Dr. Daniela Sommer
und gan- Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte und damit auch am Ende der ersten Lesung. Wir überweisen alle Gesetzentwürfe zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. Das heißt, Tagesordnungspunkt 8, Drucks. 21/2391, Tagesordnungspunkt 15, Drucks. 21/2612, und Tagesordnungspunkt 67, Drucks. 21/2665, gehen an den Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung Gesetzentwurf L andesregierung Z weites Gesetz zur Änderung des Hessischen Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetzes (HVAG) – Drucks. 21/2473 – Für die Einbringung erteile ich der Landesregierung das Wort. Herr Staatsminister Mansoori, bitte sehr. Sie haben drei Minuten. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Nach der eben emotional geführten Debatte darf ich nun einen Gesetzentwurf einbringen, der das echte Potenzial hat, die Gemüter wieder zu beruhigen, nämlich das Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetz. Worum geht es überhaupt in dem Gesetzentwurf? Er regelt die Aufsicht und die Kostenerstattung für die öffentlich-rechtlichen Versicherungen, die nicht Sozialversicherungen sind, und für die kleineren regionalen Versicherungen, die nicht der Aufsicht des Bundes unterliegen. Mit dem Gesetzentwurf werden Anpassungen vorgenommen, Aktualisierungen im Gleichschritt mit dem Bundesgesetzgeber und mit anderen Bundesländern, die insbesondere der Klarstellung und der Rechtssicherheit dienen. Die drei zentralen Veränderungen, die mit dem Gesetzentwurf vorgenommen werden, sind erstens, dass die Aufsicht dem öffentlichen Interesse unterliegt. Das ist deswegen sinnvoll, um den kollektiven und den individuellen Verbraucherschutz klar voneinander abzugrenzen. Zweitens. Der sogenannte Proportionalitätsgrundsatz in der Aufsicht wird festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Intensität der Aufsicht mit steigendem Risiko steigt, also: niedriges Risiko, niedrige Aufsichtsintensität. Drittens wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Versicherungen, die der Aufsicht des Landes unterliegen, nach dem Umwandlungsgesetz miteinander verschmelzen können. Das sind Punkte, die in anderen Bundesländern und vom Bundesgesetzgeber auf den Weg gebracht worden sind. Insofern freuen wir uns über konstruktive Beratungen im weiteren Verlauf. Ich glaube, ich habe Ihnen jetzt 1:35 Minuten erspart. – Schönen Dank. (Beifall CDU und SPD)
