Dr. Daniela Sommer
Herr Naas, Ihre Aussage rüge ich jetzt zwar nicht, (Zuruf AfD: Ah?) aber wir sollten trotzdem alle noch einmal überlegen, welche Formulierungen wir am Rednerpult von uns geben oder auch nicht. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war schon ein bisschen heftig!) Wir sind am Ende der ersten Lesung und überweisen auch diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zur Vorbereitung der zweiten Lesung. Wir kommen somit zu Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren – Hessisches Planungsbeschleunigungsgesetz (HPlanBeschG) – Drucks. 21/2389 – Die vereinbarte Redezeit ist fünf Minuten. Das Gesetz bringt die Fraktion der Freien Demokraten ein. Deswegen hat erneut der Fraktionsvorsitzende Dr. Naas das Wort. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hast du wieder einen Giftzettel dabei? – Lisa Gnadl (SPD): Man könnte die Zeit auch nutzen, sich zu entschuldigen!) Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ich habe die ausformulierte Rede, dann ist es meistens gemäßigt. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Jeden Tag erleben die Menschen in Hessen, was es heißt, wenn Infrastruktur verfällt: Staus, marode Brücken, endlose Baustellen – wir kennen das alle. Wer täglich pendelt, fragt sich zu Recht: Wann passiert hier eigentlich was? Meine Damen und Herren, Hessen hat ein Infrastrukturproblem – nicht, weil das Geld fehlt, sondern weil wir uns sehr oft selbst im Weg stehen. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Sie sind kompliziert und, ich sage es deutlich, sie sind auch in Hessen aus der Zeit gefallen; denn zwischen Projektidee und einem ersten Spatenstich können in Hessen gut und gern 15 Jahre oder mehr vergehen. Diese Verfahrensdauern sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr vermittelbar. Was es jetzt braucht, ist ein Mentalitätswechsel: weg von der Verhinderungs- und Verzögerungskultur hin zur Ermöglichungskultur, weg vom Aktenschieben hin zum Bauen, Herr Minister. Deswegen legen wir Freie Demokraten heute, nach dem letzten Plenum, schon das zweite Hessische Planungsbeschleunigungsgesetz vor, diesmal für die allgemeinen Landesstraßen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Gesetz für mehr Tempo, mehr Klarheit und, ich sage es auch, für mehr Freiheit im Straßenbau. Wir setzen auf fünf zentrale Punkte: Erstens. Wir übernehmen den § 17 des Bundesfernstraßengesetzes in das Landesrecht. Warum wir das tun, können Sie ganz aktuell bei der B 45, es ist heute schon zitiert worden, beobachten. Für den Ersatzneubau der Brücke in Zell kann auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden. So hat es der Minister im Ausschuss ausgeführt. Das gilt nur, weil die B 45, wie der Name schon sagt, eine Bundesstraße ist und das Bundesfernstraßengesetz Anwendung findet. Wäre es eine Landesstraße und damit eine Landesbrücke, sähe die Situation anders aus. Dann bräuchten wir ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren, und genau das wollen wir ändern. Wir sagen: Bei Wiederaufbau, Naturkatastrophe und dem Ersatzneubau einer Brücke oder bei der Erweiterung einer Landesstraße um eine Spur handelt es sich nicht um eine Änderung. Deswegen braucht es auch zukünftig keine Planfeststellung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Zweitens wollen wir erreichen, dass der Erörterungstermin entbürokratisiert wird. Wenn es keine entscheidenden Einwendungen gibt, soll er nicht mehr stattfinden, Frau Kollegin Walther, und wenn, nur auf Antrag eines Vorhabenträgers. Das spart Geld, Zeit, und es spart auch Nerven – die gilt es, insbesondere bei der Planfeststellung, zu schonen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen drittens eine Genehmigungsfiktion einführen: Wenn im Planfeststellungsverfahren bereits alle umweltrechtlichen Anforderungen berücksichtigt wurden, gelten weitere Genehmigungen, zum Beispiel nach dem Hessischen Naturschutzgesetz, als miterteilt – also keine Doppelprüfung. Auch das spart wieder Zeit. Viertens stellen wir klar, dass eine Gesetzesänderung nicht mehr nachträglich zu berücksichtigen ist. Auch das ist wichtig, weil dann nur noch die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erklärung der Vollständigkeit gilt. Wir fördern damit eine verlässliche und eine zügige Durchführung von Planfeststellungsverfahren. Der fünfte Punkt: Wir fördern die Entscheidungskompetenz der Planfeststellungsbehörde gegenüber der Naturschutzbehörde, indem die Ausnahmeentscheidung der Planfeststellungsbehörde nicht mehr im Einvernehmen, sondern nur noch im Benehmen zu erteilen ist. Meine Damen und Herren, ich mache es kurz. Das alles sind sehr pragmatische Vorschläge zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Deswegen legen wir sie heute mit großer Freude auf den Tisch dieses Hauses. Ich für die Unterstützung unseres Gesetzentwurfes. Ich wir sind eine konstruktive Opposition. Deswegen wir auch auf eine konstruktive Regierung, die diesen setzentwurf unterstützt. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
