Nadine Gersberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Die schwarz-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag tatsächlich beschlossen, Kommunen zu entlasten und Geflüchtete länger in Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen. (Beifall AfD) Für uns als SPD war das in Ordnung; denn die Erstaufnahmeeinrichtungen von heute sind nicht mehr die Erstaufnahmeeinrichtungen von 2015. Die Bedingungen haben sich stark verbessert. Es hat sich ein guter Standard breitgemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten sehr gute Arbeit. Vielen Dank dafür. (Beifall SPD und CDU) Die Hessische Landesregierung hält sich auch an diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Das wurde Ihnen auch im Ausschuss und in der Antwort auf die Große Anfrage schon eindrücklich erklärt. Es wurde genau erklärt, warum was wie passiert. Man konnte durchaus erkennen, dass diese Vereinbarung eingehalten wird. Aber es gelten auch Bundesgesetze, das Asylgesetz zum Beispiel, wonach Kinder und vulnerable Gruppen nach maximal sechs Monaten den Kommunen zugewiesen werden sollten. Natürlich werden sie nicht ohne ihre Familien und ihre Eltern zugewiesen, sondern mit ihnen. Auch dadurch kommen diese Zahlen zustande. Ich möchte die Redezeit zu diesem Setzpunkt nutzen, um auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen einzugehen, um Ihnen zu erklären, warum es dringend notwendig ist, dass diese nach maximal sechs Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen den Kommunen zugewiesen werden. Kinder und Jugendliche mit Fluchtbiografie werden oft schon sehr früh Zeugen von Gewalt und erleben diese sogar direkt. Sie erleben Bedrohung, Gewalt, Verfolgung und Krieg, den Tod von Freundinnen und Freunden sowie Familienangehörigen. Sie erleben Inhaftierung, Misshandlung und Folter in Gefängnissen. Eine Studie aus den Niederlanden hat gezeigt, dass während der Flucht etwa 23 % der begleiteten Kinder körperlich misshandelt und 8 % sexuell missbraucht wurden. Bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen sind die Zahlen noch sehr viel höher. Die Erlebnisse können vielfältige Folgen für die psychische Gesundheit und Entwicklung und das soziale Verhalten der Kinder und Jugendlichen haben. Studien zeigen, dass bei mehr als der Hälfte der geflüchteten Kinder in Deutschland psychologische Belastungssymptome vorliegen. Ergebnisse einer Umfrage des Bundesfachverbandes Minderjährigkeit und Flucht zeigen, dass nach Angaben von 57,9 % der befragten Fachkräfte die Jugendlichen oft bzw. sehr oft von Gewalt- und Missbrauchserfahrung sprechen. Für fast 60 % der Befragten stellten Erkrankungen und psychische Belastungen oft bzw. sehr oft eine Beeinträchtigung des Alltags der Kinder und Jugendlichen dar. Auffällig ist auch, dass die Erfahrungen von Rassismus in sämtlichen Lebensbereichen, im Bildungsbereich, im Asylverfahren, bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und nicht zuletzt im Bereich der Gesundheitsversorgung, von vielen Fachkräften als relevante Alltagsbeeinträchtigung der Jugendlichen genannt wird. (Dr. Frank Grobe (AfD): Zum Thema!) – Ich komme jetzt zum Thema. (Dr. Frank Grobe (AfD): Aha! – Weitere Zurufe AfD) – Ich habe schon vorher zum Thema gesprochen. Ich versuche, Ihnen zu erklären, warum es sinnvoll ist, die Familien dieser Kinder und Jugendlichen mit ihren Kindern den Kommunen zuzuweisen. (Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu komplex für die AfD!) Natürlich ist es so, dass sich diese Kinder und Jugendlichen als Erstes mit ihren Erfahrungen an ihre Eltern, an ihre Bezugspersonen wenden und mit ihnen darüber reden wollen. Sie brauchen Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, damit sie in Ruhe mit ihren Familien darüber sprechen können. Terre des Hommes hat die Situation von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und anderen Sammelunterkünften für Geflüchtete mittels einer juristischen Einordnung, ausführlichen Recherchen und Fallbeispielen untersucht. Zitat: „Die räumliche Enge, das Miterleben von Gewalt und Abschiebungen – sei es die drohende eigene Abschiebung oder das Erleben von Abschiebungen Dritter – und die permanente Unsicherheit sind eine psychische Belastung und wirken sich negativ auf Kinder aus. Der rechtliche Anspruch auf Schutz, Bildung oder Privatsphäre wird und kann nicht ausreichend verwirklicht werden.“
