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Angela Dorn

24.06.2025 Sitzungen 21/42

Nun spricht die Landesregierung. Herr Staatsminister Heinz, bitte. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass sich die Landesregierung gegen den AfD-Antrag ausspricht. Dessen Ziel ist es offensichtlich, ein bundespolitisches Thema hier in den Landtag zu tragen. Zur Bundespolitik ganz kurz und zur Erinnerung – es ist im Internet und anderswo nachzulesen –: Im aktuellen Koalitionsvertrag auf der Bundesebene ist vereinbart, das Selbstbestimmungsgesetz bis spätestens zum 31. Juli 2026 zu evaluieren, dabei die Rechte von trans- und intersexuellen Personen zu wahren und auch einen besonderen Fokus auf den Schutz von Frauen zu legen. Alle Debatten, die sich darum drehen, sollten wir im kommenden Jahr führen. Dann können Ihre Fraktion und die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag miteinander austragen. Ich will Ihnen zur aktuellen Situation im hessischen tizvollzug noch Folgendes mit auf den Weg geben. mehreren Vorrednerinnen und Vorrednern ist zu Recht sagt worden: In § 70 Absatz 2 Satz 2 des Hessischen vollzugsgesetzes sowie in entsprechenden Parallelgesetzen heißt es, dass für Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, „Unterbringung unter Berücksichtigung der Umstände Einzelfalles“ vorgesehen ist, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt es erfordern. Genau das geschieht in der Praxis des Vollzugs. Bei Entscheidung, in welcher Justizvollzugsanstalt eine untergebracht wird, sind insbesondere die Sicherheit betroffenen Person wie auch die Sicherheit der Mitgefangenen zu berücksichtigen. Das wird im Einzelfall so gemacht. Erscheinen Inhaftierte dafür geeignet, sie beispielsweise während der Freizeit in der Stationsküche – zeitweise auch unbewacht – zusammen sein. aber eine Person, obwohl sie körperlich männlich ist, erfolgter Einzelfallprüfung im Frauenvollzug unterzubringen ist – auch das gibt es bei uns –, sind zum der weiblichen Mitinhaftierten besondere Sicherungsmaßnahmen zulässig, beispielsweise kein unbewachtes mentreffen mit weiblichen Inhaftierten. Dieses Vorgehen wird durch die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gestützt. gibt einen Beschluss dieses Gerichts vom 22. August in diesem wird diese Vorgehensweise ausdrücklich rechtmäßig angesehen. Wenn auch nur hypothetisch Gefahr im Hinblick auf mögliche Folgen für mitinhaftierten Frauen besteht, reicht das für die Anordnung Überwachung. Jeder Einzelfall ist für die jeweilige Anstalt durchaus schwierig und herausfordernd. Auch ich bin selbstverständlich regelmäßig im Gespräch mit den Bediensteten. Wir haben dabei immer die Sicherheit der Mitinhaftierten, aber selbstverständlich auch der inhaftierten Transpersonen im Blick; denn – das kam eben auf der Rechtsaußenseite des Hauses etwas zu kurz – mein Anspruch als Justizminister, aber auch aller Menschen, die bei uns im Allgemeinen Vollzugsdienst und überhaupt im Vollzug arbeiten, ist, niemand zu Schaden kommt. Dabei müssen wir selbstverständlich die Mitinhaftierten ebenso wie die Transpersonen im Blick haben. Ich will auf gar keinen Fall, dass Übergriffen ausgesetzt sind. Noch einmal zu den Zahlen: Je nachdem, auf Stichtag man abstellt, waren es in der jüngeren Vergangenheit vier oder fünf Personen. Ich nehme das für Sie gere Stichtagsdatum, den 5. Mai 2025. Da waren es und schreibe fünf Transpersonen unter den 4.400 Inhaftierten in Hessen. (Lisa Gnadl (SPD): Die hören ja gar nicht zu!) Den Berichten der Anstalten zufolge hat das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 lang zu keinem Anstieg der Zahl der in Hessen inhaftierten Transpersonen geführt. Ganz im Gegenteil, wir diese Herausforderung schon vorher. Die Anstalten in sen gehen mit sehr großem Fingerspitzengefühl und sorgsam damit um. Sie arbeiten jeden Tag daran, dass unseren Haftanstalten niemand zu Schaden kommt. das Bevor Gerüchte aufkommen: Es gab in der Vergangenheit eine einzige Straftat, die von einer Transperson begangen wurde, allerdings nicht gegen eine mitinhaftierte Frau, Jussondern gegen eine Bedienstete gerichtet. Auch diese FälVon le nehmen wir immer sehr ernst. Trotz großer Vorsorge gekommt das leider immer wieder vor. Die Mitglieder des StrafUnterausschusses Justizvollzug kennen das, weil sie immer sofort einen Bericht erhalten. Aber diese Vorfälle kommen genauso gut bei Nicht-Transpersonen vor; das hat damit eine nichts zu tun. Es gab, wie gesagt, diese eine Beleidigung des und auch eine einfache Körperverletzung zum Nachteil die einer Bediensteten. Das war die einzige von einer Transperson begangene Straftat, über die uns berichtet wurde. Das hat aber mit deren geschlechtlicher Identität gar nichts der zu tun. Person der (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann dürfen

Protokoll ↗