Angela Dorn
Als Nächstes erteile ich der Landesregierung das Wort. Frau Staatsministerin Stolz, bitte. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Monaten und erst kürzlich in Hamburg ist wieder Schreckliches geschehen: Angriffe auf Menschen, die ihrem Alltag nachgehen und aus dem Nichts heraus furchtbare Übergriffe erleiden mussten. – Es ist unser aller Auftrag, zu schauen, wie man solche Angriffe möglichst verhindern kann. Wie gehen wir damit um, wenn Täterinnen und Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit handeln? Wie schaffen wir es, die erkrankten Menschen und ihr Umfeld zu schützen? Dies geht nur, wenn die zuständigen Behörden wissen, um welche Personen es konkret geht. Hierzu ist es notwendig, dass die Polizei und auch die kommunalen Stellen wissen, welche Menschen besonders hilfsbedürftig sind. Vor allem benötigen sie Kenntnis darüber, wenn von diesen Menschen eine Gefahr ausgehen kann. Es ist von besonderer Bedeutung, dass alle regional tätigen Behörden in einem guten Austausch miteinander stehen. Auf der Grundlage dieser Überzeugung wird nun eine Informationspflicht an die regionale Polizei und an die Ordnungsbehörden vorgesehen. Ich sage ganz deutlich: Hier geht es keinesfalls um die Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen. Der Großteil psychisch erkrankter Menschen wird nie zu einer Gefahr für andere. Wirklich jeder – Sie, ich, ja, wir alle – können selbst psychisch erkranken. Seit dem Jahr 2017 gibt es in Hessen das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Es wurde ein Gesetz geschaffen, das den Ansprüchen an eine moderne und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung gerecht wird. Es wurden Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen in zusammengeführter Form gesetzlich geregelt. Damit hat sich Hessen bereits zu einem Gesetz mit wesentlichen ordnungspolitischen Maßnahmen entschlossen. Hessen ist hier schon sehr weit. Die Sozialpsychiatrischen Dienste an den Gesundheitsämtern haben Eingriffsbefugnisse erhalten. Im Vorfeld einer drohenden Unterbringung können sie tätig werden. Außerdem finden vor Ort Koordinierungstreffen mit Justiz und Polizei statt. Hierdurch wird die Zusammenarbeit vor Ort gestärkt. Um Hilfen im Nachgang zu erbringen, besteht jetzt schon die Verpflichtung, bei einer Entlassung aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung den regional zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst über die Entlassung zu informieren. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird nun eine noch bestehende Informationslücke zu Polizei- und Ordnungsbehörden geschlossen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch der Polizei und den Ordnungsbehörden eine Entlassung mitzuteilen ist. Dadurch wird ermöglicht, dass sich die kommunalen Gesundheits-, Ordnungsbehörden und Polizei austauschen können. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs stellt klar, dass auch Suchterkrankungen unter den Anwendungsbereich des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes fallen. Ich bin überzeugt, dass die Gesetzesänderung einen wichtigen Fortschritt darstellt. Es werden dadurch bewusst auch die örtlich zuständigen Stellen gestärkt; denn dort leben die Menschen, dort wird präventiv gehandelt, dort werden die Hilfen erbracht und Gefahren abgewendet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
