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Frank Lortz

25.06.2025 Sitzungen 21/43

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Holger CDU-Fraktion. für Holger Bellino (CDU): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Richtung AfD darf ich mich dem Minister anschließen, der in seiner Schlusspassage deutlich gemacht hat, dass wir den Verfassungsschutz nicht „vor den Karren spannen“, in sondern dass wir vor dem Verfassungsschutz stehen, weil er für unser Land und für unsere Bürgerinnen und Bürger wertvolle Arbeit leistet. Onlinetief (Beifall CDU, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Moritz Promny (Freie Demokraten)) ein Risiken Insofern war Ihre Lesestunde – es war ja mehr ein Vorlesen dessen, was das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben man hat – nicht nötig. (Zuruf AfD) das Es wäre nötiger gewesen, wenn auch Sie von der AfD und ein paar Worte zu der notwendigen Onlinedurchsuchung gesagt hätten, wenn auch Sie etwas zur zunehmenden Cydigitaberkriminalität, die auch von Ihren russischen Freunden kommt, gesagt hätten Vor- (Beifall Stephan Grüger (SPD) – Zurufe AfD) und wenn Sie etwas dazu gesagt hätten, dass leider auch Minderjährige immer mehr in das rechtsextreme Spektrum abrutschen; und dem muss man entgegentreten. Aber dazu haben Sie aus offensichtlichen Gründen nichts gesagt, und das zeigt, wo Sie stehen, wenn es um die Sicherheit unsedas res Landes geht. zur (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Dr. Frank Grobe (AfD): Das nimmt doch keiner mehr ernst!) sieben gemacht Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Minister hat das Gesetz zur Änderung verfassungsgenutzt schutzrechtlicher Vorschriften eingebracht, und wir werden tech- es in wenigen Monaten hier beschließen. Dadurch wird ein sind. gutes, ein notwendiges Gesetz auf der einen Seite noch die rechtssicherer und auf der anderen Seite noch effektiver. Wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht – insofern Ab- war Ihre Lesestunde in der Tat nicht nötig –, wie auch in Bayern, in Hessen den einen oder anderen KonkretiEs sierungsbedarf gesehen hat. Aber die wichtigsten KerntheSubsi- men – ich nannte bereits die notwendiger gewordene Onlinedurchsuchung, die natürlich den Kernbereich schützen muss, wie auch alle anderen G-10- und G-13-Maßnahmen, die es tun müssen; das ist eine Selbstverständlichkeit, das hoffe, wird schon immer vom Verfassungsschutz entsprechend berücksichtigt –, das damit verbundene Betretungsrecht, die Mobilfunkortung und weitere Bestandteile, wichtige einzuKernthemen dieses Gesetzes, bleiben unberührt, sie werund den sogar gestärkt und, wie ich bereits sagte, durch diesen Entwurf rechtssicherer gemacht. Wir BeraAn der grundsätzlichen Zielrichtung hat sich nichts geändert. Das ist auch wichtig so; denn Teilbereiche dieses Gesetzes konnten entsprechend ausgebaut und verschärft werden. Die vorgesehenen Maßnahmen können fortgesetzt bzw. eingesetzt werden. Dies zeugt davon, dass der Staat auch und vor allem im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, des Extremismus – aus welcher Ecke er auch kommen mag –, der leider zunehmenden Spionage und der Bellino, organisierten Kriminalität nicht nur handlungsfähig sein muss, sondern gestärkt werden muss. Unsere Feinde, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, nutzen verstärkt neue Medien, wie wir wissen. Sie nutzen die verschiedensten und immer wieder neu auf den Markt kommenden Plattformen, und sie werden immer klandestiner. Wie wir auch wissen, sind die ausländischen Mächte in ihren Bestrebungen, zur Desinformation beizutragen und damit unser System zu stabilisieren (Dr. Frank Grobe (AfD): Stabilisieren ist eine gute Sache!) – zu destabilisieren – und Einfluss zu nehmen, bedeutender geworden, als dies in früheren Zeiten der Fall war. Das bedeutet eben auch, dass wir uns immer wieder auf diese neuen Herausforderungen einstellen müssen. Ich nenne als Stichwort die Cyberkriminalität, die von Terroristen, aber auch von fremden Mächten zunehmend genutzt wird. Es bedarf auch deshalb der notwendigen Onlinedurchsuchung, da mittlerweile natürlich diese Botschaften, die in dieser Cyberkriminalität gesendet werden, zunehmend kryptisch verfälscht werden und mit den normalen G-10- Maßnahmen eben nicht mehr abgefangen und dechiffriert werden können. Selbstverständlich – das sagte ich bereits – gelten hierbei die Vorschriften, die auch bei G-10- und G-13-Maßnahmen immer wieder zu beachten sind. Deshalb gibt es auch zu Recht hohe Hürden, die zu beachten sind; der Innenminister hatte darauf hingewiesen. (Beifall Ingo Schon (CDU) und SPD) Auch mit dem Blick auf die dunkelste Geschichte unserer Zeit wissen wir, dass dies notwendig ist, und daran wurde auch nie gezweifelt. Aber wir dürfen auch in dem angesprochenen digitalen Raum nicht blind sein, weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge und auch nicht, wenn es um religiösen Extremismus oder um das Eingreifen ausländischer Mächte geht. Das andere Stichwort ist die Speicherdauer bei minderjährigen Personen. Das hätte man sich vielleicht vor ein paar Jahren noch nicht vorstellen können. Aber die sozialen Medien, die sicherlich ihre Vorteile haben, können auch einen Fluch darstellen; denn durch sie kann eine Radikalisierung viel schneller geschehen. Auch können minderjährige Personen, die noch nicht so stabil sind, angesprochen werden, sodass sie sich so verirren können. Deshalb ist es auch hierbei notwendig, dass wir präventiv – Stichwort: Medienkompetenz –, aber, wenn nötig, repressiv vorgehen. Dazu gehört auch die Frage, ob man die Speicherdauer erhöhen kann. Ein anderes Stichwort, das neu bzw. verstärkt in diesem Gesetzentwurf zu finden ist, lautet Kontrolle. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird jetzt jährlich einen Bericht über die Maßnahmen abgeben und dadurch auch die Transparenz erhöhen. Dies wird hoffentlich auch dazu beitragen, dass jeder weiß, wie notwendig ein Landesamt für Verfassungsschutz ist und wie wertvoll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Amtes für unsere Gesellschaft und für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind, und nicht Ihrer tumben Argumentation nachläuft. Diese Argumentationen und Aussagen, die im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz insbesondere von Ihrer Seite, vonseiten der AfD, immer wieder gebracht werden, haben den Charme ausgetrockneter Lutschbonbons, an denen man sich leicht verschlucken kann. Das werden wir auf jeden Fall verhindern; denn das Landesamt für Verfassungsschutz kann sich und vor allem die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes können sich auch zukünftig darauf verlassen, dass wir alles Mögliche tun, (Zuruf AfD: Alles!) um unser Land, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (Zuruf AfD: Eure!) zu schützen: gegenüber den Feinden von außen und auch von innen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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