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Sandra Weegels

AfD 09.09.2025 Sitzungen 21/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Bevor ich mich der Sachdebatte um den Gesetzentwurf der FDP widme, erlauben Sie mir, einen kurzen Gedanken vorauszuschicken. Wir sprechen heute nicht nur über einen Gesetzentwurf, sondern vielmehr über Trauer, Trauerbewältigung, Würde von Verstorbenen und den Schmerz von Hinterbliebenen. Diese Themen berühren und betreffen uns alle, lig unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und zeugung. Zudem sind sie auch keine Themen, die ausschließlich aus der Sicht des Rechts und der vollumfänglich abbilden und diskutieren lassen. Hier den Bereiche der Kultur, der Religion, der Psychologie, Philosophie und gesellschaftliche Entwicklung maßgeblich berührt. Es verbietet sich also, im Hauruckverfahren oder en sant das Bestattungsrecht dergestalt zu revolutionieren, dass eine über Jahrhunderte gewachsene Trauerkultur erhebliche Herausforderungen oder Probleme gestellt (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, um Ihnen zu verdeutlichen, ich damit meine, müssen wir nochmals kurz auf die se des FDP-Gesetzentwurfs eingehen. Nachdem die tion einen Gesetzentwurf zur maßvollen Überarbeitung Friedhofs- und Bestattungsgesetzes eingebracht hat, te die FDP nunmehr einen eigenen Gesetzentwurf ein, nichts weniger fordert als eine nahezu komplette tionierung unseres hessischen Friedhofs- und Bestattungsrechts, unserer gewachsenen Trauerkultur. Die zahlreichen Sachverständigen und Gutachter, die zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung nahmen, hatten – wohlgemerkt: in der Sommerpause – nur wenige Tage Zeit, um auch zum Gesetzentwurf der FDP Stellung zu nehmen. Für die heutige Debatte wurde die Redezeit deutlich: von Ihnen allen hier gekürzt, sodass wir nur fünf Minuten Es zur Aussprache haben. Werte Kollegen, so geht das alles Orte nicht. sie (Beifall AfD – Zuruf Freie Demokraten: Zur Sache!) Verstehen Sie mich nicht falsch: Liebe FDP, Ihr umfangreicher Katalog von Forderungen hat in Teilen durchaus seine inBerechtigung. Völlig zu Recht schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass in den letzten Jahren ein gesellschaftlicher sind, Wandel stattgefunden hat, der Selbstbestimmungswille zugenommen hat und alternative Bestattungsmethoden mehr Würund mehr an Akzeptanz gewinnen. Das kann niemand in Abrede stellen. indiDoch Ihre Schlussfolgerung, nämlich die völlige LibeWir ralisierung des Bestattungsrechts, erfolgt zu vorschnell. schafSie fordern die Aufhebung des Friedhofszwangs, private Bestattungsplätze, private Begräbniswälder, Flussbestattungen in Main, Rhein, Fulda, Ausbringung von Totenasche außerhalb von Friedhöfen, private Aufbewahrung von Ascheurnen, Teilung von Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung, Ausweitung von Tuchbestattungen usw. Ihr Gesetzentwurf richtet sich ausschließlich an individuell vorliegenden Wünschen zu Bestattung und Trauerbewältigung aus, der (Zustimmung Moritz Promny (Freie Demokraten)) verkennt aber völlig, dass Bestattungsrecht und Trauer eben keine rein individuellen Rechte sind, sondern – hier erinnere ich an meine einleitenden Worte – auch gesellHerren! schaftliche und kulturelle Belange ganz erheblich berühren. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Auch wenn es ungewöhnlich ist, dass wir schon bei der die ersten Lesung auf die im Übrigen allesamt hoch qualifizierten Stellungnahmen der Sachverständigen zurückgreivöl- fen können, so wurde auch bei der mündlichen Anhörung Über- klar, dass ein weit überwiegender Teil Ihren Gesetzentwurf ablehnt. sich Politik (Zuruf AfD: Aha!) werder Zu weitgehend, zu wenig durchdacht, zu wenig praktikabel, zu wenig an religiöse und kulturelle Bedürfnisse denkend – das war im Wesentlichen der Tenor. pas- (Zurufe Wiebke Knell und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) vor wird. Wir sind der Meinung, dass es einer umfassenden und breiten gesellschaftlichen Debatte bedarf, um solche grundlegenden Veränderungen ins Gesetz zu implementieren. was Deutlich zu kritisieren ist an der Begründung Ihres GeGenesetzesentwurfs auch, dass Sie die Wirtschaftlichkeit als Koalizentralen Aspekt einer umfassenden Liberalisierung ins des Feld führen. Wirtschaftlichkeit sollte aber im Bereich von brachBestattung und Trauer nun wirklich nicht das entscheidender de Kriterium sein. Revolu- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ist es aber auch in der Realität!) Schon dem großen athenischen Staatsmann Perikles wird die Aussage zugeschrieben: „Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht.“ (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Ich frage Sie: Was würde es über die Kultur des deutschen Volkes aussagen, wenn Wirtschaftlichkeit das zentrale Kriterium bei Bestattungen und Totengedenken wäre? (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Es geht um Freiheit!) Abschließend will ich aber betonen, dass einzelne Forderungen des FDP-Gesetzentwurfs durchaus ihre Berechtigung haben und mindestens diskutabel sind. Das müssen wir dann aber, erstens, im Ausschuss tun und dürfen, zweitens, die breite öffentliche und gesellschaftliche Diskussion des Themas nicht scheuen. Hierzu einen Anstoß gegeben zu haben, darin liegt schon jetzt das Verdienst dieses Gesetzentwurfs. – Vielen Dank. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

Alle Reden von Sandra Weegels Protokoll ↗