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Christoph Sippel

GRÜNE 09.09.2025 Sitzungen 21/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich die Form der Beerdigung gewandelt – weg von der klassischen Bestattung im Sarg mit Grabstein, hin zu Urnengräbern, Bestattungswäldern oder Seebestattungen. Kollege Promny hat die Zahlen eben genannt. Die möchte ich jetzt aus Zeitgründen nicht unbedingt wiederholen. Ja, die Menschen wünschen sich mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten der Bestattungsart. Diesen Entwicklungen müssen auch wir als Gesetzgeber Rechnung tragen und einen guten Kompromiss zwischen Wunsch der Angehörigen auf der einen Seite, auch der verstorbenen Person, und der Umsetzbarkeit der öffentlichen Ordnung auf der anderen Seite finden. In den vergangenen Jahren haben andere Bundesländer ihre Friedhofs- und Bestattungsgesetze überarbeitet, sind wie Rheinland-Pfalz gerade dabei, und haben oft sehr moderne Regelungen aufgestellt. Damit sind passenderweise schon bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der FDP. Die Ähnlichkeit mit dem Gesetzentwurf von anderen Rheinseite ist kaum zu übersehen. (Moritz Promny (Freie Demokraten): Das steht in der Begründung!) Das ist auch das Schöne am Föderalismus. Man kann te Regelungen von anderen Ländern übernehmen. Das durchaus nicht dramatisch. Immer wieder wünschen Angehörige – auch in Hessen –, dass sie einen Teil Asche ihrer verstorbenen Verwandten mit nach Hause men dürfen, um ihn dort zu verwahren und den Abschied zu vereinfachen. Erfahrungen aus anderen Ländern beispielsweise, dass einige Menschen eine Urne auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald zen lassen, wenn einige Zeit der Trauer verstrichen Trauer ist eben etwas Individuelles. In den schriftlichen Stellungnahmen zu der Anhörung, wir bereits durchgeführt haben, haben sich die sehr zugewandt zu der Bestattungsform der Reerdigung zeigt. Da würde es der selbst ernannten christlich-sozialen Koalition vielleicht gut zu Gesicht stehen, wenn sie dann auch in das Gesetz aufnimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Promny (Freie Demokraten)) Klar ist auch, die Art und Dauer der Trauer sind bei Menschen individuell. Wir sollten den Menschen als setzgeber nicht auch noch Vorgaben machen, welche Verlust eines geliebten Menschen noch viel schwieriger machen. Abschließend glaube ich, dass wir auch hier eine re Debatte in der Gesellschaft brauchen, welche gungsformen wünschenswert sind. Ich glaube, unsere sellschaft ist da viel weiter als wir im Parlament, was wir glauben, wie weit sie ist. Ich freue mich auf weiteren Beratungen im Ausschuss und die Auswertung der Anhörung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten)

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