Heiko Scholz
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags der GRÜNEN mit dem Titel „Laptops für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7“ eine kleine Zeitreise zum 29. Juni 2021. Vor fast genau vier Jahren legte die AfDFraktionen einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Erweiterung der Lernmittelfreiheit im Hessischen Schulgesetz“ vor. Unsere Absicht war und ist es, ausnahmslos allen hessischen Schülerinnen und Schülern bereits ab Klasse 5 ein zuzahlungsbefreites, einheitlich konfiguriertes digitales Endgerät zur Verfügung zu stellen. Ich erinnere mich, als wäre es gestern gewesen: Nach erfolgter erster Lesung ergab eine Anhörung unter Beteiligung von zehn ausgewiesenen Experten in Sachen Schule, Bildung und Digitalisierung eine breite Zustimmung zu unserer Gesetzesinitiative. Ebenfalls in Erinnerung blieb mir die recht überschaubare Stellungnahme des ehemaligen grünen Abgeordneten Frank Diefenbach in der ersten Lesung zu unserem Gesetzentwurf. Ich zitiere auszugsweise: „Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab, weil wir keine rechtspopulistische Digitalisierungsstrategie unterstützen, die für die Digitalisierung gar nichts brächte …“ (Heiterkeit AfD) Man möge sich das auf der Zunge zergehen lassen: Alle hessischen Schüler ab Klassenstufe 5 mit einem zuzahlungsbefreiten, einheitlich konfigurierten Tablet auszustatten, war für die GRÜNEN also noch vor vier Jahren ein rechtspopulistisches Vorhaben. Doch Wunder geschehen immer wieder. Heute preschen die von der CDU verschmähten GRÜNEN mit einem ähnlichen Entwurf vor, der an entscheidenden Stellen allerdings weit hinter unserer damaligen Initiative zurückbleibt – auch das Kopieren will eben gelernt sein. Willkommen bei den Rechtspopulisten, liebe GRÜNE. (Heiterkeit und Beifall AfD) Nun konkret zu Ihrem Antrag. Anstatt jedem Schüler, unabhängig vom elterlichen Einkommen, ein digitales Endgerät zuzahlungsbefreit zur Verfügung zu stellen, wie es die AfD für Hessen vorgeschlagen hat, werben Sie in Ihrem Antrag erneut für ein Mietkaufmodell – ein Modell, welches Michael Elster, damaliger und heutiger Leiter des Wiesbadener Medienzentrums, schon vor vier Jahren kritisierte. Sein Argument: Ein Mietkaufmodell erzeugt zusätzliche Verwaltungskosten und einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Apropos Kosten: Diese thematisieren Sie in Ihrem Antrag nicht. Allerdings zeigte sich der Kollege May gegenüber der „FAZ“ auskunftsfreudiger. Er sprach es auch heute an: Maximal 60 Euro pro Jahr, und nach drei Jahren soll das Gerät in den Besitz des Schülers übergehen. Auch eine Versicherung ist da irgendwie angedacht, wird aber im Antrag nicht konkretisiert. Mit Verlaub, um ein Markengerät, das den Belastungen des Schulalltags standhält, kann es sich bei einem Gerät mit Gesamtkosten von 180 Euro – inklusive Garantie – kaum handeln, es sei denn, es wäre seitens des Landes ein Subventionsmodell angedacht. Ein solches Modell erwähnen die GRÜNEN im vorgelegten Antrag allerdings ebenfalls nicht – außer der Kostentragung in vollem Umfang für sogenannte bedürftige Schüler. Mein Tipp: Schauen Sie sich unseren bereits erwähnten Gesetzentwurf aus dem Jahre 2021 noch einmal an, und hören Sie sich die Debatten an, die wir dazu geführt haben. Damals legten wir Ihnen unter aktiver Einbeziehung der entsprechenden Anbieter eine seriöse Kostenkalkulation vor. Nun könnten Sie einwenden, dass Ihr Antrag ja nur die Ausstattung der Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 mit digitalen Endgeräten vorsieht. Sie widersprechen sich aber leider selbst, wenn Sie in Punkt 5 Ihres Antrags die landesweite Ausweitung des Modellfaches „Digitale Welt“ schon ab der 5. und 6. Klasse fordern – ein Fach, das die Ausstattung aller Schüler mit digitalen Endgeräten zwingend voraussetzt. Das passt eindeutig nicht zusammen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, und steht sinnbildlich für Ihren in Gänze inkonsistenten Antrag. (Beifall AfD) Wie es besser geht, zeigen wir Ihnen heute erneut Hierzu liegt Ihnen unser Gegenantrag mit dem Titel zahlungsfreie digitale Endgeräte für alle hessischen ler ab Klasse 5 durch Erweiterung der Lernmittelfreiheit im Hessischen Schulgesetz“ vor. Greifen Sie also gern zweites Mal beherzt zu. Die AfD hilft gern zum unserer hessischen Schüler. (Heiterkeit und Beifall AfD) Es ist nach wie vor unsere feste Überzeugung, dass zuzahlungsbefreite Überlassung digitaler Endgeräte an seren Schulen alternativlos ist. Im sozialdemokratisch gierten Bremen beispielsweise ist das bereits der Fall. argumentierte diesbezüglich Dr. Rainer Ballnus, damaliger und heutiger Leiter des Bremer Zentrums für Medien dürfte Ihnen bekannt sein –, der mit seinen Mitarbeitern die Umsetzung der Ausgabe dieser Geräte verantwortete: „Wenn wir allen Lehrkräften und Schülern die chen einheitlichen digitalen Endgeräte in Form Tablets bereitstellen, können wir drei wichtige forderungen an eine funktionierende Digitalisierung von Schule erfüllen. Erstens bietet die Standardisierung auf eine Gerätegattung Vorteile bei der digen Qualifizierung und Begleitung der Lehrenden. Zweitens kann damit ein verlässlicher, einheitlicher und standardisierter Support gewährleistet und drittens sichern die Geräte eine verlässliche meinsame Ausstattung im Klassenraum sowie Hause ab. Es hängt damit nicht mehr von den nanziellen Möglichkeiten der Eltern ab, welches rät der Schülerin oder dem Schüler zur Verfügung steht.“ Die Bundes-SPD veröffentlichte übrigens bereits 2020 Positionspapier „Digitale Lernmittelfreiheit für alle – mit es jedes Kind in der Schule packt“. Laut der ten medialen Berichterstattung geht auch das SPD-regierte Niedersachsen ab dem Schuljahr 2026/2027 genau Weg. An die FDP-Fraktion gerichtet: Ihre bayerischen freunde forderten im Januar 2021 einen Rechtsanspruch auf ein „individuell und für zeitgemäße, schulbezogene Anwendungen nutzbares digitales Endgerät mit den tigten Anwendungen“ an weiterführenden Schulen, zwar mittels Anpassung des Umfangs der Lernmittelfreiheit – völlige Lernmittelfreiheit – im Schulfinanzierungsgesetz. In Hessen bleibt man, wie üblich, im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD an diesem Punkt deutlich stimmter und erkennbar seicht. Dort heißt es auf Seite „Ab der 7. Klasse wollen wir mit Unterstützung Schulträger digitale Endgeräte sicherstellen und nen kostenfreien Zugang zu digitalen Endgeräten der Schule ermöglichen, wenn es integraler teil des Unterrichts ist.“ Meine Damen und Herren, Mut zu bildungspolitischen Veränderungen sieht anders aus. (Beifall AfD) damit Das gilt auch für das vom Kollegen Promny einmal so treffend als „Fake-Fach“ betitelte Leuchtturmprojekt „Digitale Welt“. Nein, meine Damen und Herren der Landesregierung, das Schulfach „Digitale Welt“ kann einen flächendeckend angebotenen und für die Schüler aller Schulformen auf. ab Klasse 5 verpflichtenden Informatikunterricht nicht er„Zusetzen, der, jeweils altersangemessen, grundlegende HardSchüware- und Programmierkenntnisse, Softwarebeherrschung und insbesondere den Erwerb von kritischer Medienkomein petenz beinhaltet. Die AfD-Fraktion bekennt sich mit ihWohl rem Alternativantrag ausdrücklich zu einem grundständigen, verpflichtenden Informatikunterricht ohne Wenn und Aber. eine Und ja, für diesen Informatikunterricht bedarf es natürlich grundständig ausgebildeter Informatiklehrer. Dass wir dieunre- se bis heute nicht in ausreichender Zahl vorweisen könDort nen, ist nur ein weiteres Indiz für das jahrzehntelange bildungspolitische Versagen der CDU-geführten Landesre– er gierungen. In Anbetracht dessen darf ich im Interesse unserer Schüler, unserer Lehrer und unserer Eltern noch einmal eindringlich glei- für die Zustimmung zu unserem weiter gehenden Antrag von werben. Statten wir im Rahmen der Lernmittelfreiheit alle An- unsere Schüler ab Klasse 5 endlich konsequent mit zuzahlungsbefreiten digitalen Endgeräten aus, statt richtige Maßnahmen wegen parteipolitischer Eitelkeiten zu verhindern. notwen- Andere Länder machen uns das vor. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. werden, (Beifall AfD) gezu
