheit. Unsicherheit, gerade auch Rechtsunsicherheit, ist bei einem so sensiblen Thema kontraproduktiv. Diesen Ansprüchen, die ich soeben skizziert habe, wird der Entwurf der FDP aus meiner Sicht so nicht gerecht. Ich sehe auch erhebliche Probleme bei Ihrem Entwurf, lieber Herr Promny, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Sie wollen den Friedhofszwang auflösen und Urnen damit auch in private Hände geben. Damit sind viele Folgefragen verbunden: Wie ist es, wenn mehrere Angehörige die Urne gern hätten? Dann gibt es Streitigkeiten über den Aufenthaltsort der Urne, insbesondere dann, wenn sich die Angehörigen nicht verstehen. Was passiert mit der Urne, wenn der bisherige Besitzer der Urne verstirbt? Wie wird sie dann im Übrigen weitergegeben? Auch das schon angesprochene Thema, das in Ihrem Gesetzentwurf enthalten ist, der Bestattung in Flüssen und nicht mehr nur im Meer, wie es bisher vorgesehen ist, ist mit ganz erheblichen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Aus guten Gründen gibt es bisher Abstände bei Seebestattungen zu Schifffahrtsrouten und im Übrigen auch zu Schwimmerinnen und Schwimmern. Wenn ich mir unsere hessischen Flüsse anschaue, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man dort bei Flussbestattungen alle Belange in Einklang bringen kann. Das sind nur wenige Gesichtspunkte, die ich hervorheben will, die aus meiner Sicht deutlich machen, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zwar dem individuellen Bedürfnis besonders Rechnung tragen wollen, dabei aber deutlich zu weit gehen, über das Ziel hinausschießen und wesentliche Gesichtspunkte, auf die es dem Gesetzgeber ankommen sollte, an dieser Stelle vernachlässigen. Wir haben im Innenausschuss eine Anhörung erlebt, die für den Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir heute nicht schwerpunktmäßig beraten, viel Unterstützung geboten hat, die aber auch viele kritische Stimmen zu Ihrem Gesetzentwurf hervorgebracht hat. Ich möchte zum Abschluss meiner Rede zwei dieser kritischen Stimmen zu Gehör bringen. Zunächst einmal will ich aus der Stellungnahme des Kommissariats der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen zitieren. Dort heißt es wörtlich: „Die neuen Bestattungsformen müssen deshalb kritisch betrachtet werden, weil diese insbesondere mit dem zentralen Anliegen der Sicherstellung der ungestörten Totenruhe unvereinbar sind. Deutlich sehen wir zudem die Gefahr, dass mit den genannten Regelungen einer Kommerzialisierung des Umgangs mit Verstorbenen Vorschub geleistet wird. Wir halten es deshalb für sinnvoll und angemessen, auf die Aufnahme der neuen Bestattungsformen in das Bestattungsgesetz zu verzichten und den Friedhofszwang beizubehalten.“ Das ist die Stellungnahme der Bischöfe in Hessen. Darüber hinaus möchte ich die Stellungnahme des Hessischen Städtetags anführen. In der Stellungnahme des Städtetags heißt es wörtlich: „Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Aus unserer Sicht stellen die vorgesehenen Regelungen einen massiven Eingriff in die bisherige Friedhofskultur dar. Die deutsche Friedhofskultur zeichnet sich durch eine lange Tradition aus, die weit über die reine Bestattungsfunktion hinausgeht. Friedhöfe sind Orte der Erinnerung, des Gedenkens und der Trauerbewältigung, die eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung besitzen.“ Diesen Stellungnahmen schließe ich mich an und deshalb für die Landesregierung erklären, dass wir Gesetzentwurf der Freien Demokraten nicht unterstützen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗