Angela Dorn
Wie der Minister gerade angekündigt hat, werden wir jetzt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Kultuspolitischen Ausschuss überweisen. Wir kommen damit zum nächsten Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Schiedsamtsgesetzes – Drucks. 21/2373 – Die erste Lesung ist ohne Aussprache, aber natürlich wird der Gesetzentwurf eingebracht. Herr Staatsminister Heinz, bitte. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich auf das ganz Wesentliche beschränken. Ich bringe für die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schiedsamtsgesetzes ein. Dieser Entwurf enthält drei wesentliche Änderungen, die ich kurz darstellen will: Zum einen soll die Mindestaltersgrenze von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Das erweitert das Feld möglicher Bewerberinnen und Bewerber. Zum Zweiten wird der Gebührenrahmen moderat angepasst. Die Mindestgebühr steigt um sage und schreibe 10 Euro, und auch der Höchstrahmen der Gebühr wird maßvoll erweitert. Bislang waren es 50 Euro, künftig können es bis zu 150 Euro sein, was dann im Ermessen der Schiedsleute liegt. Der dritte wesentliche Punkt ist, dass klargestellt wird, dass die Umsatzsteuer den Schiedsamtsgebühren noch hinzuzurechnen ist, dass also die Umsatzsteuerpflicht, die wir jetzt haben, nicht zulasten der ehrenamtlich tätigen Schiedsleute und der Gemeinden geht. Damit will ich es bewenden lassen und dennoch allen ehrenamtlich tätigen Schiedsleuten von dieser Stelle aus noch einmal ganz herzlich für ihr großes Engagement danken. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
