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GetatsächKarsten Bletzer

AfD 24.06.2025 Sitzungen 21/42

ist Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen der demokratischen Fraktionen, meine Damen und Herren! 90/DIE (Heiterkeit Heiko Scholz und Sandra Weegels (AfD)) Dieser Gesetzentwurf beinhaltet erhebliche rechtliche und praktische Mängel; denn er verstößt unter anderem gegen grundsätzliche Prinzipien des Europarechts. Die KI-Verordnung der EU, auf die sich der Gesetzentwurf bezieht – bekannt als AI Act –, gilt wie jede EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist damit auch bei uns geltendes Recht. Vielleicht ist es ja purer Zufall, aber der Gesetzentwurf wiederholt zum Teil Inhalte dieser EU-Verordnung, wobei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs klar besagt: Nationale Gesetzgebung, die Inhalte aus EU-Vorschriften wiederholt, ist in der Regel rechtswidrig und damit ungültig. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Hiervon kann es Ausnahmen geben, aber nur, wenn entsprechende Wiederholungen in nationalen Gesetzen der Klarstellung dienen oder die Anwendung erleichtern. Dies ist hier, aus unserer Sicht, keineswegs der Fall. (Beifall AfD) Das nächste Thema betrifft Artikel 70 der KI-Verordnung, welcher die Mitgliedstaaten verpflichtet, mindestens eine Marktüberwachungsbehörde zu benennen, wobei eine dieser Behörden der EU als zentrale Anlaufstelle gemeldet werden muss. Hierfür sieht der Bund die Bundesnetzagentur vor. Aus Gründen der Bürokratieeffizienz wäre es wenig sinnvoll, zusätzlich in allen 16 Bundesländern weitere dieser Behörden zu schaffen oder zu benennen – so, wie es Ihr Gesetzentwurf, zumindest für Hessen, vorsieht. Sinnvoller wäre es, wenn sich Bund und Länder im Vorfeld über die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Kompetenzen abstimmen, bevor einzelne Bundesländer vorpreschen. (Beifall AfD) Des Weiteren spricht § 1 Absatz 1 Ihres Gesetzentwurfs davon, der Verwaltung den Einsatz von KI zu ermöglichen – als ob dieser gegenwärtig verboten wäre, was natürlich nicht der Fall ist. Mit Ihrem Entwurf hätte man faktisch ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Vollkommen unpraktikabel hingegen ist § 4 Absatz 3, der fordert, dass jeder Verwaltungsakt, der unter Zuhilfenahme von KI bearbeitet wurde, einen entsprechenden Hinweis enthalten muss. Das macht die Verwaltungsverfahren noch komplizierter. Von wirklicher Relevanz wäre ein solcher Hinweis nur dann, wenn keine nachfolgende menschliche Qualitätssicherung erfolgt. Daneben vermischt der Entwurf unterschiedliche Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahrensrechtliche Regelungen gehören in das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz, nicht in ein spezielles hessisches KI-Gesetz. Dies betrifft Regelungen zu voll automatisierten Verwaltungsakten laut § 6 und zur KI-Rüge laut § 11 Ihres Entwurfs. Liebe GRÜNinnen und GRÜNaußen, (Heiterkeit Sandra Weegels (AfD)) zusammenfassend lässt sich konstatieren: Wir brauchen keinen überflüssigen Gesetzesaktionismus. (Unruhe) Dieser Gesetzentwurf schafft Rechtsunsicherheit statt Rechtsklarheit, Bürokratie statt Effizienz und Kompetenzkonflikte statt Lösungen. Sie haben ein wichtiges Thema aufgegriffen, aber handwerklich schlecht umgesetzt. Notwendig ist eine verfassungskonforme, europarechtlich einwandfreie und praktikable Lösung. (Beifall AfD) Das ist insgesamt enttäuschend für eine Partei, die viele Jahre in Regierungsverantwortung stand. Am besten fragen Sie uns zukünftig vorher um Rat. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ganz bestimmt nicht!) Wir helfen Ihnen zwar nicht gerne, aber wir sind bekanntlich keine Unmenschen. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall AfD)

Protokoll ↗