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Frank Lortz

25.06.2025 Sitzungen 21/43

Herzlichen Dank, Kollege Bellino. – Das Wort hat der Abgeordnete Moritz Promny, FDP-Fraktion. Bitte sehr, Moritz. Moritz Promny (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf wird es darum gehen, die richtige Balance zu finden: zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen technologischem Fortschritt und Schutz unserer Grundrechte. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist die direkte Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024. Das Gericht hat Vorschriften des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das ist also ein Ruf nach Klarheit, es ist ein Ruf nach Rechtssicherheit, und es ist ein Ruf nach Augenmaß an dieser Stelle. Für uns Freie Demokraten ist glasklar: Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Freiheit sind keine leeren Worte, sondern sie sind das Fundament unseres Zusammenlebens, insbesondere auch im digitalen Zeitalter. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir leben in einer Zeit, in der Extremisten digital, konspirativ und verschlüsselt agieren. Die Bedrohungen sind real, und die Herausforderungen sind groß. Je komplexer die Technik, desto wichtiger ist der Kompass unserer Grundrechte. Die Anpassung der Arbeitsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes ist nachvollziehbar. Moderne Gefahren erfordern moderne Mittel. Dabei muss aber auch immer gelten, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch im digitalen Raum heilig ist. Der neue § 7a, die sogenannte Onlinedurchsuchung, ist ein scharfes Schwert. Das ist ein tiefer Eingriff in unsere Grundrechte. Deshalb sagen wir: keine anlasslose, keine unverhältnismäßige Überwachung. Grundrechte gelten online wie offline, ohne Abstriche. (Beifall Freie Demokraten und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Solche Eingriffe bedürfen immer auch der Erfüllung sprechender Voraussetzungen. Ich will drei Bedingungen klar nennen: Es bedarf konkreter und nachweisbarer weise auf eine schwere Gefahr. Die Maßnahme richtet nur gegen bekannte Zielpersonen. Eine unabhängige terliche Kontrolle ist zwingend vorgeschrieben. Das ist unser Maßstab, das ist unser Anspruch. Deswegen werden wir genau prüfen: Reichen die Hürden, die Gesetz vorsieht? Genügen sie den strengen Vorgaben Bundesverfassungsgerichts? Wir werden im Ausschuss tisch, konstruktiv und mit klarem Kompass diese beraten. Klar ist: Staatliche Eingriffe müssen stets gut begründet, sie müssen verhältnismäßig und auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben. Wir fordern daher eine regelmäßige Evaluation der Eingriffsbefugnisse, eine strikte parlamentarische Kontrolle und Transparenz durch jährliche berichte. Technische Möglichkeiten dürfen niemals Einfallstor für ausufernde Überwachung werden. Wir zen auf Kontrolle, auf Klarheit und auf Konsequenz. Insofern, Kollege Bellino, sind die geplanten Regelungen zum Schutz Minderjähriger ein Schritt in die richtige tung. Sie zeigen: Es geht um Augenmaß, um Einzelfallgerechtigkeit und um den Schutz der Persönlichkeitsrechte junger Menschen. Ich denke, das ist an der Stelle richtig. Unser Ziel als Freie Demokraten bleibt klar, nämlich heit und Sicherheit nicht als Gegensätze, sondern als lance zu verstehen. Wir stehen für eine grundrechtsorientierte Politik, die Maß hält und die Verantwortung nimmt. Wir Freie Demokraten werden diesen Gesetzentwurf siv und kritisch begleiten. Wir werden dafür sorgen, die Freiheit und die Privatsphäre der Bürgerinnen und ger auch im digitalen Zeitalter geschützt bleiben. – chen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

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