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Astrid Wallmann

09.09.2025 Sitzungen 21/45

Vielen Dank. – Ich erteile der Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Frau Staatsministerin Stolz, das Wort. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Björn Steiger Stiftung hat im März 2025 Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht. Ziel dieser Beschwerde ist es, grundlegende Herausforderungen im deutschen Rettungsdienstsystem aufzuzeigen und eine bundesweite Reform anzustoßen. Im Zentrum der Beschwerde steht das am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Rettungsdienstgesetz des Landes BadenWürttemberg. Vor diesem Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde der Björn Steiger Stiftung auch für Hessen von Bedeutung. Eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte als richtungweisender Präzedenzfall dienen und so auch Überarbeitungen der Rettungsdienstgesetze anderer Bundesländer anstoßen. Da das Grundgesetz die Regelungskompetenz für die Rettungsdienste den Bundesländern zuschreibt, lassen sich die konkreten Kritikpunkte der Stiftung am Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg – etwa bezüglich der planerischen Hilfsfrist des Rettungsdienstes – nicht ohne Weiteres mit den Strukturen in Hessen oder in anderen Bundesländern vergleichen. Gleichwohl sieht die Landesregierung den Rettungsdienst in Hessen in zentralen Aspekten der Verfassungsbeschwerde gut aufgestellt. Ein Beispiel dafür ist das durch die planerische Hilfsfrist von zehn Minuten vergleichsweise engmaschige Netz an Rettungswachenstandorten in Hessen. Ein weiteres Beispiel ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Krankenhausreform, die im Kern auf Erreichbarkeitskriterien zur Sicherstellung einer Notfallversorgung aufbaut und somit eng mit den Erfordernissen eines leistungsfähigen Rettungsdienstes verknüpft ist. Darüber hinaus plant Hessen eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Dienste. Seit dem 1. Juli 2025 erfolgt eine Evaluierung der geltenden Rechtsgrundlagen des hessischen Rettungsdienstes. Diese bildet die Grundlage für eine mögliche umfassende Gesetzesnovellierung. Schon heute leistet die Landesregierung einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Notfallversorgung mit dem klaren Ziel, den Rettungsdienst in Hessen zukunftsfest zu machen.

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