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Kerstin Geis

SPD 26.06.2025 Sitzungen 21/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Diese dritte Lesung möchte ich nutzen, um einmal grundsätzlich auf den Prozess zurückzublicken, den unser Gesetzentwurf angestoßen hat – nicht zuletzt in der öffentlichen Debatte, wie wir sie gerade eben auch am Rednerpult erlebt haben, zum Thema Smartphone-Nutzung an Schulen. Das fängt schon mit der Begrifflichkeit an. Zu Beginn der öffentlichen Diskussion wurde das Thema noch unter der Überschrift „Handyverbot an Schulen“ diskutiert – und nein, das Gesetz ist kein pauschales Handyverbot, weil der Einsatz von digitalen Endgeräten an den Schulen möglich ist. Wenn man aus dem Gesetzentwurf und den geplanten derungen im Schulgesetz zitiert, muss man es vielleicht einmal ganz lesen und inhaltlich erfassen, weil da steht: „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.“ So weit haben Sie jetzt zitiert, aber der nächste Satz „Die Verwendung ist abweichend von Satz 1 sig …“ Dann wird definiert, wann die Verwendung zulässig Das macht die Sache einfach rund. (Beifall SPD und CDU) Denn – ich habe das auch in den vergangenen Lesungen immer betont – es ist nicht das Ziel, irgendein einzuführen. Darum kann es nicht gehen. Wir an den Lernorten unserer Kinder stattdessen geschützte Bereiche schaffen, die sich den allgegenwärtigen Reiz-Reaktions-Bögen aus dem minütlichen Blick auf das dem Social-Media-Druck und dem Scrolling zumindest Stück weit widersetzen. Meine Damen und Herren, im Rahmen der zweiten hatte der Hessische Rundfunk – ich weiß nicht, ob es gesehen haben – in einem Beitrag ironisch darauf gewiesen, dass das, was wir an den Schulen einführen wollen, nämlich gemeinsame Regeln für die SmartphoneNutzung, in anderen Teilen der Gesellschaft längst gilt – inklusive unseres Plenums. Man muss schlicht konstatieren: Ja, das ist so. Die digitaler Endgeräte hat unseren Alltag und unsere Kommunikation sehr nachhaltig verändert: Werfen Sie mal Blick in einen S-Bahn-Wagen, und vergleichen Sie das einer ähnlichen Szene von vor 15 bis 20 Jahren. Veränderung wollen wir weder bestreiten noch rückgängig machen oder beklagen, noch wollen wir dem Untergang der guten Sitten das Wort reden. Deswegen finden wir, dass Schulen, die ja auch auf späteren Alltag vorbereiten, hier einer anderen Logik gen dürfen. Sie sollen eine Auseinandersetzung mit talisierung und Technologie anstoßen, die auch über Schulen hinaus wirkt. Beispielsweise ist Ihnen allen lich die Frage von Schülergruppen bekannt – unter tie hatte jeder von Ihnen schon Schülerinnen und in einer Gruppe, die das gefragt haben –, ob wir im wirklich aufmerksam zuhören, wenn ständig Smartphone und Laptop neben uns liegen. – Ich muss auch jetzt einmal ins Rund schauen. (Beifall SPD und CDU – Andreas Lobenstein Ja, stimmt!) Es ist also kein Wunder, dass diese Denkanstöße oft einem schulischen Kontext kommen. Das zeigt exemplarisch, wie ein regelbasierter, reflektierter Umgang mit gitalen Endgeräten zu mehr Aufmerksamkeit und Bewusstsein führen kann. Genau dieses Bewusstsein wollen stärken, indem wir klar definierte Schutzräume schaffen Schutzräume, in denen ablenkende und stressende der Digitalisierung zumindest ein wenig zurückgedrängt sind. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir Regelungen legt, die diesem Ansatz folgen und einen verständlichen, Än- nach Altersstufen differenzierten Rahmen vorgeben. Damit stärken wir die Handlungssicherheit für alle in der Schulgemeinde und lassen zugleich mit einem plausiblen und gut aufgestellten medienpädagogischen Konzept ausdie reichende Freiräume für eigene Lösungen vor Ort. für auf Es freut mich deshalb, wenn unser Entwurf endlich Realität an unseren Schulen wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. heißt: (Beifall SPD und CDU) zuläsPräsidentin Astrid Wallmann: ist. Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Lösel das Wort erteilen. Bitte schön. Verbot Dr. Manuel Lösel, Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen: möchten Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf trifft den Nerv der Zeit. Eine Umfrage in der verHandy, gangenen Woche hat gezeigt: Mehr als 90 % der Menschen ein in Deutschland wünschen sich eine Einschränkung der privaten Handynutzung an Schulen – mehr als 90 %. Wir sind Lesung mit diesem Gesetzentwurf zur Regelung der Handynutzung an Schulen bundesweit der Trendsetter: Baden-WürttemSie hin- berg, das Saarland, Schleswig-Holstein und andere Länder sind mit entsprechenden Initiativen nachgezogen. Das zeigt: Wir machen heute den richtigen Schritt beim Schutz nicht unserer Schülerinnen und Schüler, und das ist gut so. (Beifall CDU und SPD) Nutzung Umso mehr verwundern die Redebeiträge der Opposition. Herr May, Sie behaupten gebetsmühlenartig, wir würden einen den Einsatz digitaler Medien im Unterricht verbieten. Das mit ist Unsinn, und das wissen Sie auch. Diese (Beifall CDU und SPD) Unser Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit der Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht ausdrücklich vor. Dazu den schafft der Gesetzentwurf erstmalig – das gab es noch nie, fol- das gibt es in keinem anderen Land – eine Verpflichtung Digi- zur Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen. die Diese Kompetenzen sind künftig noch stärker in den Currisicher- cula zu berücksichtigen. Das stärkt doch gerade die MediGaran- enbildung. Was wollen Sie denn noch? Mehr geht nicht. Schüler (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Plenum Sie behaupten, die Regierungskoalition hätte die Anhörung nur zu dem Gesetzentwurf verweigert. – Da frage ich mich natürlich: In welcher Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses waren Sie eigentlich, (AfD): (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) aus als die schriftliche Anhörung beschlossen wurde? di- Bei der Auswertung Ende April wurde sehr deutlich, wie groß der Zuspruch zu dem Gesetzentwurf ist. Die wir angehörten Praktiker haben die mit der Gesetzesänderung – geschaffene Rechtssicherheit für Schulen und Lehrkräfte Aspekte ausdrücklich begrüßt. Der heute bereits viel zitierte Prof. Zierer hat hervorgehoben, dass eine klare Regelung zur Smartphone-Nutzung messbare positive Effekte auf das soziale Wohlbefinden und auf die Lernleistung hat. vorge- (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Herr May, zum Dritten zum Gesetzentwurf und der von Ihnen unvollständig zitierten Passage. Frau Geis hat es schon mal angesprochen, aber ich will es jetzt einfach noch mal vorlesen, weil Sie offensichtlich nicht in der Lage sind – wenn Sie hier von sinnerfassendem Lesen sprechen –, einen Satz zu Ende zu lesen. (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe den Satz zu Ende gelesen! – Hartmut Honka (CDU): Er war wahrscheinlich vom Handy abgelenkt!) Ich zitiere es jetzt: „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.“ (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Punkt!) – Punkt. Genau. – Dann geht es nämlich darum, weiterzulesen. Das lernt man ab der Vorklasse. (Beifall CDU und SPD) „Die Verwendung ist abweichend von Satz 1 zulässig 1. in allen Jahrgangsstufen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen sowie in den gewählten Ganztagsangeboten zu unterrichtlichen oder anderen schulischen Zwecken, die von der Lehrkraft, der Aufsicht führenden Person oder durch Konferenzbeschluss bestimmt sind, 2. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II, soweit dies die Schulordnung einer Schule für definierte Jahrgangsstufen, einzelne Zeiten oder räumliche Bereiche ausnahmsweise gestattet, …“ (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ausnahmsweise!) Dann kommen noch dazu: begründete Einzelfälle. Der Schulleiter kann zum Beispiel die Nutzung des Handys aus medizinischen Gründen gestatten, und andere Dinge. Das, was Sie hier seit Monaten behaupten, stimmt einfach nicht, und das haben Sie eigentlich gar nicht nötig. (Beifall CDU und SPD) Ich habe die Thematik mit unseren beiden Schulleiterbeiräten ausführlich diskutiert. In den Sitzungen mit den Schulleitern haben sich alle Beteiligten Vorgaben der Landesregierung gewünscht. Sie haben sich aufgrund der Omnipräsenz von Smartphones und Smartwatches für zusätzliche Zonen, für zusätzliche Zeiten, für Konzentration, für Lernerfolg und für persönlichen Austausch ausgesprochen. Diesem Wunsch kommen wir heute nach. Das alles zeigt: Mit dem Gesetz sind wir auf dem richtigen Weg. Die Praktiker wollen diesen Weg. Wir schaffen Schutzzonen für Schülerinnen und Schüler. Wir schaffen klare Regelungen, wir stärken die Medienkompetenz, und deshalb ist es gut, dass der Gesetzentwurf heute beschlossen wird, rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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