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Olaf Schwaier

AfD 25.06.2025 Sitzungen 21/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete! Der von der FDP vorgelegte entwurf zur Beschleunigung von Planungs- und migungsverfahren in der Verkehrsinfrastruktur, Landesstraßen, ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. gibt es konkrete Änderungsvorschläge – Herr Dr. Nass das gerade sehr schön vorgetragen –, um bürokratische Verfahren im Verwaltungs- und im Naturschutzrecht entschlacken, die bisher zu erheblichen Verzögerungen führt haben, und zwar von Ausbaumaßnahmen der struktur, insbesondere auch von Großbauprojekten im ßen- und insbesondere im Brückenbau. Wir kennen es nur allzu gut: Mal ist es der Juchtenkäfer, der zum Beispiel das Großbauprojekt Stuttgart 21 Dann ist es die Löffelente, die den Ausbau des Werkes bei Hamburg fast vereitelte, oder der Kammmolch – den kennen wir jetzt alle –, der den Ausbau der in Mittelhessen jahrelang blockierte. Die Trasse anders gelegt werden. Kein anderes Land auf unserem Planeten leistet sich Form einer absurden Abstimmeritis wie Deutschland. (Beifall AfD) Wir dürfen als Volk in einer Volksabstimmung nicht über entscheiden, ob unsere Regierung die Schuldenbremse aussetzen und Milliarden Euro neuer Schulden men darf; aber naturschutzbewegte Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel NABU oder BUND mit ihren Einsprüchen bürokratische Abstimmungsprozesse lostreten und bestimmen, ob der Kammmolch wichtiger ist als der beschleunigte Ausbau der A 49. Dann dauert Lückenschluss natürlich 30 Jahre. (Beifall AfD) Mit Verlaub, liebe Damen und Herren: Für grüne standsverwöhnte Aktivisten ist das vielleicht völlig für den Rest der Welt ist das völlig daneben und absurd. (Beifall AfD) Bei allem Verständnis für Naturschutz und Artenvielfalt, aber so kann es mit den Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren unserer wichtigen Infrastrukturprojekte weitergehen. Für die Einwendungen bei den zuständigen Behörden eine Frist von maximal einem Monat zu macht absolut Sinn. Man fragt sich, warum das nicht schon der Fall war. Auch die sehr sinnvolle Maßnahme, dass die zuständige Verwaltungsbehörde unter bestimmten Umständen auf Erörterung verzichten kann, hätte schon lange in das werbe waltungsverfahrensgesetz gehört. Erörterungstermine als finde, Onlineverfahren durchzuführen – ich glaube, das hat Herr hoffen Dr. Naas nicht erwähnt –, ist ein naheliegender Punkt und Ge- ein praktischer Vorschlag, um Bürokratie abzubauen und um Zeit zu sparen. Auch die vorgeschlagenen Änderungen der FDP im Hessischen Naturschutzgesetz finden unsere volle Unterstützung. Konkrete Vorschläge umfassen den Wiederaufbau der Straßen- und Brückenstruktur. Nach einer Naturkatastrophe ist das keine Änderung im Sinne des Hessischen Bitte Straßengesetzes. Deshalb kann dafür auf das Planfeststellungsverfahren verzichtet werden, auch wenn die Brücke verbreitert wird. Auch die Verbreiterung einer zweispurigen Straße um eine Spur – vorausgesetzt, dass der erweiterte Abschnitt und Gesetz- nicht länger als 10 Kilometer ist; dabei geht es um ÜberGeneh- holspuren – fällt unter diese Definition. Deshalb kann das Planfeststellungsverfahren inklusive der UmweltverEndlich träglichkeitsprüfung komplett entfallen. hat (Beifall AfD) zu Natürlich ist uns bewusst, welches Schicksal dieser Gegesetzentwurf der FDP haben wird. Er wird von der RegieInfra- rungskoalition ebenso abgelehnt wie die von uns vorgeStraschlagenen Änderungen zur Klimagesetzgebung. Was vernünftig und sinnvoll ist im Sinne von Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung, ist noch lange nicht vernünftig und sinnvoll für CDU und SPD. Wir dürfen noch ganz aufhielt. lange warten auf die brillanten Ideen des EntbürokratisieAirbusrungsministers Pentz, der gerade nicht anwesend ist. A 49 (Beifall AfD) musste Man fragt sich wirklich, warum diese Vorschläge von der FDP, die sehr gut sind, nicht inzwischen von der Regiediese rungskoalition in Gesetzesform aufgeschlagen sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) darVizepräsident Frank Lortz: aufnehVielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Christoph Mikudürfen schek, CDU-Fraktion. Bitte sehr, Christoph. der Christoph Mikuschek (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Frank, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der wohldie Planungs- und Genehmigungsverfahren in Hessen benormal, schleunigen soll. Ein ehrenwertes Ziel, das wir in der CDU selbstverständlich teilen. Doch dieser Gesetzentwurf ist keine Lösung, sondern ein Irrweg. Die FDP behauptet, durch ihren Entwurf würden Verfahren schneller. Doch die vorgeschlagenen Änderungen führen nicht in der Praxis nicht zur Beschleunigung, sondern eher zu Rechtsunsicherheit und Konflikten. setzen, Warum ist das so? Weil die beabsichtigten Eingriffe in bisher die zentralen Verfahrensgrundsätze keine Klarheit schaffen, sondern Widersprüche erzeugen. So wird zum Beispiel im Hessischen Straßengesetz zwar weiterhin festgehalten, eine dass Änderungen an öffentlichen Straßen grundsätzlich Ver- planfeststellungspflichtig sind. Gleichzeitig soll aber der Anbau eines durchgehenden Fahrstreifens für den Kfz-Verkehr davon ausgenommen werden. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Meine Damen und Herren, das passt nicht zusammen. Ein zusätzlicher Fahrstreifen verändert die Kapazität einer Straße ganz erheblich. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Nein!) Das ist eine Änderung im klassischen Sinne. Das sehen nicht nur wir so. Selbst der Bundesgesetzgeber schließt solche Maßnahmen im Bundesfernstraßengesetz ausdrücklich nicht von der Planfeststellungspflicht aus. Wer also vorgibt, hier eine rechtssichere Beschleunigung zu liefern, ignoriert bestehendes Bundesrecht und riskiert Klageverfahren, die das genaue Gegenteil von Beschleunigung bewirken, nämlich langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. Auch die geplanten Änderungen im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz lassen massive Zweifel aufkommen. So soll eine Frist von maximal einem Monat für Stellungnahmen eingeführt werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber bei komplexen Infrastrukturmaßnahmen ist das schlicht unrealistisch. Die Anhörungsbehörden können die Fülle an Einwendungen und fachlichen Stellungnahmen in dieser Zeit nicht sinnvoll bewerten. Wenn wir wirklich effizientere Verfahren wollen, braucht es grundlegende strukturelle Modernisierungen, aber keine Reformversuche in homöopathischen Dosen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Dann macht doch einmal Vorschläge!) Noch gravierender: Die Neuregelungen zur Durchführung, besser gesagt, zur Nichtdurchführung von Erörterungsterminen verstoßen aus meiner Sicht gegen EU-Vorgaben, insbesondere bei umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben. Die EU-Richtlinie 2011/92 schreibt ausdrücklich eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Das kann nicht durch eine pauschale Formel ersetzt werden, die der Behörde vorschreibt, wann keine Anhörung stattfindet, wie es dieser Gesetzentwurf tut. Die derzeitige Regelung lässt der Behörde bereits heute ausreichend Flexibilität. Eine weitere Einschränkung ist weder notwendig noch rechtmäßig. Hinzu kommt, der Gesetzentwurf ist ein Flickenteppich. Er greift isoliert in mehrere Gesetze ein, in das Hessische Straßengesetz, in das Verwaltungsverfahrensgesetz und in das Naturschutzgesetz, ohne in ein kohärentes Gesamtkonzept eingebettet zu sein. Herr Dr. Naas, es ist bekannt, dass derzeit an einem umfassenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Straßengesetzes gearbeitet wird. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jetzt kommt der große Fehler!) Genau solche strukturierten Reformprozesse sind der richtige Ort für tiefgreifende Änderungen wie die hier vorgeschlagenen Änderungen. Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv daran zu beteiligen, Herr Dr. Naas. Auch Änderungen am Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz sind Gegenstand laufender Verfahren. Die Anpassung im Naturschutzgesetz ist sogar schon Teil des Bürokratieabbaugesetzes der Landesregierung. Was die FDP hier also macht, ist ein verfrühter Schnellschuss zur Effekthascherei, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Schon wieder!) der gut gemeint, aber handwerklich schlecht gemacht ist. So schafft man keine Verfahrenserleichterungen, sondern Verwirrung, Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheit. (Beifall Lisa Gnadl (SPD)) Wir als CDU wollen Verfahren dauerhaft rechtssicher und effektiv beschleunigen, aber nicht durch Symbolpolitik oder europarechtswidrige Regelungen. Es braucht eine ganzheitliche Gesetzesnovelle, wie sie die Landesregierung bereits vorbereitet. Diese berücksichtigt auch die komplexen Anforderungen an Umwelt und Öffentlichkeitsbeteiligung, statt sie abzuschaffen oder zu beschneiden. Verfahren kann man nur beschleunigen, wenn alle Beteiligten mitgenommen werden, Planungsbehörden, Umweltbehörden, Betroffene und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger. Eine Beteiligung, die ernst genommen wird, verhindert Klagen. Ein Beteiligungsverzicht, wie ihn die FDP haben will, provoziert Klagen. Meine Damen und Herren, Beschleunigung: Ja, aber bitte mit Substanz, mit Rechtsklarheit und mit Augenmaß. Dieser FDP-Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen gerade nicht. (Beifall CDU und SPD)

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