Bijan Kaffenberger
Frau Präsidentin, liebe Anwesende! Wer innen oder außen steht in unserer parlamentarischen Demokratie, das können wir aus der demokratischen Mitte dieses Hauses ganz gut definieren. Dafür brauchen wir nicht rechts außen. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin, vielleicht liegt es am hitzigen Sitzungstag. Ich hatte schon gehofft, dass Sie nicht das Ablegen des Sakkos erlauben, sondern das Zu-sich-Nehmen von Getränken hier im Saal. Aber ich werde gleich noch die Möglichkeit bekommen, etwas zu trinken. (Vereinzelter Beifall SPD, CDU und Freie Demokraten) Wir alle konnten in den vergangenen Jahren – anders, als dass hier getrunken wird – erleben, dass sich die künstliche Intelligenz rasant bewegt. Gerade die GRÜNEN sagen immer zu mir, ich würde zu oft von KI sprechen. Das gibt mir heute eine neue Gelegenheit, das zu tun. Die EU hat mit der KI-Verordnung – es wurde schon gesagt – bereits einen umfassenden rechtlichen Rahmen erlassen. Ich würde sagen: Wir alle können uns einig sein, Europa ist an der Stelle Vorreiter. (Dem Redner wird ein Glas Wasser gereicht.) – Vielen Dank. – Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf möchten die GRÜNEN die Nutzung von KI in der Verwaltung bei uns auf Landesebene angehen. Wir unterstützen die Ziele. Ich glaube, Transparenz, Effizienz, Bürgernähe, Rechtsschutz – dagegen kann man nichts haben. Allerdings sind wir schon der Auffassung, dass es mit dem bestehenden „KI made in Hessen“-Strategiekonzept, aber auch mit einigen anderen personal- und haushaltsrechtlich relevanten Regelungen vieles gibt, was dazu beiträgt, dass wir hier eine ordentliche Rechtsgrundlage haben. Darüber hinaus ist es auch so: Man muss nicht alles auf Gesetzesebene regeln. Gelegentlich tut es auch einfach eine Verwaltungsvorschrift. Es gibt bei dem vorliegenden Gesetzentwurf aber auch einige Punkte, die zu kritisieren sind. Es gelten bereits umfassende verbindliche Regelungen auf Bundes- und Ebene. Darüber hinaus gibt es zur KI-Verordnung von EU regelmäßig Auslegungshilfen. Auch das Datenschutzrecht, das EU-Recht zur künstlichen Intelligenz bereits. Der vorliegende Entwurf wird aus unserer daher vorrangig eines schaffen: weitere Bürokratie Doppelstrukturen, und das ist aus meiner Sicht genau Gegenteil von dem, was wir bei der KI eigentlich chen, nämlich Innovation. Es gibt den berühmten Satz: Wenn es nicht notwendig ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein zu machen. (Beifall SPD und CDU) Ich habe diesen Satz einer KI gegeben und nach dungen dafür gefragt, warum er stimmt. Da kam der KI ein Zitat heraus, das ich kurz vorlesen möchte. könnte es kaum treffender formulieren: „Zu viele Gesetze können in einem komplizierten und schwer verständlichen Rechtssystem dazu ren, dass Unsicherheit bei der Bevölkerung und Unternehmen entsteht.“ Ich glaube, das ist genau das, was wir machen, wenn beim Thema KI in einem so hoch dynamischen auf Landesebene noch weitere Gesetzesregelungen auf Weg bringen, die Widersprüchliches oder auch teils tiges regeln. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also lassen wir total offen, was die Verwaltung oder nicht darf?) Außerdem gibt es weitere Widersprüche zum EU-Recht KI – es wurde darüber gesprochen –, und wir müssen Widersprüche bei künftigen Bundesregelungen vermeiden, beispielsweise bei der zentralen Ansprechstelle zum parenzregister. An dieser Stelle sollten wir, glaube ich, eine abschließende bundesrechtliche Regelung warten uns etwas gedulden. Ich gehe davon aus, dass sich große Teile unserer in der noch vor uns befindlichen Anhörung bestätigen den. Aber mit Blick auf das Thema, das Ganze sei will ich sagen: Das ist spannend. Besonders interessant die KI-Rüge. Es wurde inzwischen schon gesagt: Sie haben wortwörtlich aus dem IT-Einsatz-Gesetz von SchleswigHolstein abgeschrieben. Wenn hier dann getönt wird, sei quasi der bundesweit erste Gesetzentwurf zu dem reich, es sei gar Rechtsgeschichte, würde ich sagen: ein Teil davon aus Schleswig-Holstein abgeschrieben ist das vielleicht ein kleines bisschen übertrieben. Aus ner Sicht ist das Ganze nicht neu. Es ist vor allem eines: ist nicht nötig. (Beifall SPD und CDU) Wir sprechen uns an dieser Stelle für ein koordiniertes gehen zwischen den Ländern aus. Ich glaube, das ist ein Grund dafür, warum wir uns als Hessen in den Jahren maßgeblich dafür eingesetzt haben, dass es Digitalministerkonferenz gibt. Die gibt es mittlerweile, hier gehören solche Dinge ordentlich koordiniert. Zum Thema Schaffung einer hessischen Marktaufsichtsbehörde wurde in der zweiten in dieser Hinsicht relevanten Runde, der bundesweiten Runde der Landesdatenschutzbe-EU- auftragten, festgehalten, dass sie gerne die Marktaufsichtsder behörden übernehmen sollten. Für dieses Vorgehen spricht sich auch der HBDI aus. Das ist jetzt also nicht neu. Ob es gelten nötig ist, darüber kann man diskutieren. Auf jeden Fall ist Sicht es nicht neu und nicht innovativ. und Ich würde also zum Schluss kommen: Lassen Sie uns heute das keine voreiligen, unnötigen Gesetze beschließen, sondern brauHessen koordiniert in die Zukunft mit KI führen. Aus meiner Sicht ist dieser Gesetzentwurf, wie gesagt, nicht neu ist, und nicht nötig. – Vielen Dank. Gesetz (Beifall SPD und CDU)
