Prof. Dr. Roman Poseck
man Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen als und Herren! Ich darf Ihnen hier den Entwurf eines Dritten regeln, Gesetzes zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vorstellen. Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist ein ernstes Theeine ma, das von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist. Der Tod keinen gehört zum Leben. Er geht uns alle an, ob wir es wollen sonst oder nicht. Er betrifft jede Familie. Deshalb ist es wichtig, Schutzdass wir in Hessen einen rechtlichen Rahmen haben, der finden. für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft, und dass wir zentrale einen rechtlichen Rahmen haben, der die Würde und die natürlich Pietät in den Mittelpunkt stellt. die den Die Ausgangslage ist die, dass wir ein Friedhofs- und BeMit stattungsgesetz haben, das bis zum 31. Dezember dieses das Jahres befristet ist. Das heißt, es geht jetzt darum, ein Gesetz zu schaffen, das für die kommenden Jahre gilt. Wir haben eine Evaluation zu dem geltenden Gesetz durchgeführt, die bestätigt hat, dass dieses Gesetz, insgesamt gesehen, ein gutes Gesetz ist. Deshalb geht es nicht um eine grundlegende Änderung des Gesetzes, sondern lediglich um punktuelle Änderungen. Diese punktuellen Änderungen sind allerdings wiederum so relevant, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht in das Sammelgesetz, das Kollege Christian Heinz gestern hier vorgestellt hat, aufgenommen haben, sondern dass wir dieses Gesetzesvorhaben als eigenes Vorhaben hier im Hessischen Landtag beraten. Ich denke, das wird der Bedeutung des Themas gerecht. Lassen Sie mich drei punktuelle Änderungen hervorheben, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind: Erstens. Wir wollen das Recht der Eltern auf eine individuelle Bestattung tot geborener Kinder stärken. Das Thema Sternenkinder, das uns auch an anderer Stelle beschäftigt, ist ein hoch emotionales und für die betroffenen Eltern sehr trauriges Thema. Zukünftig, so sieht es der Gesetzentwurf vor, müssen die Eltern über ihr Recht auf Bestattung eines tot geborenen Kindes informiert werden. Das stärkt die Rechte der Eltern. Diese Informationspflicht wird nach der angestrebten rechtlichen Regelung zukünftig die Krankenhausträger treffen. Zweitens. Wir regeln die Zuständigkeiten für Sterbefälle in Heimen, in Krankenhäusern oder in Sammelunterkünften klarer. Hier wird nun klarer geregelt, wer zuständig ist: Angehörige, der Gemeindevorstand oder der Träger der Einrichtung. Wir wollen damit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen. Drittens sieht der Gesetzentwurf eine längere Bestattungsfrist vor. Statt der bislang gesetzlich normierten 96 Stunden – also vier Tage – soll die Bestattungsfrist zukünftig zehn Tage betragen. Das ist ein Zeitraum, in dem eine Bestattung in der Regel möglich ist. Die bislang gesetzlich vorgesehene Frist von vier Tagen ist zu kurz. Sie kann verlängert werden, was häufig dann auch der Fall ist, aber um auch hier bürokratischen Aufwand abzubauen, ist es sachgerecht, die Bestattungsfrist auf die von uns vorgesehenen zehn Tage zu verlängern. Ich würde mich freuen, wenn dieser Gesetzentwurf auf die Zustimmung in diesem Hohen Hause träfe. Wie gesagt, wir regeln damit ein gesellschaftlich bedeutsames und ernstes Thema. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)
