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Astrid Wallmann

24.06.2025 Sitzungen 21/42

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe ordnungspunkt 14 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und derung befristeter Rechtsvorschriften sowie zur rung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof – Drucks. 21/2382 – Mit aufgerufen wird Tagesordnungspunkt 63: Erste Lesung Dringlicher Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für das des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs – Drucks. 21/2401 – Für die Einbringung darf ich – davon gehe ich aus – nächst dem zuständigen Minister, Justizminister Heinz, Wort erteilen. Redezeit: fünf Minuten. Christian Heinz, Minister der Justiz und für Rechtsstaat: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich lege Ihnen für die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter vorschriften und zur Änderung des Gesetzes über den sischen Rechnungshof vor. Ich will zunächst auf die Artikel 1 bis 10 des Gesetzes gehen. Wie das in den sogenannten Sammelgesetzen ist und Ihnen bekannt ist, werden im Rahmen des zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung teter Rechtsvorschriften nur überwiegend geringfügige daktionelle Aktualisierungen vorgenommen und insbesondere auch die Geltungsdauer von Gesetzen verlängert. Wir überprüfen regelmäßig die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit und Verständlichkeit der setze. Damit Sie es richtig einordnen können, von Größenordnung wir hier sprechen: Bis zum 31. Dezember 2025 sind insgesamt 17 Gesetze befristet. Diese überprüft. Die Verlängerung der Geltungsdauer von Gesetzen soll zusammen mit inhaltlichen Änderungen weils in Einzelnovellen erfolgen, einige auch im dieser Plenarsitzung. Das Hessische Schiedsamtsgesetz ein Beispiel. Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz Sie beispielsweise auch noch beraten. Die Geltungsdauer von sieben Gesetzen soll im dieses Sammelgesetzes, das Sie vorgelegt bekommen ben, um zehn Jahre bzw. um sieben Jahre verlängert den, da sich die Gesetze als Ergebnis der Evaluierung weils bewährt haben. Die Geltungsdauer von drei weiteren Gesetzen soll Rahmen des Sammelgesetzes nur kurzfristig um ein zwei Jahre verlängert werden. Die Evaluation dieser setze hat ergeben, dass sich die Regelungen bewährt aber es werden auch noch inhaltliche Änderungen erforderlich werden. Die werden dann auch kurzfristig können, aber nicht mehr bis zum Ablauf dieses daher die interimsweise Verlängerung. Artikel 11 des Gesetzes ist die Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof. Dieses beinhaltet eiTagesne punktuelle Klarstellung. Mitgliedern des Rechnungshofes soll ausdrücklich – das soll klargestellt werden – die Aufgabe als Beauftragter der Landesregierung weiterhin ermöglicht werden. Das ist aus Sicht der Landesregierung allerdings eine rein rechtliche Präzisierung und Klarstellung. ÄnÄndeDarüber hinaus soll ein Gesetz, das Hessische Ausführungsgesetz zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, ersatzlos mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Auf detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Artikeln würde ich an dieser Stelle verzichten und verweise auf den Inhalt und die Begründung des Gesetzesentwurfs, welcher im Rechtsausschuss sicherlich einer vertieften Befassung Amt unterliegen wird. Selbstverständlich werden Sie im Rechtsausschuss – wie das einer langjährigen Praxis entspricht – auch wieder die Anhörungsunterlagen der Ressorts umgehend zur Verfügung gestellt bekommen, so wie wir das zuimmer schon gehandhabt haben. das Zum Gesetzentwurf der Freien Demokraten, den wir ja vermutlich gleich mitberaten werden, kann ich aus Sicht der Landesregierung nur sagen, dass es diese Regelung den nicht braucht. Aus unserer Sicht wäre es eine durchaus unübliche Regelung, da es bundesweit vielfach Beispiele gibt, wo nahtlose Wechsel von Parlamentariern und Regieheute rungsmitgliedern an Verfassungsgerichte in der jüngeren Vergangenheit schon stattgefunden haben. Wie Sie damit Rechtsumgehen, unterliegt aber natürlich dem Hessischen LandHestag. Daher werde ich eine weitere Bewertung dazu nicht vornehmen. – Herzlichen Dank. ein- (Beifall CDU und SPD) üblich Gesetzes befrisPräsidentin Astrid Wallmann: reVielen Dank, Herr Staatsminister. – Als Nächster hat der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Herr Dr. Naas, das Wort. Gewelcher Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herwurden ren! Reden wir nicht um den heißen Brei herum. Morgen neun steht die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes auf jedem Programm, und es kandidiert ein Beauftragter der Rahmen Landesregierung. Da das Rechnungshofgesetz das so nicht ist vorsieht oder zumindest – Sie haben das ja sehr schön werden ausgedrückt, Herr Minister – Unklarheiten bestehen, soll dieses Gesetz abgeändert werden. Man muss wohl davon sprechen, dass es abgeändert werden muss; denn sonst hätRahmen ten Sie es nicht eingebracht. hawerMeine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage es jedeutlich: Der Kandidat morgen ist Uwe Becker. Wir schätzen ihn außerordentlich. Ich persönlich schätze ihn außerordentlich. Uwe Becker ist mit mir im Regionalvorstand im des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain. Ich kenne ihn bis als Kämmerer, ich kenne seine Expertise, ich kenne seine Gesachliche, integre Art, seine Ruhe – diese Ruhe und Gelashaben, senheit wünsche ich mir manchmal auch. Ich finde, das ist etwas ganz Besonderes. erfolgen Jahres, Trotzdem gibt es formale Hürden – ich glaube, so kann man das sehr bewusst ausdrücken –, oder es gab formale Hürden. Es gab bis Anfang des Jahres die formale Hürde, dass der Präsident oder Vizepräsident Jurist sein musste. Diese Regelung ist mit dem Ende des letzten Jahres schon ausgelaufen. Diese Hürde ist abgebaut. Als Rechnungshofpräsident müssen Sie nach wie vor dem höheren Dienst angehören. Auch das ist eine Hürde. Es ist aber eine Hürde, die man nehmen kann. Dafür gibt es die Landespersonalkommission. Sie haben abgeholfen. In der Landespersonalkommission ist eine entsprechende Entscheidung getroffen worden, alles in Ordnung. Nur, die Frage, die sich natürlich stellt, ist: auf wessen Antrag? – Auf Antrag der Landesregierung wird diese Hürde genommen. Natürlich ist es schon etwas Besonderes, wenn man auf Antrag der Landesregierung in eine bestimmte Laufbahn, nämlich die höchste, die des höheren Dienstes, übernommen wird, aber gleichzeitig wenige Tage später in ein Amt wechselt, das am Ende die Landesregierung, zumindest teilweise, kontrollieren soll. Insofern ist das natürlich etwas, wo man auch im Blick haben muss: Gibt es da Dankbarkeiten, erinnert man sich daran, was bedeutet das für die Amtsausübung? Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns als Freie Demokraten ist das Ansehen des Rechnungshofes und des Rechnungshofpräsidenten sehr wichtig. Wir finden, der Rechnungshof muss unabhängig sein, und er muss auch unabhängig erscheinen. Das Problem ist, dass Landesbeauftragte in der Staatskanzlei verankert sind. Es ist in dem Zusammenhang völlig unerheblich, wie gut sie ihren Job machen. Uwe Becker macht einen herausragenden Job als Antisemitismusbeauftragter in Hessen. Auch das wissen wir – das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen – sehr zu schätzen. Trotzdem passt es irgendwie nicht, auf der einen Seite unabhängig im Landesrechnungshof zu sein, auf der anderen Seite Landesbeauftragter. Es ist eben keine Nebentätigkeit, wie das Gesetz das jetzt schon vorsieht, sondern es ist ein besonderes Amt. Deswegen gibt es wahrscheinlich auch diese Klarstellung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie einfach einmal „Rechnungshof“ bei Wikipedia eingeben, dann kommt da eine Art Legaldefinition, wahrscheinlich für alle Rechnungshöfe, die es auf unserer Welt gibt: „Ein Rechnungshof ist ein von der Regierung unabhängiges … Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit … und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.“ Genau das ist der Punkt. Man kann eben nicht direkt aus dem Ministerium kommen und dann später genau die Politik überprüfen, die man wenige Tage, Wochen oder Monate zuvor selbst gemacht hat. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich überprüft der Rechnungshof mehr als den Hessischen Landtag, die Hessische Landesregierung usw. Er prüft mehr als die Landesverwaltung allgemein. Es geht auch um die Kommunen. Das Amt des Staatssekretärs der Finanzen ist doch ein sehr zentrales. Es umfasst sehr weite Bereiche der Landesverwaltung. Da geht es auch um die finanziellen Tätigkeiten. Da kann man sich nicht immer herausnehmen. Man kann da nicht immer sagen: Das ist sozusagen die eigene Kommune, da bin ich befangen. Deswegen sagen wir: Es geht nicht, dass der Schiedsrichter direkt aus der Mannschaftskabine aufs Spielfeld kommt. Das passt nicht. Deswegen haben wir versucht, eine Brücke zu bauen. Das ist eine Brücke dergestalt, dass wir sagen, es muss eine Karenzzeit eingehalten werden. Über deren Länge kann man sicherlich streiten. Wir sehen 18 Monate vor. Wir haben uns auch an anderen Regelungen orientiert. Wir finden, das ist ein sehr guter Weg, einen gewissen Abstand deutlich zu machen. Dieses Amt soll als unabhängig und als über jeden Zweifel erhabenes Amt bewahrt werden. Das ist uns wichtig. Deswegen haben wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf präsentiert. Frau Präsidentin, ich bin gleich fertig.

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