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Frank Lortz

25.06.2025 Sitzungen 21/43

Vielen Dank, Kollege Enners. – Das Wort hat der Abgeordnete Dirk Bamberger, CDU-Fraktion. 6 Dirk Bamberger (CDU): bei Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin aus Versehen den Druck-Button betätigt. Da kam dieser Stapel heraus. Ich habe es leider zu spät aufhalten können. techni- (Der Redner hält einen Stapel Papier hoch.) Ich will damit eigentlich nur noch einmal zeigen, was wir Reinnerhalb von fünf Minuten beraten sollen und beraten werden. Dem vorausgegangen sind viele öffentliche Befaseine sungen an verschiedenen Stellen. Insofern möchte ich die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs und von Esther Kalveram aufgreifen und ein paar wichtige Punkte benennen. Es um Lieber Herr Kollege Enners, dass die AfD Schwierigkeiten almit diesem Gesetzespaket hat, war vorauszusehen. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass Sie sich mit diesem Paket dem auseinandergesetzt haben. Sie haben Kritik geäußert, die völlig substanzlos ist. Es steht etwas völlig anderes darin als das, was Sie hier darstellen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Frank Grobe (AfD): Der eine politisch sieht das so, der andere so!) Getrieben sind Sie eigentlich und ausschließlich von der Angst, eine große Zahl von TikTok-Followern zu verlieren. und Fällen (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Am Ende verweigern Sie jegliche Wahrnehmung der Tatsachen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf teilverschiedenen Ebenen immer wieder herausarbeiten, wie es die unterschiedlichsten Studien belegen: dass junge MediMenschen durch einen völlig überhöhten Medienkonsum vom mittlerweile deutlich an Kompetenzen verlieren, vor allem auch an sozialen Kompetenzen, und dass sie gezielt einseitig beeinflusst werden, weil man meint, junge Menschen seien besonders anfällig für Manipulationen. Das ist das, was Ihr Geschäftsmodell vor allen Dingen trägt. ist es (Beifall CDU und SPD) neuer In erster Lesung beraten wir heute das Dritte Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften. Im Wesentlichen mag es zwar „nur“ um die Legitimierung eines Staatsvertrages gehen, der sich einer parlamentarischen ei- Gestaltung entzieht. Es ist wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf und dessen Intention heute beraten. Ein zentrales Element neben dem Jugendmedienschutz ist die Stärkung der Zusammenarbeit und der Synergien zwischen den Sendern, etwa durch die Reduzierung der Spartenkanäle und eine konsequente digitale Ausrichtung. Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gemacht. Da hat die AfD nicht zugehört. Der Vertrag enthält klare Vorgaben, um Doppelstrukturen abzubauen und eine stärkere gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu ermöglichen. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Weniger Parallelangebote, mehr Kooperation, das ist der richtige Weg, um finanzielle Verantwortung und publizistische Qualität zu verbinden. Wir reden bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Frage der Staatsverträge nicht nur über Medienpolitik, sondern grundsätzlich über die Frage: Wie stabil ist unsere Demokratie? Welchen Beitrag leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk dazu? Ich sage: Er leistet einen enorm wichtigen Beitrag. (Beifall CDU und SPD) Die Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist enorm. Sie ist weiterhin hoch. Die Hörfunkprogramme des hr werden tagtäglich von Millionen Menschen gehört. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für den gesellschaftlichen Diskurs und die Demokratie sind diese Hörfunkprogramme und diese Fernsehprogramme schlicht und ergreifend nicht wegzudenken. Wir müssen aber auch feststellen, die Akzeptanz geht zurück. Die Kritik an Strukturen und Kosten des öffentlichrechtlichen Rundfunks, aber auch an Defiziten der Qualität sowie der Ausgewogenheit und der Meinungsvielfalt in seinen Programmangeboten wächst. Dem können wir uns nicht verschließen. Hinzu kommen grundlegende Veränderungen im Nutzungsverhalten. Ich denke beispielsweise an die digitalen Medien oder die jüngere Generation, die immer schwerer zu erreichen ist. Die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich – wir müssen es so sagen – teilweise überlebt. Strukturen und Angebote sind teilweise redundant. Ich möchte beispielsweise darauf hinweisen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk über 13 Fernsehvollprogramme sowie sieben Spartenprogramme, 72 Radiosender und zahlreiche Digitalangebote verfügt. Daher ist ein erheblicher Synergieeffekt zu erwarten, wenn wir diesen Reformstaatsvertrag umsetzen. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark und zukunftsfähig erhalten will – und das wollen wir –, der muss grundlegende Reformen bei Strukturen und Inhalten entschlossen angehen. (Beifall CDU und SPD) Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen einen echten Mehrwert für die Gesellschaft bieten, den andere Medien in dieser Form und in dieser Breitenwirkung nicht abdecken können. Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ein klares medienpolitisches Signal für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems mit dem Ziel, dessen Akzeptanz zu stärken, die Effizienz zu steigern und die Beitragsstabilität langfristig zu sichern. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mit der Zeit geht, der effizient arbeitet, der seine Strukturen überprüft und sich auf seinen Kernauftrag konzentriert. Nur so sichern wir die Akzeptanz in der Gesellschaft und schaffen die Grundlage für einen bezahlbaren Rundfunkbeitrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern stehen wir voller Überzeugung hinter dem Reformstaatsvertrag und werden ihn mit dieser Überzeugung auch in den folgenden Beratungen begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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