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Heike Hofmann

15.05.2025 Sitzungen 21/41

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen gibt es klare rechtliche Vorgaben, die zum einen ein effektives Verwaltungshandeln sicherstellen, aber auch dem Schutz von Asylsuchenden Rechnung tragen. Im Asylgesetz wird geregelt, dass Asylsuchende grundsätzlich verpflichtet sind, bis zur Entscheidung über den Asylantrag und im Falle einer Ablehnung bis zur Ausreise, längstens jedoch bis zu 18 Monate, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben und zu wohnen. Ich verdeutliche an der Stelle aber auch, dass es von diesem Grundsatz einige Ausnahmen gibt, und das aus gutem Grund. Asylsuchende aus einem sicheren Herkunftsstaat unterliegen dieser Höchstfrist zunächst grundsätzlich nicht. Sie haben bis zu ihrer endgültigen Ausreise in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Daran halten wir uns natürlich auch. Diese Regelung – das ist auch schon zitiert worden – haben wir auch im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode bekräftigt und haben festgehalten, dass die Landesregierung den Vollzug dieser Vorschrift sicherstellen wird. Seit Februar des Jahres 2024 werden Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nicht in die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen zugewiesen. Auf der einen Seite gibt uns also das Asylgesetz konkrete Ausnahmen von den genannten Wohnverpflichtungen vor, die in einem Rechtsstaat eben zu beachten sind. Ein zentraler Aspekt, den wir nicht aus den Augen verlieren dürfen – das will ich hier noch einmal hervorheben –, ist die Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders schützenswerter Personen. Das ist eben auch schon angesprochen worden. Wer gehört dazu? – Beispielsweise Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen, die bereits während des Asylverfahrens angemessen geschützt, unterstützt und behandelt werden müssen. Es ist richtig, dass Minderjährige und ihre Familien bereits nach maximal sechs Monaten die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen dürfen. Diese Regelungen und deren Einhaltung sind nicht nur notwendig, um den besonderen Bedarfen der Asylsuchenden Rechnung zu tragen, sondern sie garantieren natürlich auch ein rechtsstaatliches Handeln dieser Landesregierung. Das garantieren wir auch. In Hessen werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmen nur diejenigen Personen in die Kommunen zugewiesen – ich kann es nur noch einmal fett unterstreichen –, die eine Bleibeperspektive haben. Das ist tagtägliche Praxis, die wir auch so vollziehen. Damit entlasten wir auch die Kommunen. Ich will noch einmal auf die aktuellen Zuweisungszahlen eingehen. Die haben sich seit Beginn des letzten Jahres kontinuierlich verringert und sind derzeit auf dem niedrigsten Niveau der letzten Jahre. Aktuell werden wöchentlich 120 bis 170 Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommunen zugewiesen. Zum Vergleich: Im Herbst 2023 waren es noch durchschnittlich 1.400 Personen. Meine Damen und Herren, mir ist auch wichtig, noch einmal zu unterstreichen, dass die Landesregierung bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten Verantwortung übernimmt, auch gegenüber den Kommunen, aber auch gemeinsam mit den Kommunen. Deshalb ist es wichtig, die entsprechenden Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorzuhalten, aber nicht nur dieses, auch die Kapazitäten bei Bedarf entsprechend auszuweisen und auszuweiten. Wir beobachten deshalb das Zugangsgeschehen sehr und sind dadurch in die Lage versetzt, angemessen und ordnet auf sich verändernde Zugangszahlen auch tig zu reagieren. Unser Ziel ist es, in den Blick zu wie sich auf der einen Seite natürlich das Zugangsgeschehen entwickelt, auf der anderen Seite aber auch, Kapazitäten unter finanziellen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgehalten werden müssen, und da die Balance zu finden. Ich möchte noch einmal einen Aspekt in der Debatte sonders unterstreichen. Wir wollen, dass Menschen, die uns kommen und hierbleiben dürfen, schnellstmöglich erhaft in unsere Gesellschaft integriert werden. Das ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns mit Engagement stellen. (Beifall CDU und SPD) Deshalb ist es wichtig, dass Asylsuchende mit einer ten Bleibeperspektive zeitnah den Kommunen zugewiesen werden; denn die Kommunen haben bei der Integration eine zentrale Schlüsselrolle. Dann in den Kommunen kommend: Mit dem weiteren Zugang zu Sprachkursen, Bildungsangeboten, Integrationskursen, Erstorientierungskursen soll es gelingen, dass Geflüchtete schnell in Gesellschaft integriert werden. Deshalb ist es so wichtig, dass nicht eine zu lange sitzverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung von sonen mit der Perspektive, langfristig in unserem bleiben zu können, diesen Integrationsprozess gar dert oder erschwert. Nein, wir wollen eben in diesen erreichen, dass sich Geflüchtete schnell bei uns integrieren können, und wollen sie dabei auch unterstützen, Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Ich sage Ihnen, dass die aktuellen Regelungen zur sitzverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung des des ausreichend sind, um die genannten Ziele zu erreichen. Unsere Zuweisungspraxis ergänzt diese Regelungen gewährleistet den notwendigen Schutz für Asylsuchende einerseits, aber auch die Wahrung der Interessen der munen. Meine Damen und Herren, das zeigt: Wir verantwortungsvoll. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗