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Astrid Wallmann

24.06.2025 Sitzungen 21/42

Vielen Dank. – Als Nächster hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, das Wort. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon ein denkwürdiger Vorgang, den wir heute miterleben; denn mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gibt die Koalition zu: Die Wahl ihres Kandidaten für das Amt des Rechnungshofpräsidenten ist mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Sie ist nicht damit vereinbar. Ansonsten gäbe es ja keinen Grund, dieses Gesetz zu ändern. (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Dass Sie heute diese Gesetzesänderung einbringen, zeigt: Ihnen ist auch aufgefallen, dass das gar nicht funktioniert. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist völlig daneben!) – Herr Kollege, weswegen ändern Sie denn das Gesetz? Weil die Wahl Ihres Kandidaten offenkundig derzeit nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Das ist doch der einzige Grund, warum Sie den Gesetzentwurf einbringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und vereinzelt AfD – Zurufe CDU) In welche Situation bringen Sie damit den Hessischen Landtag? Wir alle haben zum Ausdruck gebracht, dass und wie sehr wir die Person Uwe Becker schätzen. Aber auf einer Rechtsgrundlage, die nicht gesichert ist, können wir doch morgen diese Wahl nicht durchführen. Das geht doch einfach nicht – bei aller Wertschätzung für Herrn Becker. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Deshalb wirklich noch einmal unsere herzliche Bitte an Sie: Sie haben die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht – zu der kann man dieser oder jener Meinung sein. Aber lassen Sie uns erst diese Gesetzgebung abschließen und eine saubere rechtliche Grundlage schaffen, bevor wir diese Wahl durchführen. Deshalb die herzliche Bitte: Verschieben Sie diese Wahl, und bringen Sie diesen Landtag, bringen Sie Uwe Becker, bringen Sie das Amt des Antisemitismusbeauftragten nicht in diese schwierige Situation, die Sie hier mutwillig herbeiführen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und Dr. Frank Grobe (AfD)) Es ist ja nicht das einzige Fragezeichen, das man haben kann, ob Ihr Personalvorschlag mit den geltenden Gesetzen vereinbar ist. Die eine Frage wurde letzte Woche bearbeitet; das betraf die Laufbahnvoraussetzungen. Da hat die Landespersonalkommission es festgestellt bzw. gleichgestellt. Das kann man ausdrücklich machen. Aber es bleibt ein dritter Punkt. Der erste Punkt ist die Laufbahnvoraussetzung, der zweite Punkt ist, dass das derzeitige Gesetz die Vereinbarkeit des Amtes des Antisemitismusbeauftragten und des Präsidenten des Landesrechnungshofes nicht hergibt. Es gibt noch einen dritten Punkt, und das ist das Thema Befangenheit. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Du liebe Zeit!) Es ist völlig klar, und das Gesetz ist völlig eindeutig: Wenn auch nur der Anschein besteht, dass ein Mitglied des Rechnungshofes mit einer Sache, die es selbst prüft, befasst war, kann es diese Prüfung nicht vornehmen. Auch deshalb: Lassen Sie uns diese Wahl verschieben und die Frage ernsthaft und ordentlich prüfen, welche Sachverhalte Herr Becker als derzeitiger Staatssekretär dann überhaupt noch in diesem Amt als Landesrechnungshofpräsident prüfen kann und ob es dann Sinn macht, dass er dieses Amt übernimmt. Lassen Sie uns das wirklich machen. Noch einmal: Auch dem Amt des Antisemitismusbeauftragten erweisen Sie einen Bärendienst. Wenn derzeit Funktionen nicht miteinander vereinbar sind – und zeigen Sie ja mit Ihrem Gesetzentwurf –, was soll Becker dann eigentlich machen, wenn der Hessische tag ihn morgen wählen sollte? Soll er dann sein Amt Antisemitismusbeauftragter ruhen lassen? Das wäre einzig logische Konsequenz, um den Konflikt mit der tenden Rechtslage zu vermeiden. Dann soll er, wenn Gesetzesänderung durch ist, es wieder aufnehmen? – Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das ist kein würdiger Umgang mit dem Amt des Antisemitismusbeauftragten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten – Zuruf Lisa Gnadl (SPD)) Deshalb: Gehen Sie bitte nicht mit dem Kopf durch Wand. Sie haben die Mehrheit, das bestreitet hier niemand. Aber nicht immer ist es klug, von dieser Mehrheit brauch zu machen. Manchmal richtet man damit auch vierenden Schaden an. Sie haben jetzt noch die Gelegenheit, es tatsächlich zu vermeiden, diesen Schaden anzurichten; dazu fordern wir Sie auf. Verschieben Sie diese lassen Sie uns alle Fragen ganz sorgfältig prüfen. Herr Becker ist ohne Zweifel eine sehr respektable sönlichkeit, aber auch die Persönlichkeit von Uwe steht nicht über den geltenden Gesetzen. – Vielen Dank die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten)

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