Kerstin Geis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte uns damit einfach ein bisschen Lebenszeit einsparen. Wenn unsere gegenwärtige Zeit eines zeigt, dann das: Lebenslanges Lernen ist unerlässlich. Wo man hinsieht, sei es auf die politische Lage bei uns oder in der Welt oder die Ausweitung neuer Technologien, überall sind wir mit Neuem konfrontiert, und alte Gewissheiten verschieben sich. Wir erleben, dass sich viele Menschen abgehängt fühlen, weil sie das Gefühl haben, nicht mehr mitzukommen und sich die Welt nicht mehr erklären zu können. Genau deshalb benötigen wir Orte und Einrichtungen des lebenslangen Lernens, um sich zu orientieren, eigene Fertigkeiten weiterzuentwickeln und aktiv zu bleiben, auch im staatsbürgerlichen Sinne. Genau deshalb muss es das Anliegen eines sozialen Rechtsstaates sein, seinen Bürgerinnen und Bürgern solche Angebote des Lernens und der Weiterbildung niedrigschwellig zugänglich zu machen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dieses Ziel verfolgen wir mit unserem Gesetzentwurf. Es geht uns nicht darum, das hessische Weiterbildungsgesetz einfach fortzuschreiben, nur weil es der Zeitplan vorgibt. Vielmehr geht es uns um eine sinnvolle Verschränkung mit den Erfahrungen aus der Praxis und aus den Weiterbildungspakten. Dabei wollen wir den Volkshochschulen und den freien Trägern deutlich mehr Planungssicherheit und deutlich weniger Bürokratie geben. Wo ich gerade von Praxis sprach, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass diese Bildungsangebote jeden Tag ganz konkret ermöglicht werden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle allen Beschäftigten und freien Lehrkräften in der außerschulischen Bildung und Weiterbildung den Dank meiner Fraktion aussprechen. (Beifall SPD und CDU) Mit unserem Vorschlag wollen wir auch ihre Arbeitsbedingungen und Planungssicherheiten verbessern. Ich bleibe gleich bei dem Aspekt der Planungssicherheit; denn er ist für unseren Entwurf ganz wesentlich. Er kommt vor allem in der gesetzlichen Verankerung eines Basisbetrags für die anerkannten freien Träger in Höhe von jährlich 45.000 Euro je Träger zum Ausdruck. Anstelle des bisher durchaus aufwendigen Sonderförderwegs setzen wir auf eine abgesicherte Grundfinanzierung, die zudem transparenter und unbürokratischer ist. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) So wollen wir finanzielle Spielräume bei der Einrichtung schaffen, die für Qualitätssicherung, Ausstattung und Arbeitsbedingungen genutzt werden können. Das gilt ebenso für den Volkshochschulbereich. Deshalb dynamisieren wir die Finanzierungsbeteiligung bei den Unterrichtsstunden ab 2026 jährlich um 1,5 %. Ja – das hat auch Herr Sommer festgestellt –, 1,5 % sind gewiss keine Revolution. Die Lage der Landeshaushalte, und das nicht nur in Hessen, zwingt jedoch zu Abwägungen. Für meine Fraktion und mich war es wichtig, dass wir überhaupt einmal ein Instrument zur Dynamisierung einführen und die Realität steigender Kosten auch auf diese Weise formal anerkennen. (Beifall SPD) Der Planungssicherheit und Transparenz dient in diesem Zusammenhang zudem, dass der Stundenumfang, der Finanzierungssatz und die Dynamisierung direkt im Gesetz geregelt werden. Hier wird der Paradigmenwechsel am deutlichsten sichtbar. Wir möchten das Hessische Weiterbildungsgesetz ein gutes Stück weit zu einem Leistungsgesetz machen. Indem wir von zuwendungsrechtlich geprägten Verfahren abgehen, vermeiden wir nicht nur redundante Bürokratie. Gleichzeitig präzisieren und verstetigen wir die Rahmenbedingungen, die für alle Akteure in der Weiterbildung gelten, auf der höchstmöglichen, der gesetzlichen Grundlage. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ein sicherer und konkreter Rahmen ist das eine. Er muss aber genauso offen sein für neue Inhalte und innovative Formate, sei es in der politischen Bildung oder im Bereich der neuen Technologien. Wir haben bei den bildungspakten gesehen, dass projektbezogenes Lernen wichtiger Baustein ist. Denn nicht alle Lerninhalte nicht alle Zielgruppen lassen sich in das etablierte aus Kurs, Stunde und Wochenrhythmus integrieren. digitale Lernformate, zielgruppenspezifische Angebote andere neue Modelle weiterhin gefördert werden verankern wir die Projektförderung nun verlässlich im setz. Meine Damen und Herren, unser Entwurf verbindet nungssicherheit, gesetzlich verankerte Leistungen und fenheit für neue Entwicklungen und leistet damit wesentlichen Beitrag zu einer modernen, zukunftsfähigen Weiterbildungslandschaft in Hessen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Indem wir die Parallelität von gesetzlicher Förderung untergesetzlichen Vereinbarungen weitgehend entlasten wir die Träger und machen zugleich Ressourcen frei, die in die Weiterentwicklung der inhaltlichen selbst fließen können. Gerade die Entwicklung zum tungsgesetz und Elemente wie etwa Basisbetrag und misierung sehen meine Fraktion und ich auch in weiteren gesellschaftlichen Rahmen. Wir bekennen uns öffentlichen Verantwortung für die Weiterbildung, die uns ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge ist. Wir len sie als gemeinsame Aufgabe unseres demokratischen Gemeinwesens im Austausch mit den kommunalen freien Trägern und ihren Beschäftigten stärken und kunftsfest machen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Denn Bildung und Weiterbildung bedeuten für uns Teilhabe. Sie eröffnen neue Themen, neue Fähigkeiten und neue Zugänge, und das auf vielen Feldern: im im Ehrenamt oder aus reinem Interesse. Schließlich fen Weiterbildungsangebote Räume des Austauschs, Zusammenarbeit und der Begegnung. Es geht hier sowohl um den Kompetenzgewinn des Einzelnen als um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und ganz gentlich geht es auch einfach mal darum, Spaß und an manchen Themen zu haben. Wir sind uns der Bedeutung von Weiterbildung und dung sehr bewusst. Deshalb setzen wir auf eine Stärkung der Weiterbildungslandschaft, eine klar definierte und nerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägern sowie Bedingungen für Lernende und Lehrende. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, selbstverständlich auch mit den entsprechenden Stakeholdern. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD und CDU)
