Frank Lortz
Vielen Dank, Kollege Promny. Wir sind am Ende der Debatte und überweisen den setzentwurf zur weiteren Beratung und Vorbereitung zweiten Lesung an den Innenausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung medienrechtlicher schriften – Drucks. 21/2377 – Wer bringt den Gesetzentwurf ein? (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Landesregierung normalerweise!) – Deshalb frage ich. (Staatssekretär Benedikt Kuhn betritt den saal.) ent- – Staatssekretär Benedikt Kuhn. Bitte sehr, Benedikt. HinBenedikt Kuhn, Staatssekretär und Chef der Staatssich kanzlei: richVielen herzlichen Dank. – Ich bitte vielmals um Verzeihung. das Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! des Wenn wir heute über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk krisprechen, dann müssen wir uns, wie ich meine, insbesonFragen dere auch mit zwei Entwicklungen auseinandersetzen, zum einen mit dem veränderten Mediennutzungsverhalten in unserem Land. Noch vor wenigen Jahren waren Fernsehen, Zeitungen und Radio die dominanten Medien. Heute ist die Mediennutzung nicht mehr linear, sondern individuell. Jede und jeder wählt selbst, wann, wo und was konsumiert Lage- wird. zum Das Zweite ist der Vertrauensverlust in die Medien und – setdas muss man an der Stelle sagen – in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Speziellen. Angesichts der gewachsenen Medienvielfalt, die wir in unserem Land beobachten, steht die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Richunter Druck. Immer mehr Menschen fragen sich: Wieso wird dieses eine Angebot politisch privilegiert? Was ist für mich persönlich der Mehrwert? Wofür zahle ich da auch eigentlich? Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Fragen sind Freiberechtigt. Diese Fragen muss sich der öffentlich-rechtliBache Rundfunk, müssen wir uns alle immer wieder stellen. Wir müssen uns und das System immer wieder prüfen, überauch hinterfragen, gegebenenfalls reformieren und auf die Herausforderungen unserer Zeit ausrichten und auch darinten- auf, Vertrauen zurückzugewinnen und Vertrauen zu stärdass ken. BürGerade und insbesondere weil wir überzeugt sind, dass Herzlider öffentlich-rechtliche Rundfunk eine zentrale Aufgabe für unsere Demokratie erfüllt, war eine verlässliche und seriöse Informationsquelle nie wichtiger als jetzt. Dabei sage ich auch ganz klar: Es ist vor allem auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Verantwortung, zu den notwendigen Reformen beizutragen und sie voranzutreiben. Das kann und darf nicht alleine Rolle der Politik sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für Hessen kann ich sagen, unser Hessischer Rundfunk steht an der Spitze Gedieser Reform. Ich glaube, das kann man so feststellen. der Hessen hat mit Florian Hager einen Intendanten, der früher als manch anderer seiner Kolleginnen und Kollegen erkannt hat, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundlegend verändern muss. Gerade was die Hörfunkwellen angeht, ist der hr mit seiner Radiostrategie Vorreiter innerhalb der ARD. Es ist deshalb gut, dass unser Intendant in diesen Zeiten als ARD-Vorsitzender wirkt. Die ARD Vorbraucht in dieser Zeit einen Reformer als Vorsitzenden. Florian Hager ist ein Reformer. Wir unterstützen ihn auf diesem Weg. (Beifall CDU und SPD) Als Rundfunkkommission haben wir uns im Länderkreis ebenfalls gemeinsam mit den Intendantinnen und Intendanten auf diesen Weg gemacht. Heute legen wir ein Paket mit drei zentralen Säulen vor, die den öffentlich-rechtlichen Plenar- Rundfunk auf die Herausforderungen unserer Zeit ausrichten. Die erste und wahrscheinlich wichtigste Säule ist der Reformstaatsvertrag. Das ist die wahrscheinlich größte und umfassendste Reform – das darf man sagen – des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit seiner Gründung im Jahr 1948. Wir werden damit sowohl die linearen Spartenprogramme als auch die Zahl der Hörfunkwellen um rund die Hälfte reduzieren, weil – ich glaube, man kann es nicht anders sagen – es in den letzten Jahren einen regelrechten Wildwuchs an Spartenprogrammen gegeben hat, der jetzt reduziert wird. In der Rundfunkkommission haben wir das intensiv diskutiert. Es kann nicht sein, dass es zahlreiche Spartenprogramme für junge Leute, für Nachrichten, für Kultur etc. gibt und das alles nicht mehr im Hauptprogramm stattfindet. Der Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss es sein, dass das alles vornehmlich auch im Hauptprogramm stattfindet. Das ist im Übrigen auch der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deswegen werden wir die Spartensender und -programme deutlich reduzieren, und das verbunden mit dem klaren Auftrag, dass all das wieder mehr im Hauptprogramm stattfindet. (Vereinzelter Beifall) – Ich danke, ich danke. (Beifall CDU und SPD – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr seid aber fleißig!) Gleichzeitig wird im administrativen und technischen Bereich an den Mehrfachstrukturen gearbeitet. Diese werden abgebaut. Hierzu werden die Kooperationen zwischen den Sendern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und innerhalb der ARD das Federführungsprinzip festgeschrieben. Auch Kooperationen mit den privaten Sendern werden vorangetrieben. Die Spitzengehälter der Intendantinnen und Intendanten – auch das möchte ich sagen – werden mit diesem Vorschlag deutlich begrenzt. (Beifall Stephan Grüger (SPD), Lucas Schmitz (CDU) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Das ist auch das richtige Signal in dieser Zeit, insbesondere auch nach dem, was wir beim rbb gesehen haben. Auch das ist ein zentrales Element, um verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung wieder zurückzugewinnen. Ich möchte auch sehr klar sagen: Ein Intendantengehalt, das sich zukünftig an den Bezügen im öffentlichen Sektor orientieren wird, muss, insbesondere mit Blick auf öffentliche Unternehmen, geeignet sein und ist auch geeignet, um auch in Zukunft gute, mutige, spannende Medienmacher für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewinnen. (Beifall CDU und SPD) Ebenso werden wir eine Deckelung bei den Sportrechtekosten vornehmen und einen Medienrat einführen, der als externes Expertengremium die Aufgabenerfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kontrollieren soll. Die zweite Säule des Pakets, das wir heute vorlegen – das nimmt seinen Ausgang im siebten Medienänderungsstaatsvertrag –, ist die Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes. Kinder und Jugendliche – ich glaube, das beobachten wir alle – sind in gehobener Weise einer riesigen Zahl medialer Angebote, insbesondere online, ausgesetzt. Deshalb wollen wir die Eltern stärker dabei unterstützen, ihre Kinder besser zu schützen. In Zukunft – das ist ein zentrales Element dessen, was wir vorlegen – sollen Eltern durch eine zentrale und schnell auffindbare Einstellung im Betriebssystem des Smartphones eine altersgerechte Mediennutzung für ihre Kinder aktivieren können. Mit dieser Maßnahme und der Stärkung der Aufsicht im Bereich des Jugendmedienschutzes kommen wir dem Versprechen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Zeitalter nach. Denn digitale Chancen und Jugendmedienschutz müssen immer Hand in Hand gehen. Deswegen haben wir das entsprechend vorgelegt.
