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Sebastian Sack

SPD 25.06.2025 Sitzungen 21/43

auf Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolleein. gen! Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich das nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus und vor Be- dem Hintergrund, wie schnell die erste deutsche Demokragegen tie, die Weimarer Republik, durch Feinde im Inneren auswir gehebelt wurde, viele wichtige und auch gute Gedanken gemacht, wie unsere Demokratie geschützt werden muss. So haben wir in der Bundesrepublik, und damit auch in unserem wunderschönen Hessen, eine in jeder Hinsicht wehrhafte Demokratie, die ihre Verfasstheit, ihre Verfassung und damit alle Menschen und ihre Grundrechte schützt. Das ist gut so. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Zum Schutz ebenjener Demokratie und unserer Verfassung bedarf es auch im wahrsten Sinne des Wortes eines Verfassungsschutzes: personell, infrastrukturell und materiell gut ausgestattet, und ebenso rechtlich den Anforderungen der Zeit gewachsen. Zudem bedarf es eines Parlamentes, das hierzu auch die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend der Rechtsprechung und der Bedrohung der Demokratie unserer Zeit anpasst und ausformuliert. Denn nur gemeinsam verteidigen wir ebenjene Demokratie und die Grundrechte, die auch 76 Jahre nach ihrer Gründung vielfältigen und hybriden Bedrohungen ausgesetzt sind. Hier muss erst einmal klar festgehalten werden, dass gerade die Bedrohungen im digitalen Raum deutlich zugenommen haben. In den letzten Jahren haben diese hybriden Bedrohungen – Cyberangriffe auf Kommunen, Unternehmen und kritische Infrastruktur – zugenommen. Diese Angriffe haben und hatten eines gemeinsam: Sie sollen unsere Demokratie und das Vertrauen der Menschen in diese schwächen. Meine Damen und Herren, hier müssen wir reagieren, und hier werden wir reagieren. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Kompetenzen des Landesamtes für Verfassungsschutz – modern und den Bedrohungen unserer Zeit angepasst. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das tun wir mit dem klaren Ziel, auch und besonders im digitalen Raum weiter ermitteln und damit unsere Demokratie umfänglich schützen zu können. Denn auch in diesem Zuge haben, wie man der aktuellen Kriminalitätsstatistik entnehmen kann, die Delikte auf Amts- und Mandatsträger erheblich zugenommen: um fast 50 % von 2023 auf 2024. Viele dieser Bedrohungen finden rund um die Uhr im digitalen Raum statt. Unsere Demokratie, auch in Hessen, braucht Menschen, die diese Demokratie gestalten, die Verantwortung übernehmen und die das Leben mit den und für die Menschen auf kommunaler Ebene besser machen, besonders im politischen Ehrenamt, in Gemeindeparlamenten, Kreistagen, als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, als Landräte und nicht zuletzt auch hier im Hessischen Landtag in Regierung und Opposition. Auch deshalb gilt es, die Kompetenzen des Landesamtes für Verfassungsschutz zu aktualisieren und auch im digitalen Raum zu stärken, um ebendiese Säulen der demokratischen Grundordnung, nämlich die Menschen, die sie gestalten und Verantwortung übernehmen, in Stadt und Land zu schützen. (Beifall SPD und CDU) Des Weiteren ist, der Herr Innenminister hat es bereits gesagt, für die Bewältigung dieser immer komplexer werdenden Aufgabe auch ein Austausch zwischen den Behörden unabdingbar: Auskunftsersuchen, Handyortung und die Übermittlung der nachrichtendienstlich erhobenen Daten, auch an Behörden wie Strafverfolgungsbehörden, werden den Erfordernissen der Zeit angepasst. Sie werden neu geregelt. Für ebenjenen unabdingbaren Schutz ist auch eine Transparenz in der Arbeit und in der Kommunikation über diese notwendig. Auch hier schärfen wir nach; denn der Verfassungsschutz hat auch einen Präventionsauftrag. Deshalb wird hier im Entwurf auch für eine Klarheit der Norm gesorgt und eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Aufklärung der Öffentlichkeit durch das zuständige Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz geschaffen. Denn, wer nachweislich unsere Demokratie und die Grundrechte aller Menschen infrage stellt und bedroht, der muss auch klar benannt werden können. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, die Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz darüber sind eine elementare Maßnahme, um extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit des Verfassungsschutzes weiter zu stärken. Denn wir stehen ganz klar und eindeutig allen politischen und religiösen Extremismen entgegen. Wir lassen nicht zu, dass Hass und Hetze, dass Drohungen und Angriffe gleich welcher Art unsere Demokratie schwächen oder gar zerstören. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Der erneute Blick in die Kriminalstatistik macht ganz deutlich: Die Zahl der politischen Straftaten ist erneut angestiegen. Die Zahl der rechten Straftaten ist sogar um 57 % gestiegen. Wir verurteilen ohne Abstriche jedwede Form des Extremismus. Der Rechtsextremismus ist hierbei aktuell die größte Bedrohung unserer Demokratie. Das zeigen die Zahlen. Das zeigt der Alltag. Wer das nicht sehen will oder kann, ist nach meinem Dafürhalten wahrlich auf dem rechten Auge blind. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich bin sehr froh, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auf allen Ebenen einen klaren Blick für die vielfältigen Bedrohungen unserer Demokratie hat und dass es für uns alle die Augen neutral und integer offen hält. Mit dem vorliegenden Entwurf schärfen wir im wahrsten Sinne des Wortes den Blick auf diese aktuellen Bedrohungen. Wir schaffen klare Grundlagen und wissen unsere Verfassung und den Schutz derselben bei den hessischen Behörden in den besten Händen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Lassen Sie uns für die Demokratie weiterhin stark sein. Lassen Sie uns diese Demokratie weiter stärken. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung. (Beifall SPD und CDU)

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