GegenAlexander Bauer
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In 262 Tagen ist Kommunalwahl. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass die AfD-Fraktion mit dieser Aktuellen Stunde den alten Gassenhauer „Im Himklar mel ist Jahrmarkt, wünsch dir was“ aufwärmt und die Debatte um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hier serviert. hier Dieser Knochen ist allerdings weitestgehend abgenagt. Schon im Finanzstatusbericht der letzten Jahre können Sie nachlesen: 180 Kommunen haben in Hessen die Straßenich ausbaubeiträge bereits abgeschafft. Es gibt keine mehr. 47 Kommunen haben wiederkehrende Beiträge. Bei 195 Gemeinden sind es Einmalbeiträge. Seit 2018 können in Hessen die Kommunen selbst entscheiden, ob und wie sie eine Straßenbeitragssatzung gestalten. Und das ist gut so, meine Damen und Herren. fla- (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) immer Die Argumentation, die gegen die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen vorgebracht wird, darf ich gern noch einmal wiederholen. Eine komplette Abschaffung ist weannehder gerecht noch zweckmäßig. Von der Erneuerung einer der kommunalen Straße profitieren in erster Linie die Eigenwetümerinnen und Eigentümer, weil oftmals auch der Wert ihres Grundstücks steigt. Ohne Ausbaubeiträge würden die aus Kosten von der Allgemeinheit, also von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, gestemmt werden – auch von Mieterinnen und Mietern, die selbst gar nicht an der WertStraßen- steigerung einer Immobilie partizipieren. Wir Sie sehen allein schon dabei: Die AfD-Initiative ist reiner von Populismus. In Hessen können Straßenausbaubeiträge abAndem geschafft werden. Die AfD-Initiative ist also eine durchschaubare Kampagne, um dieses Thema vor den eigenen Wahlkampfkarren zu spannen. Schon jetzt gibt es eine solidarische Mitfinanzierung der Straßenausbaubeiträge durch die Allgemeinheit. Sie wissen doch selbst: Die Kosten einer grundhaften Erneuerung einer Straße werden schon jetzt zu 25, 50 oder 75 % von der Kommune getragen – finanziert aus allgedoch meinen kommunalen Mitteln, zum Beispiel der Grundsteuer. Der jeweils andere Teil, der verbleibende Teil, wird auf die Anlieger umgelegt. Welcher Anteil der Gesamtkosten genau auf die Anlieger umgelegt wird, bemisst sich sehen. nach der Art der Straße. Bei Straßen, die überwiegend dem veheAnliegerverkehr dienen, sind es 75 %. Wenn sie überwiedieser gend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, sind Zeites 50 %, und wenn es überörtlicher Durchgangsverkehr ist, sind es 25 %. Den restlichen verbleibenden Teil trägt die Gemeinde, also die Steuer zahlende Allgemeinheit. Was die AfD hier also vorträgt, ist schlicht eine Veräppelung, dass das Geld für die Straßensanierung künftig aus dem Landeshaushalt kommen soll und eben nicht von den Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürgern. Schauen Sie einmal genau hin. Bei dem Vorschlag der AfD werden gar nicht alle Bürgerinnen und Bürger entlastet. Nein, es werden die Grundstückseigentümer an einer öffentlichen Straße entlastet. Das ist ein gewaltiger Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Natürlich zahlt niemand gerne Beiträge oder Steuern. Da es bei Einmalbeiträgen auch zu hohen Belastungen für einzelne Grundstückseigentümer kommen kann, wurde das Straßenbeitragsrecht um die Ermöglichung der Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen erweitert. Diese jährlichen Beiträge sind deutlich geringer, zumeist im dreistelligen Eurobereich. Das hessische Gesetz über die Erhebung kommunaler Abgaben gibt es mit dieser alternativen Möglichkeit, dass man auf dieses System umstellen und die entsprechende Sanierungskostenlast auf ganze Ortsteile übertragen kann. Bei den wiederkehrenden Beiträgen fallen die Beiträge dann auch nur in den Jahren an, in denen eine Ausbauprogrammmaßnahme in einem Abrechnungsgebiet durchgeführt wird. Dieses solidarische Modell führt dazu, dass einige Kommunen diese Abrechnungsvariante gewählt haben und umgestellt haben. Wir haben das von Landesseite aus mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet ausdrücklich gefördert. Meine Damen und Herren, ich komme auf meinen Eingangssatz zurück. Wir brauchen diese Initiative nicht. Wir haben die Möglichkeit jetzt schon gegeben, dass die hessischen Kommunen ihre Beitragssatzung eigenständig gestalten können. Es ist das Eigentum der Kommunen. Es sind kommunale Straßen. Eigentum verpflichtet. Sie müssen dafür sorgen, dass die bilanzierten Straßen in ihrem Budget, in der Bilanz der Kommunen auch entsprechend wertsteigernd erhalten werden. Am Ende zahlt es der Steuer zahlende Bürger – ob linke oder rechte Tasche, macht hier nichts aus. In Hessen können Straßenbeiträge abgeschafft werden. Die Städte und Gemeinden können, weil es ihr Eigentum ist, auch selbst entscheiden, ob und wie sie Beiträge erheben. Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Wir halten die jetzige Rechtslage für ausreichend und werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. – Besten Dank. (Beifall CDU und SPD)
