Lara Klaes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Dieser Antrag ist wieder einmal ein gutes Beispiel, wie die AfD Stimmungen sowie Angst und Feindbilder schürt. Dieses Mal geht es um Transfrauen. Das passt ja ganz gut; denn aktuell läuft ihre Stolzmonat-Kampagne. Es ist bemerkenswert, dass Sie diesen Antrag stellen. Wenn man sich die Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage anschaut, sollte man einfach einmal klarstellen: Transpersonen sind keine Gefahr in den Justizvollzugsanstalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Es gibt zurzeit vier Transpersonen in den hessischen Justizvollzugsanstalten, davon zwei Transfrauen. Es gab keine Verlegung aufgrund der Angleichung des Geschlechtseintrags. Es gab keine Fälle der Angleichung des biologischen Geschlechts im Sinne einer geschlechtsangleichenden Operation. Es gab keine sexuellen Übergriffe durch Transpersonen auf andere Gefangene. In den Jahren 2019 bis zum Stichtag 2. August 2024 gab es keine Straftaten von Transpersonen in den hessischen Justizvollzugsanstalten. Trotzdem stellen Sie sich eiskalt hierhin und behaupten, Transfrauen seien eine massive Sicherheitsproblematik und für sexuelle Übergriffe verantwortlich. Das ist einfach nur geschmacklos. Außerdem wird das den Fakten nicht gerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Wenn eine Partei den Schutz, die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen täglich missachtet, dann sind Sie das doch. Allein die ersten zwei Punkte in Ihrem Antrag zeigen das sehr deutlich. Sich jetzt wieder hierhin zu stellen und angeblich die Stimme von Frauen zu sein, ist mehr als dreist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Sie sind keine Partei für Frauen und auch keine für queere Menschen. Sie könnten ja auch einmal darüber berichten, dass queerfeindliche Angriffe massiv angestiegen sind. Den deutlichsten Zuwachs gab es vor allem bei Taten aus dem politisch rechten und rechtsextremen Spektrum. Sie könnten auch einmal darüber sprechen, dass jeden Tag eine Frau von ihrem Partner bzw. Ex-Partner ermordet wird, dass jede dritte Frau sexuelle Gewalt durch Männer erlebt. Das Leben für queere Menschen und Frauen in Deutschland ist gefährlicher als je zuvor. (Volker Richter (AfD): Durch Ihre Politik!) Sie sind mit ein Grund dafür, Sie mit Ihrer massiven Hetze und Stimmung gegen queere Menschen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) Sie, die immer wieder Frauen und queere Menschen gegeneinander ausspielen. Queerfeindlichkeit ist ein Einstiegstor für rechtsextreme Radikalisierungen. Daher ist es kein Zufall, warum gerade Sie von der AfD in der aktuellen Pride-Zeit genau so einen Antrag stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt noch einmal zu den rechtlichen Dingen. Bereits einige Jahre zurück liegt die rechtliche Anerkennung, dass das Geschlecht wandelbar ist bzw. ein bei der Geburt zugewiesenes Geschlecht im Widerspruch stehen kann zur eigenen Geschlechtsidentität und somit eine Korrektur des Geschlechtseintrags erforderlich ist. Diese Möglichkeit besteht übrigens in Deutschland seit 1980. Seit über zehn Jahren erkennt das deutsche Recht rechtlich die Existenz nicht binärer Geschlechter an. Ursprung dieser Anerkennung war nicht eine gesetzgeberische Initiative oder die links-grüne Woke-Blase, ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieser bietet eine Anpassung all jener Regelungen, die bisher ne Rechtsfolge für nicht binäre Personen vorsehen. gilt auch für den strafvollzugsrechtlichen Trennungsgrundsatz. Das Selbstbestimmungsgesetz hat hieran nichts dert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Freie Demokraten) Es ist also kein Problem des Selbstbestimmungsgesetzes, sondern ein Problem queerfeindlicher Rhetorik und licher Rahmenbedingungen. Diese Fragen sind deswegen nicht neu und keine Folge des Selbstbestimmungsgesetzes. Auch zuvor gab es Transpersonen im Strafvollzug. bisher handelte es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. Das ist für Sie aber vielleicht zu komplex und faktenbasiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt SPD) Im Übrigen gibt es in Hessen für die Unterbringung von Strafgefangenen schon genaue Regelungen, die schlichten binären Trennungsgrundsatz – § 70 Absatz Hessisches Strafvollzugsgesetz – abweichen. Hessen nach wie vor von den Regelungen bzw. vom Einzelfall des Trennungsgrundsatzes aus und befasst sich mit Umgang mit nicht binären Personen bzw. mit Personen ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag. Ich bin davon überzeugt, dass das Justizministerium Thema genau und sorgfältig im Blick hat und keine hilfe von der AfD braucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Transpersonen überwiegend als Täter anstatt als Betroffene von Gewalt anzusehen, verkennt somit die statistische lität von Gewalt. (Zuruf Volker Richter (AfD)) Grüße gehen raus nach Sachsen. Wer das Geschlecht zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug aussichtlich weiter als Mann behandelt. Stichwort: Liebich, rechtsextremer Straftäter. Die Änderung des Personenstandes ändert nichts an strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Vor dem Gesetz eben alle Menschen gleich. Aber mit Gesetzen und Verfassung haben Sie es nicht so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bellino (CDU)) Es gibt wirklich größere Herausforderungen, Probleme auch Gefahren in den Justizvollzugsanstalten, über die sprechen sollten und müssen, aber ganz bestimmt Transfrauen nicht das Problem. Ich wiederhole: Wir hier von vier Transpersonen in Hessen. Sie bestimmen nicht unsere Selbstbestimmung von Frauen und Menschen. Ganz bestimmt nicht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten)
