Anna Nguyen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf lässt sich für einen freiheits- und demokratieliebenden Menschen nur schwer ertragen und liest sich wie ein Dekret aus den Instrutriftigen Amtsstuben der DDR. Monaten (Beifall AfD) Meine Damen und Herren von der CDU, was hat Sie ermögeigentlich dazu getrieben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen? Insbesondere – wir erinnern uns –, da es die CDU von war, die eine ähnliche Regulierung vor 20 Jahren abschaffNordte? Man wünschte sich, die heutige CDU hätte noch das erwähnt. Rückgrat der Kollegen von damals. Aber was soll man erwarten von einer Partei, die sich auch auf Bundesebene wervon der SPD vorführen lässt? Auch (Beifall AfD – Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) den (CDU)) Frau Barth, ich kann sehr gut verstehen, dass Sie bis zum Ende der Woche ein Lächeln im Gesicht haben werden – die CDU hat ja weniger Grund zu lachen, schließlich hat sie auch kaum geklatscht, wie ich es vernommen habe. (Zuruf Elke Barth (SPD)) Warum wurde die Regulierung damals abgeschafft? Offensichtlich aus gutem Grund; denn, was in dem aktuellen Gesetzentwurf gefordert wird, stellt nicht nur einen möglicherweise grundgesetzwidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar und schafft erneut einen aufgeblasenen Bürokratieapparat, der schon jetzt nicht mehr seinen Aufgaben hinterherkommt, (Vereinzelter Beifall AfD) nein, der Entwurf fördert genau das Gegenteil dessen, was Sie eigentlich bewirken wollen. Indem Sie Leerstand genehmigungspflichtig machen, werden Wohnungsbau und Vermieten noch unattraktiver. (Zuruf AfD: So ist es!) Wie überflüssig diese Maßnahme ist, zeigt sich bereits in der von Ihnen verfassten Problemstellung. Sie führen dort mit verschiedenen Beispielen an, wie dringlich das Leerstandsproblem sei. Sie schreiben aber sogar selbst, dass die Leerstandsquoten in Hessen und den einzelnen genannten Städten nicht nur weit unter dem Bundesdurchschnitt, sondern auch nur geringfügig höher als die von Ihnen selbst als „natürlich“ bezeichnete Quote von 3 % liegen. Mit „natürlich“ meinen Sie vermutlich den Leerstand, der in der Immobilienwirtschaft als notwendig gilt, um einen Wohnungsmarkt funktionsfähig zu halten; denn derjenige, der umzieht, muss ja eine leere Wohnung beziehen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Leerstand nicht länger als ein halbes Jahr andauern darf. Meine Damen und Herren, diese Vorgabe ist geradezu bigott. Eine Kleine Anfrage der FDP vom 26.09.2024 zeigt nämlich, dass das Land Hessen selbst einen nicht unbeträchtlichen und lang andauernden Leerstand bei eigenen Wohnungen aufweist: (Zurufe AfD: Aha?) Von rund 61.000 Wohnungen in Landesbeteiligung standen demnach knapp 900 leer, davon 237 in Frankfurt, die im Durchschnitt schon mehr als 28 Monate leer stehen, und 21 in Wiesbaden, die mehr als 15 Monate von Leerstand betroffen sind. Die Gründe hierfür: „baulich“ und „projektbedingt“. (Heiterkeit Dr. Frank Grobe (AfD)) Wäre es nicht angebracht, dass das Land Hessen vor seiner eigenen Türe kehrt, bevor es unschuldige Wohnungseigentümer unter Generalverdacht stellt und sie latent kriminalisiert? (Beifall AfD) Rund die Hälfte aller Vermieter sind Einzelvermieter, die die Wohnung als Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge angeschafft haben. Das sind keine Immobilienhaie. (Elke Barth (SPD): Warum dann nicht vermieten?) Diese oftmals sehr gutmütigen Vermieter werden aber durch das geplante Leerstandsgesetz weiter aus der Kapitalanlage Wohnung vertrieben. (Elke Barth (SPD): Das ist doch Blödsinn! Wer eine Wohnung als Altersvorsorge hat, vermietet sie! Darum geht es nicht!) Wie sollen es private Eigentümer schaffen – bei all den ideologiegetriebenen Klimaschutzauflagen bei Modernisierung und einer überbürokratisierten Bauordnung –, innerhalb von sechs Monaten ihre Wohnung wieder dem Markt zuzuführen, wenn es nicht einmal das Land Hessen mit wesentlich höheren finanziellen Mitteln schafft? (Beifall AfD – Zuruf Elke Barth (SPD)) Ganz zu schweigen von der derzeit sehr schwierigen Situation, einen Handwerker mit entsprechenden Kapazitäten zu finden. Die von Ihnen geplanten, extrem hohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro (Elke Barth (SPD): Ansonsten wird es doch eingepreist! – Gegenruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) – Gegenruf Elke Barth (SPD): Das stimmt nicht!) entlarven Sie und lassen den einzigen Schluss zu, dass Sie offensichtlich tatsächlich einen wesentlichen Teil der Wohnungsanbieter aus dem Geschäft drängen wollen. Die von diesem reduzierten Angebot betroffenen Vermieter sind Ihnen egal. (Beifall AfD) Worüber reden wir eigentlich? 0,2 % in Frankfurt, das sind 800 Wohnungen. Für diese wenigen Wohnungen soll nun ein völlig neues Gesetz geschaffen werden, mit all dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand? (Elke Barth (SPD): Das stimmt doch gar nicht! Es sind 2,2 %, nennen Sie wenigstens die richtigen Zahlen! Hören Sie auf, etwas zu behaupten, was nicht stimmt!) – Frau Barth, die Leerstandsquote in Frankfurt beträgt 3,2 %, (Elke Barth (SPD): Eben waren es noch 0,2 %!) also sind die 0,2 % richtig. Es ist ein Gesetz, das nicht zuletzt auch in der Übergriffigkeit seitens der Kommunen gegenüber den Rechten der Eigentümer bisher beispiellos ist. Ich zitiere: „Sie [die Eigentümer] haben dazu den von der Gemeinde beauftragten Personen zu ermöglichen, … Grundstücke, Gebäude, Wohnungen und Wohnräume zu betreten. Die Auskunftspflichtigen haben auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind, eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit herbeizuführen.“ (Dr. Frank Grobe (AfD): Wahnsinn!) Meine Damen und Herren, wer nicht bereits aus diesem Absatz einen dreisten Eingriff in die Grundrechte der Bürger herausliest, wird spätestens durch § 6 Ihres Entwurfs wachgerüttelt. Nicht einmal versteckt oder schön formuliert, wie sonst üblich, wird hier direkt die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung infrage gestellt und das Grundrecht auf Eigentum eingeschränkt. (Beifall AfD – Zuruf Elke Barth (SPD)) Ob Meinungsfreiheit oder nun auch beim Eigentum: freie Bürger, der selbstständig denkt oder sein Eigentum verwaltet, wie er es für richtig hält, ist Ihnen ein Dorn Auge. (Beifall AfD) Wollten Sie wirklich etwas gegen den Wohnungsmangel unternehmen, würden Sie endlich zahlreiche Klimaschutzauflagen streichen, (Elke Barth (SPD): Ach ja, den Klimawandel gibt ja gar nicht!) die überbordende Bürokratie bei Genehmigungsverfahren bekämpfen, die Mietpreisbremse abschaffen und Eigentumsrechte stärken. Kurzum: Sie würden überall ansetzen, wo es tatsächlich sinnvoll wäre. Doch das Sie offensichtlich nicht. (Beifall AfD)
