Alexander Bauer
Frau Landtagspräsidentin Dorn, meine sehr verehrten men und Herren! Der Tod gehört zum Leben, und dem bleibt es erspart, sich damit auseinanderzusetzen. existieren eigene gesetzliche Vorschriften, die das betreffen. Bei uns in Hessen ist es eben das hier genannte Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Die Bestattungskultur in Deutschland ist in der Tat Wandel; das wurde schon angedeutet. Glaube und vor allem religiöse Rituale, treten immer stärker in Hintergrund. Der Gräberkult, der früher besonders in lichen Regionen verbreitet war, findet heute immer ger statt. Trauer löst sich von festen Orten. Soziologen sprechen von einer Delokalisierung der Trauer. Heute verlagert sich das Gedenken an Verstorbene mend ins Digitale. Immer stärker spielen bei Bestattungen auch ökonomische Überlegungen eine Rolle. Meine men und Herren, eine der grundlegendsten Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte betrifft die Art der Bestattung – weg von der Erd- hin zur Feuerbestattung. Urnenbestattungen machen inzwischen bundesweit mehr als 70 % Aber, meine Damen und Herren, wir müssen auch ken: Der Unterhalt und die Pflege von Friedhöfen Geld. Kleinere Gräber bringen weniger Gebühren. Grünanlagen müssen trotzdem weiter gepflegt werden. diesem Hintergrund bietet der vorliegende Gesetzentwurf einige wichtige Änderungen und Anpassungen, die aus der Praxis ergeben. Für Eltern ist ein tot geborenes Kind – wir nennen es auch „Sternenkind“ – ein sehr schmerzhaftes Thema, nur schwer zu verarbeiten ist. Für uns Christdemokraten beginnt das Menschsein bzw. die Person als Träger Grundrechten bereits mit der Befruchtung – also mit Einnistung der Eizelle in der Gebärmutter. Deshalb wir bereits 2018 geregelt, dass tot geborene Kinder einem Geburtsgewicht von 500 Gramm als Leiche und damit auch der Bestattungspflicht unterliegen. Eltern, deren tot geborenes Kind unter diesem liegt, wissen aber oft nicht, dass ihr Kind auch individuell bestattet werden kann. Deshalb finden wir es gut, dieses Gesetz jetzt eine Ergänzung hinzufügt und klarstellt, dass Kinder auf Wunsch der Eltern – egal wie – werden können. des Meine Damen und Herren, der nächste Punkt, den wir unterstützen, ist die Änderung der Leichenschau. Eine zweite Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine richtiger Feuerbestattung folgt; denn eine natürliche Todesursache bleibt muss bestätigt werden. So sollen der Tod auch zweifelsfrei identifiziert und die entsprechenden Angaben des Totenda scheins überprüft werden. Künftig sollen solche Untersumehr chungen nur von Ärztinnen und Ärzten der Rechtsmedizin Beoder von Kolleginnen und Kollegen mit entsprechender – Qualifikation durchgeführt werden können. Wir halten das für einen zweckdienlichen, fachlich gebotenen Schritt. Eine weitere Änderung, die wir unterstützen, ist die Klarstellung, wer die Sorgemaßnahmen einzuleiten hat, wenn Personen in einer Klinik, in einem Heim oder in einer Pflegeeinrichtung versterben. Die Leichenschau und die Bestattung zu veranlassen: Es wird eben klar geregelt, dass Bauer, Angehörige hier weiterhin in der Pflicht sind. Schließlich wird mit dem Gesetz am Ende noch dem Umstand Rechnung getragen – das wurde hier bereits erwähnt –, dass die Bestattungsfrist von bisher 96 Stunden mitunter schwer einzuhalten ist. Deshalb soll sie sinnvolDanieman- lerweise auf zehn Tage verlängert werden. Es Ich denke, die Notwendigkeit dieser Neuregelungen dürfThema te weitgehend unstrittig sein. Darüber, über ihre konkrete Umsetzung und über weitere Themen werden wir im Innenausschuss weiter beraten. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit. im Rituale, (Beifall CDU und SPD) den ländweniVizepräsidentin Angela Dorn: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Weegels, Fraktion der AfD, das Wort. zunehDa- Sandra Weegels (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem wir bereits in vergangenen Plenar- und Ausschussrunden über die Thematik des Umgangs mit Steraus. nenkindern und hinterbliebenen Eltern und Familien gesprochen haben und im gesamten Hause Einigkeit darüber bedenkosten herrschte, dass es hier nicht nur um Trauerbewältigung und Die um psychologische Betreuung geht, sondern auch um würdevolle Bestattungsmöglichkeiten, folgt nun ein Baustein, Vor der für trauernde Eltern von Sternenkindern zumindest sich Klarheit und Rechtssicherheit schafft. Dies ist einer von vielen wichtigen Schritten, um die Würde eines jeden verlorenen Kindes zu bewahren und jeder hier trauernden Familie dadurch die notwendige Unterstützung das zuzugestehen. von Wir alle wissen, dass dieses emotionale Thema einen der der sensibelsten und schmerzlichsten Bereiche menschlichen haben Erlebens berührt. Ich denke, jeder hier im Raum kennt mit Mütter, Eltern, Familien, in denen die Freude über Kinder gelten zur Trauer um Sternenkinder wurde. (Beifall AfD) Gewicht Das gesamte Hohe Haus war sich in der Debatte über dass den Antrag der FDP zu Sternenkindern einig, sämtliche Redebeiträge aller Fraktionen zeugten von hoher Sensibilibestattet tät und Würde. Ob es angesichts der Bedeutung und Emotionalität dieses Themas angezeigt war, die Fraktion mit den zweitmeisten Wählerstimmen in einem weiteren Antrag der anderen Fraktionen wieder einmal auszuschließen, muss jeder mit sich selbst ausmachen. (Beifall AfD) In der Sache, und das gilt auch für die Überarbeitung der Vorschrift über die zweite Leichenschau, sind wir uns hinsichtlich des vorliegenden Gesetzesentwurfs jedenfalls einig. Wir werden dem selbstverständlich auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
