Pascal Schleich
Vielen Dank. – Sie sehen hier keine Zuständigkeit des Ju- Landes Hessen. Aber inwiefern ziemt es sich denn für hessische Hochschullehrer oder -mitarbeiter, deren Gehalt vom hessischen Steuerzahler bezahlt wird, Veranstaltungen einer zu organisieren, an denen nur Kinder mit einer bestimmten da, Hautfarbe teilnehmen dürfen? – Vielen Dank.
