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Alexander Bauer

CDU 09.09.2025 Sitzungen 21/45

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Sterben, Tod und Trauer unterliegen einem tiefgreifenden Wandel. Die sinkende Kirchenmitgliedschaft führt zu nem Rückgang von religiösen Bestattungen. Der Anteil Feuerbestattung hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und liegt laut aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2023 bei etwa 80 %. Auch der Trend dem zu pflegefreien Gräbern ist ungebrochen. natürlich Meine Damen und Herren, deshalb gibt es immer wieder und Neuerungen bei der Art und Weise der entsprechenden Regelungen auf den hessischen Friedhöfen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat hierzu auch wichtige Ändeoder rungen herbeigeführt. Ein Grundsatz wird aber eben beibedabei halten – das ist uns ganz wichtig –, nämlich die Sarg- und wir Friedhofspflicht, was auch allgemein von den Fachleuten begrüßt wird. der Auf breite Zustimmung stoßen auch die Änderungen in dem Entwurf der Landesregierung bei der Frage, dass Elauch tern ihr tot geborenes Kind grundsätzlich individuell bestatten können. Auch die Qualitätsverbesserung der zweigu- ten Leichenschau wird begrüßt. Auch die Regelungen zu den Sorgemaßnahmen bei Bestattungen für Heimbewohist ner oder im Krankenhaus verstorbene Personen sowie die sich der Verlängerung der Bestattungsfrist werden begrüßt. Das alles sind sinnvolle Maßnahmen, die begrüßt werden. Über nehdiese Änderungen wurde in der ersten Lesung bereits gezeigen sprochen. Auch die Anhörung hat hier weitgehende Zustimmung gezeigt, aber auch einige bedenkenswerte Ertrotzdem gänzungsvorschläge hervorgebracht. beisetist. Ganz anders jedoch habe ich die Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP wahrgenommen. Dieser wurde bei der Bedie fragung der Sachverständigen meines Erachtens im WortKirchen sinne geradezu zu Grabe getragen. Es gibt nämlich gute geGründe, weshalb dieser liberale Gesetzentwurf, der an dem Wesen unserer Friedhofskultur und am Umgang mit den diese Toten rühren möchte, von Fachleuten abgelehnt wird. Sie wollen zum Beispiel die Aufhebung des FriedhofsMoritz zwangs, indem Sie private Bestattungsplätze und Flussbestattungen ebenso vorsehen wie eine private Aufbewahrung der Totenasche. Was aber mit der Totenasche im Prijedem vatbesitz wirklich geschieht, ist jeder Kontrolle entzogen. GeWas bedeutet es eigentlich für das Totengedenken, wenn den bei Familienstreitigkeiten Familienangehörigen verwehrt wird, des Toten dort zu gedenken, wo sich seine Überreste befinden? Was ist, wenn zur Fürsorge Verpflichtete umziebreite- hen? Was ist eigentlich mit privaten Bestattungsplätzen bei Beerdi- einer Eigentumsübertragung? GeMeine Damen und Herren, der Friedhof gestattet es allen, oder die diesen Gedenkort zu besuchen. Der Mensch ist Teil einer größeren Gemeinschaft, nicht nur Teil einer Kleinfamilie. Meine Damen und Herren, die FDP will auch die TuchbeDe- stattung, die bisher nur aus religiösen Gründen für unsere muslimischen Mitbürger gestattet ist, allgemein zulassen. Was im Islam keine Rolle spielt, da die Grabstätte nicht aufgelassen und wiederverwertet wird, spielt bei uns aber sehr wohl eine Rolle, nämlich die Tatsache, dass ein Leichnam ohne Sauerstoffzufuhr nicht verwest und man es nach der Ablauf der üblichen Ruhefristen je nach Bodenbeschaffenheit mit nicht zersetzten Leichnamen zu tun hat. Der Fachverband schreibt dazu in seiner Stellungnahme auf Seite 4: „Die entsprechende Forderung der FDP-Fraktion erHerren! scheint wenig durchdacht.“ ei- Auch die von den Freien Demokraten vorgesehene Zulasder sung von Flussbestattungen wird kategorisch abgelehnt. Der Verband schreibt dazu, dass dies sogar mit der postmortalen Menschenwürde unvereinbar sei. Was gilt außerdem eigentlich mit der Totenruhe? Die FDP wirft viele Fragen auf, zu denen es aber keine Antworten gibt. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP stärkt zwar die individuelle Wahlfreiheit, gefährdet jedoch die gewachsene Friedhofskultur, die kommunale Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Grundlage von Friedhofsgärtnereien, wie in den Stellungnahmen deutlich herausgearbeitet wird. Meine Damen und Herren, lassen Sie es uns bei den formalen Änderungen des bestehenden Gesetzentwurfs der Landesregierung belassen. Eine so grundsätzliche Änderung des Umgangs mit dem Tod und unseren Toten, wie sie vorgeschlagen wurde, bedarf einer großen gesellschaftlichen Debatte. Die deutsche Friedhofskultur zeichnet sich durch eine lange Tradition aus, die weit über die reine Bestattungsfunktion hinausgeht. Friedhöfe sind – und das soll nach unserer Auffassung auch so bleiben – Orte der Erinnerung, des Gedenkens und der Trauerbewältigung, die eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung besitzen und nicht durch Ihren Gesetzentwurf verwässert werden sollten. – Besten Dank. (Beifall CDU und SPD)

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