Heiko Scholz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Gestatten wir den hessischen Bürgern an dieser Stelle einen kleinen Einblick in die zurückliegende Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses. Hier bleibt zu sagen, dass es einzig die AfD-Fraktion war, welche sich ausführlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regulierung der Nutzung privater Mobiltelefone an hessischen Schulen äußerte. Bemerkenswert: Alle anderen Fraktionen zogen es vorrangig vor, zu schweigen. Es gab nicht viel zu sagen, obwohl wir ausreichend Gesprächsstoff hatten aufgrund der zweiten Lesung und vor allem der vorangegangenen schriftlichen Expertenanhörung. Nun, Expertenanhörungen scheinen für die Landesregierung speziell nur dann von Bedeutung zu sein, wenn sie der Untermauerung ihrer in Stein gemeißelten Meinungen und Initiativen dienen. Wir, die AfD-Fraktion, sind für jedwede Anregung ausgewiesener Fachexperten überaus dankbar und haben diese auch in einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung einfließen lassen. Das ist nicht neu. Politisch motiviert, wurde auch dieser AfD-Antrag von den selbst ernannten demokratischen Fraktionen reflexartig abgelehnt. Krampfhaft hat man auch diesmal versucht, Ablehnungsgründe zu finden. So unterstellte uns der geschätzte Kollege Wendel von der CDU-Fraktion – ich muss es noch einmal sagen –, wir würden in unserem Änderungsantrag zwischen privaten und schulischen Endgeräten unterscheiden – natürlich. Das ginge – so Sie – überhaupt nicht, und Sie haben unseren Antrag damit abgelehnt. Dumm nur: Sie selbst nehmen diese Unterscheidung indirekt in Ihrem eigenen Gesetzentwurf vor, (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) nämlich in der Erläuterung zu Nummer 2 Buchstabe a. Herr Wendel, Sie gestatten, dass ich zitiere: „Die Nutzung zu unterrichtlichen und schulischen Zwecken dient insbesondere zur Abgrenzung gegenüber der privaten Nutzung durch Schülerinnen Schüler. Ist die Nutzung für unterrichtliche gestattet, bleibt die private Nutzung währenddessen unzulässig.“ Das nehmen Sie also vor. Natürlich können wir ausgehen, dass ein schuleigenes digitales Endgerät für den privaten Gebrauch konfiguriert oder freigeschaltet wird. Wie dem auch sei: Ihnen ist es bis heute nicht lungen, auch nur ein einziges fundiertes Argument unseren Änderungsantrag vorzubringen. Was bleibt? – Sehr verehrte Damen und Herren, die mauer steht nach wie vor. Schauen wir doch einmal, lange Sie das noch vor unseren Bürgern rechtfertigen nen. Nochmals: Herr Staatsminister Lösel – – (Vereinzelte Heiterkeit – Volker Richter Kommt noch! – Zuruf Moritz Promny (Freie kraten)) – Fast. Wir schauen ein bisschen in die Zukunft. Staatsminister Schwarz ist ja nicht da. – Ich wiederhole es noch einmal: Das Konzept, private digitale Endgeräte in der Schule zu nutzen – „Bring your own device“ ist gescheitert. Ob Ihnen das jetzt nun gefällt oder das müssen Sie sich eingestehen, das haben andere eingesehen. Ich verweise noch einmal auf den Experten Prof. Zierer, der hier ganz klar sieht, dass die Ausstattung unserer Schüler mit zuzahlungsbefreiten Endgeräten, im Handybereich, der Landesregierung obliegt und dass verpflichtend sein muss. Ich gehe nicht davon aus, Sie – Herr Lösel und auch die Landesregierung – Expertise anzweifeln. Wie gesagt, ich verweise noch einmal auf die Stellungnahme von Michael Elster vom Wiesbadener Medienzentrum zu unserem Gesetzentwurf; die ist recht dienlich. Das Experten, das sind Schulpraktiker, die wissen, worum unseren Schulen geht. Meine Damen und Herren der Landesregierung, am der dritten Lesung liegt mit Ihrem Vorhaben ein tiger Korpus eines Gesetzes vor uns, welches nicht wirkliches Problem in Hinblick auf die Nutzung Endgeräte an unseren Schulen löst. Wichtige Haftungsfragen bleiben weiterhin ungelöst. letztendliche Entscheidung über den Handygebrauch schulischen Alltag wird dem einzelnen Lehrer überlassen. Er hat keine Möglichkeit, sich auf klare schulgesetzliche Regelungen zu berufen. Wieder einmal lassen Sie re Lehrer im Regen stehen. Wieder einmal entzieht die Landesregierung vorsätzlich ihrer Verantwortung. Kollege Wendel, von daher ist es für unsere Lehrer jeden Fall kein guter Tag. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir auch in dritter konsequenterweise ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
