Astrid Wallmann
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort, und ich komme zu Tagesordnungspunkt 11: Vereidigung bzw. Hinweis auf den bereits geleisteten Eid der Präsidentin oder des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch die Präsidentin des Hessischen Landtags Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof des Landes Hessen wird die Präsidentin oder der Präsident des Staatsgerichtshofs von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten vereidigt. Die übrigen Mitglieder werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs vereidigt. Nach Absatz 2 ist der Eid nach der Wahl vor dem Landtag zu leisten. Die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils vor ihrer ersten Amtsausübung in der Sitzung des Staatsgerichtshofs vereidigt. Ein Mitglied des Staatsgerichtshofs kann sein Amt erst ausüben, wenn es vereidigt ist. Ist ein Mitglied des Staatsgerichtshofs wiedergewählt worden, so wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass der früher geleistete Eid auch für die neue Amtszeit bindet. Ich teile Ihnen mit, dass der Wahlausschuss zur der richterlichen Mitglieder am gestrigen Tag zusammengekommen ist und Herrn Dr. Wilhelm Wolf sowie Dirk Liebermann zu richterlichen Mitgliedern des gerichtshofs wiedergewählt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße herzlich in unserer Mitte den am gestrigen Tag hinaus durch den Hessischen Landtag wiedergewählten Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Herrn Dr. Wilhelm Wolf. (Allgemeiner Beifall) Ich begrüße zudem die Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs, Frau Prof. Ute Sacksofsky. Schön, dass auch Sie sind. (Allgemeiner Beifall) Begrüßen möchte ich außerdem die richterlichen der Herrn Dirk Liebermann, Herrn Jürgen Gasper, Harald Wack, Frau Dr. Annett Wunder sowie die richterlichen Mitglieder Herrn Prof. Dr. Detterbeck, Ulrich Fachinger und Herrn Frank Richter. (Allgemeiner Beifall) Die nicht richterlichen Mitglieder Frau Dr. Dauber Frau Rachor lassen sich für heute entschuldigen. Zunächst wird Herr Dr. Wolf nach § 9 Absatz 3 des setzes über den Staatsgerichtshof von mir vor dem schen Landtag darauf hingewiesen, dass ihn sein geleisteter Eid auch für die neue Amtszeit bindet. (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.) Nachdem der Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder Sie, Herr Dr. Wilhelm Wolf, am gestrigen zum richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt hat und Sie im Anschluss vom Hessischen tag als Präsident des Staatsgerichtshofs wiedergewählt wurden, findet nun der Hinweis auf den bereits geleisteten Eid vor dem Hessischen Landtag statt. Lieber Herr Dr. Wolf, ich darf Sie bitten, zu mir zu – Ich sehe, Sie stehen schon alle, da muss ich Sie gar mehr bitten, sich von den Plätzen zu erheben. Da Sie, sehr geehrter Herr Dr. Wolf, Ihren Eid schon mal geleistet haben, wird die Vereidigung durch die nahme auf diesen früher geleisteten Eid ersetzt. Ich Sie demnach darauf hin, dass der Eid, den Sie haben, Sie auch für Ihre neue Amtsperiode bindet. Ich Sie durch Handschlag verpflichten und wünsche Ihnen Ihre Arbeit weiterhin viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall) Ich will das gerne noch einmal offiziell und im Namen gesamten Hauses sagen: Ich gratuliere Ihnen sehr und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Arbeit. Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofs: Herzlichen Dank für die Glückwünsche. Ich werde Bestes geben.
