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Dr. Ralf-Norbert Bartelt

CDU 26.06.2025 Sitzungen 21/44

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch den Gesetzentwurf wird die Drogensucht in den Geltungsbereich des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes einbezogen. Das dient der Rechtssicherheit, und es ist medizinisch gut begründbar. Fast alle Drogen erzeugen Symptome, die Psychosen ähneln. Das sind meist exogene Psychosen. Das heißt, die Substanz löst direkt im Hirn die Symptome aus. Manchmal können auch bislang erscheinungsfreie endogene Psychosen durch die Droge aktiviert werden. Es gibt Krankheitserscheinungen, die drogensubstanzunabhängig sind. Das sind meist Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Ich-Störungen, Angstzustände und Aufgabe sozialer Beziehungen. Einige Symptome treten bei bestimmten Drogen gehäuft charakteristisch auf. Bei der Cannabis-Psychose, die vergleichsweise häufig ist, sind dies Halluzinationen und Ich-Störungen, das heißt Entkoppelung von Person und Umwelt. Das ist da besonders häufig. Ich erlaube mir, ein Beispiel aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit als Hautarzt zu nennen. Bei der Kokain-Psychose ist der Dermatozoenwahn häufig. Die Patienten sind vom Parasitenbefall überzeugt und verlangen vom Dermatologen immer wieder Unmengen von antiparasitären Substanzen. Das Auftreten dieser Drogen-Psychose ist im Einzelfall nicht vorhersehbar, ist oft von der Menge abhängig und trifft häufiger auf, wenn früh mit dem Drogenkonsum begonnen wird. Diese Personen müssen vor sich selbst und die Gemeinschaft muss durch Behandlung geschützt werden. Bislang besteht eine Meldepflicht an den Sozialpsychiatrischen Dienst, wenn ein Patient mit einer Psychose aus der stationären Behandlung entlassen wird. Dies soll nach dem Gesetzentwurf unter eng definierten Bedingungen auf die Polizei- und Ordnungsbehörde des Wohnortes des Patienten erweitert werden. Das soll nach dem Vorbild des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes erfolgen. Diese Bedingungen sind im Einzelnen: Die Einweisung erfolgt aufgrund Fremdgefährdung anderer Personen, und die Fremdgefährdung besteht nach Ansicht des Therapeuten weiterhin, wenn die Behandlung unterbrochen werden würde. – Das ist notwendig, um die Gemeinschaft zu schützen, aber auch den Patienten vor sich selbst zu schützen. Wir haben die Chance, so vielleicht einen einzigen Amoklauf zu verhindern. Aber auch die zunehmende Anzahl von schweren Verkehrsunfällen im Straßenverkehr nach Drogenkonsum könnte vielleicht reduziert werden. Um es ganz klar zu sagen: Es geht um den Schutz der Gemeinschaft und nicht um Stigmatisierung psychisch kranker Menschen. Um auch das zu verdeutlichen: Die Gesamtheit der psychisch kranken Menschen ist nicht häufiger straffällig als der gesunde Mensch. Dennoch treten bei bestimmten Formen der Psychose, der Schizophrenie, in bestimmten Reizsituationen sehr wohl gehäuft Straftaten auf, und das mit fatalen Folgen. Deshalb haben beispielsweise mehr als 80 % der Personen im Maßregelvollzug die Diagnose einer Schizophrenie. Deshalb ist die Meldepflicht unter eng begrenzten Bedingungen ein Beitrag zur inneren Sicherheit. Aber es ist ein sensibles Thema. In der Anhörung müssen wir die betroffenen Therapeuten ernst nehmen und anhören. Diese Gesetzesinitiative ist auch ein Teil des 7-Punkte-Planes der Landesregierung zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im Bahnhofsviertel der Stadt Frankfurt am Main. Dieser umfasst polizeiliche Maßnahmen, sozialpolitische Maßnahmen und die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Drogenkranken. Wir sind der Ministerin Heike Hofmann und dem Minister Prof. Dr. Roman Poseck deshalb sehr dankbar, dass sie durch das Aufsuchen des Bahnhofsviertels ein Zeichen und politische Prioritäten gesetzt haben. Im Einzelnen gibt es eine höhere Polizeipräsenz, verstärkte Sanktionen mit Aufenthaltsverboten, verstärkte Videoüberwachung, Obdachlosenhilfe, Quartiersmanagement und Hilfszentren, die dem veränderten Drogenkonsum Rechnung tragen. Dazu gehört eben auch ein Hilfezentrum für Crackabhängige. Ich habe als Abgeordneter, zu dessen Wahlkreis das Bahnhofsviertel auch gehört, erfahren, dass sich Stadt, Land und Wohnbevölkerung in diesen Grundsatzfragen einig sind. Dazu gehört auch, ein Hilfszentrum für Crackkranke, Cracksüchtige zu errichten. Es gibt allerdings eine kontroverse Diskussion über den Ort dieser Einrichtung. Ich möchte im Sinne des 7-Punkte-Plans dafür plädieren, man den Ort in einer gewissen Entfernung von der etabliert und nicht in die Szene hineinsetzt. Ich möchte dafür drei Gründe aufführen: Wir wollen dass der Hilfesuchende von Drogenhändlern abgefangen wird, bevor er das Hilfszentrum überhaupt betritt. Wir benötigen eine Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung und den Geschäftsleuten für eine solche Einrichtung. ist unbedingt notwendig, und die ist in Straßenzügen stark belasteten Szene eben nur sehr schwer herstellbar, jedenfalls in diesem Fall noch nicht hergestellt. Drittens. Die Praxis in Zürich, wo seit Jahrzehnten Erfahrung vorhanden ist und die in der Drogenpolitik Modell angesehen wird, sind dezentrale Einrichtungen, und eben nicht in der Szene konzentriert. Es besteht über 24 Stunden ein Angebot, aber nicht in jeder tung. Das heißt, der Hilfesuchende muss die Öffnungszeiten erst einmal herausfinden und sich dann gegebenenfalls ans andere Ende der Stadt bewegen. Eine solche Minimalinitiative, Minimalmotivation ist durchaus hilfreich für gewünschten Therapieerfolg.

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