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Angela Dorn

24.06.2025 Sitzungen 21/42

Dann überweisen wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss, den Ausschuss für Digitales, Innovation und Datenschutz. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes – Drucks. 21/2356 – Zur Einbringung hat sich Herr Abgeordneter Sommer, Fraktion der CDU, gemeldet. Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen Kollegen! Das aktuelle Weiterbildungsgesetz läuft des Jahres 2025 aus. Daher wurde gemeinsam mit den troffenen eine Neuauflage erarbeitet. Dabei konnte licherweise festgestellt werden, dass sich viele Aspekte bestehenden Gesetz bewährt haben. Was angepasst muss, wird selbstverständlich jetzt angepasst. Lassen Sie mich den Koalitionsvertrag von CDU und hier im Haus zitieren: „Bei der Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes (HWBG) wollen wir die Bedeutung der Erwachsenenbildung … stärken. Dazu wir eine ausreichende finanzielle Grundsicherung der öffentlichen und freien Träger der Weiterbildung in Hessen gewährleisten sowie die Projektförderung, so wie sie im aktuellen Weiterbildungspakt im HBWG verstetigen. Außerdem sollen die der Sonderförderung für freie Träger in das übernommen werden.“ Die christlich-soziale Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag also festgeschrieben, die Bildung, und hier die Weiterbildung, zu stärken. Genau das machen wir diesem Gesetzentwurf. Versprochen – gehalten. (Beifall CDU und SPD) Lebensbegleitendes Lernen ist uns wichtig. Die Angebote sind so vielfältig wie wertvoll. Jeder hier im Raum zumindest eine der 32 Volkshochschulen im Lande und deren Angebote. Die Arbeit dort schätzen wir wert unterstreichen dies mit diesem Gesetzentwurf. Zudem gab es bislang Weiterbildungspakte, die setzlich und zusätzlich Angebote im Bereich der bildung gefördert haben. Diese Parallelstrukturen wir mit dem Gesetzentwurf auflösen und im Gesetz menführen: transparent, logisch und in die Zukunft tet. Umständliche Antrags- und Nachweisverfahren sowie ständliche Berichtspflichten werden vereinfacht und waltungsaufwand somit verringert. Dies erleichtert die beit der Träger und kommt letztlich den Menschen te, die die Angebote nutzen – Entbürokratisierung ganz praktisch. Das kann doch nur die Zustimmung Hauses finden. Auch die Kritik des Rechnungshofes wird aufgegriffen, und es werden Konsequenzen daraus gezogen. Die de Abgrenzung der Sonderförderung zur regulären rung wird im neuen Gesetz schlicht aufgelöst. In Gesprächen, auch bei mir im Wahlkreis, ist deutlich worden, dass auch die Volkshochschulen nicht von steigerungen in vielen Bereichen verschont bleiben. Energie, Personal, Lehrmaterialien, Räumlichkeiten sind ohnehin immer knapp. Daher ist für uns klar: Das Budget muss aufwachsen. Wir haben im Gesetzesentwurf einen Aufwuchs der Förderung festgeschrieben, und das ist in finanziell schwierigen Zeiten wie diesen keine Selbstverständlichkeit, aber sehr wohl eine politische Prioritätensetzung: Bildung und konkret Weiterbildung ist uns wichtig und wird daher auch monetär gestärkt. (Beifall CDU und SPD) Eine Dynamisierung der Förderung von jährlich plus 1,5 % und ist im Gesetz niedergeschrieben. Das klingt vielleicht auf Ende den ersten Blick gar nicht so üppig, bedeutet aber rund Be4,2 Millionen Euro mehr in den nächsten fünf Jahren. Die erfreu- Kommunen übrigens als Träger der Volkshochschulen werim den dies ebenfalls spüren. werden Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein Signal für eine verlässliche und nachhaltige Weiterbildungslandschaft in SPD ganz Hessen, in der Stadt und auf dem Land, für Jung und Alt, für Berufstätige, für Ehrenamtliche, schlicht für alle, die etwas dazulernen wollen. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir einen zukunftsfesten wollen Rahmen für lebensbegleitendes Lernen. Ich werbe um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) existiert, Mittel

Protokoll ↗