Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Minister. – Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Die Aussprache eröffnet Frau Kollegin Wiebke Knell, FDP-Fraktion. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für uns Freie Demokraten ist klar: Das Bestattungsrecht muss den Menschen dienen, ihren individuellen Wünschen, ihrer kulturellen Vielfalt und auch ihrem Recht auf Selbstbestimmung – und das bis zum letzten Weg und unabhängig davon, wie lange dieser Weg eben auch gewesen sein mag. Es war die FDP, die das Thema Sternenkinder erstmals auf die politische Agenda des Hessischen Landtags gebracht hat. Deswegen ist das auch für mich das wichtigste Thema in diesem Gesetzentwurf. Mit unserem Antrag hatten wir gefordert, dass das Leid betroffener Eltern endlich ernst genommen wird und dass wir uns auch den bürokratischen Hürden im Friedhofs- und Bestattungsrecht stellen. Im Anschluss entstand dann eine fraktionsübergreifende Initiative, für die ich ausdrücklich dankbar bin, weil es eben zeigt, dass wir auch fraktionsübergreifend Dinge bewegen können. Gerade wenn es um Mitgefühl und um Menschlichkeit geht, finde ich das besonders wichtig. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gemeinsam haben wir auch einen wichtigen Impuls gegeben. Die Landesregierung greift das in diesem nun vorliegenden Gesetzentwurf auf. Das ist gut, und das führt endlich auch zu konkreten Verbesserungen für betroffene Familien; denn der Verlust eines Kindes durch Fehl- oder Totgeburt ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen überhaupt. Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation alleingelassen und auch überfordert. Unsere Initiative wollte das ändern: mehr Sichtbarkeit, mehr Anerkennung, aber auch mehr Unterstützung in solchen schwierigen Momenten. Genau in diesen Momenten braucht es eben nicht den Paragrafenwald, sondern einfühlsame Regeln, die wirklich helfen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf wird nun das Recht auf eine individuelle Bestattung von Sternenkindern klar geregelt. Auch die neue Hinweispflicht für medizinische Einrichtungen und die Verlängerung der Bestattungsfristen sind wichtige Fortschritte. Sie gehen auch auf unsere Initiative zurück. Aber eines fehlt mir noch: Wenn Eltern kein aktives Verlangen nach individueller Bestattung äußern, muss die medizinische Einrichtung dennoch für eine würdige Bestattung sorgen. Das wäre unser Wunsch. Der Bestattungsort sollte auch dokumentiert werden aus Respekt gegenüber dem verstorbenen Kind und aus Verantwortung gegenüber den Eltern, die in dem Moment vielleicht auch einfach überfordert sind. Meine Damen und Herren, die neue Frist von nun zehn Tagen für eine Bestattung ist auch ein großer Fortschritt. Bisher waren es 96 Stunden. Das ist manchmal zu wenig, um in Ruhe Abschied zu nehmen oder um alle organisatorischen Dinge zu regeln. Diese neue Regelung nimmt den Zeitdruck, gibt Raum für Organisation, Gespräche und eben auch eine würdevolle Zeremonie. Das war überfällig. Deswegen ist es gut, dass wir das jetzt regeln. (Beifall Freie Demokraten) Aber insgesamt bleibt uns Freien Demokraten das Gesetz noch zu restriktiv. Ein Blick nach Rheinland-Pfalz zeigt, wie ein modernes und liberales Bestattungsrecht aussehen kann. Dort wird der Friedhofszwang gelockert. Urnen dürfen auf Wunsch auch zu Hause aufbewahrt oder zu einem Schmuckstück verarbeitet werden. Die Sargpflicht soll entfallen, und Tuchbestattungen werden möglich. Im Mittelpunkt steht dort also der Wille der verstorbenen Person. Genau das ist aus unserer Sicht auch der richtige Weg. (Beifall Freie Demokraten und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wir Freie Demokraten fordern eine echte Liberalisierung des Bestattungsrechts. Wir wollen Privatfriedhöfe ermöglichen. Wir wollen alternative und ökologische Bestattungsformen zulassen und die Gestaltungsvorschriften lockern. Hessen sollte sich ein Beispiel an Rheinland-Pfalz nehmen, aber auch an anderen europäischen Ländern; denn moderne, liberale Gesellschaften vertrauen ihren Bürgerinnen und Bürgern, auch bei der letzten Entscheidung Lebens. Der Gesetzentwurf ist trotzdem ein wirklich Schritt in die richtige Richtung. In zentralen Punkten er für uns noch hinter den Erwartungen einer modernen, liberalen Gesellschaft. Wir sind überzeugt, Hessen kann mehr. Wir werden noch Anträge einbringen, auch für Menschlichkeit und mehr Freiheit in diesem zentralen reich des Lebens, wo der Tod nun einmal dazugehört. Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
