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Christoph Sippel

GRÜNE 25.06.2025 Sitzungen 21/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin Dorn, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Sandra Weegels (AfD): Das war jetzt unangebracht!) Wie soll eigentlich deine Beerdigung ablaufen? – Das fragte mich kürzlich eine Bekannte. Ehrlich gesagt, habe ich mich damit bisher noch nicht intensiver befasst. Der Tod ist uns in seiner vielfachen Ausprägung oft näher, als wir es meistens glauben. Sei es, wie selbstverständlich, der Friedhof in jedem Ort, die Traueranzeige in der Zeitung oder auch die vielfältige Thematisierung in den Medien. In den letzten Jahren hat sich die Form der Beerdigungen gewandelt: weg von der klassischen Bestattung im Sarg mit Grabstein hin zu Urnengräbern, Bestattungswäldern oder Seebestattungen. Dieser Entwicklung müssen auch wir als Gesetzgeber Rechnung tragen und einen guten Kompromiss zwischen dem Wunsch der Angehörigen, der verstorbenen Person sowie der Umsetzbarkeit und der öffentlichen Ordnung finden. In den vergangenen Jahren haben andere Bundesländer ihre Friedhofs- und Bestattungsgesetze novelliert oder sind, wie Rheinland-Pfalz, gerade dabei und haben dabei oftmals sehr moderne Regelungen aufgestellt. Immer wieder wünschen sich Angehörige beispielsweise – Kollegin Knell ist darauf eingegangen –, dass sie einen Teil der Asche ihrer verstorbenen Verwandten mit nach Hause nehmen dürfen und dort verwahren können, um den Abschied zu vereinfachen. Die Trauerzeit und die Trauer sind bei jedem Menschen individuell. Wir sollten als Gesetzgeber den Menschen nicht auch noch Vorgaben machen, welche den Verlust eines geliebten Menschen noch schwerer machen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen beispielsweise, dass Menschen eine Urne nach einiger Zeit trotzdem auf dem Friedhof oder in einem Bestattungswald beisetzen lassen, wenn einige Zeit der Trauer verstrichen ist. Hier hätte ich mir auch von Hessen durchaus einige modernere Regelungen gewünscht. Schauen wir doch beispielsweise mal über den Rhein, dort soll eine entsprechende Regelung kommen. Warum denn nicht auch bei uns in Hessen? Dieser Gesetzentwurf trägt den Wünschen der Verstorbenen und der Angehörigen in diesem Punkt leider keine Rechnung. Ich will aber auch noch ein bisschen Lob verteilen. Die Regelungslücke zur Beisetzung von Sternenkindern – sie ist in der Debatte schon oft angesprochen worden, und wir haben hier im Plenum schon vor einiger Zeit darüber debattiert – wird jetzt endlich geschlossen. Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Ich finde es auch gut, dass wir bei dem gemeinsamen Antrag auf Initiative der Freien Demokraten eine gemeinsame Lösung unter den demokratischen Fraktionen gefunden haben. Wir helfen hiermit den Familien in den schwersten Stunden. Ich will auch noch einmal an die sehr würdige und angemessene Debatte erinnern, die wir zu diesem Thema im Parlament hatten. Das hatte sicherlich Vorbildcharakter für einige andere Diskussionen hier im Parlament. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Vor einiger Zeit war ich gemeinsam mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen bei einer Podiumsdiskussion beim Hessischen Bestattertag zu Gast. Ein dort immer wieder aufkommendes Thema war die Frist, bis wann die Bestattung spätestens zu vollziehen ist. Diese soll nun durch diesen Gesetzentwurf auf zehn Tage verlängert werden. Das hilft den Bestatterinnen und Bestattern, aber auch den Angehörigen bei den Vorbereitungen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Ich will zum Schluss meiner Rede noch einmal auf die Frage meiner Bekannten vom Beginn der Rede zurückkommen. Es ist wichtig, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Beerdigung zu machen und diese auch festzuhalten. So werden die Angehörigen nicht in den Zwang gebracht, eine Entscheidung zu treffen, ohne genau zu wissen, was die verstorbene Person selbst wollte. Ich freue mich auf die Anhörung und auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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