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Prof. Dr. Roman Poseck

15.05.2025 Sitzungen 21/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der FDPFraktion dafür bedanken, dass sie das Thema „sichere Veranstaltungen“ heute zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde gemacht hat. Denn dieses Thema ist wichtig. Das Thema interessiert die Menschen, die Kommunen und auch die Landespolitik. Deshalb ist es gut, dass wir heute in diesem Hohen Hause über Veranstaltungen und Sicherheit bei Veranstaltungen gemeinsam debattieren. (Beifall CDU und SPD) Ich möchte drei Rahmenbedingungen beschreiben, die für dieses Thema im Moment von großer Bedeutung sind: Erstens. Hessen ist ein fröhliches Bundesland. Feierlichkeiten und Veranstaltungen haben in Hessen eine große Bedeutung. Sie sind Teil unserer Tradition und Teil unserer Kultur. Tagtäglich finden diese Veranstaltungen statt – auch nach wie vor. Abgesagte Feste sind die Ausnahme. (Beifall CDU und SPD) Zweitens. Hessen ist ein überdurchschnittlich sicheres Bundesland. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik, auch für das vergangene Jahr. Es ist dank des Einsatzes der Sicherheitsbehörden und guter Absprachen gelungen, alle Feste und Feierlichkeiten der letzten Monate sicher, friedlich und fröhlich durchzuführen. Ich erinnere an die Fußball-Europameisterschaft. Ich erinnere an die Weihnachtsmärkte, die, jedenfalls in Hessen, friedlich und sicher gewesen sind. Außerdem hatten wir vor Kurzem die Faschingsumzüge, die durchgeführt werden konnten. Es hat gerade in den letzten Tagen viele Veranstaltungen draußen gegeben, die auch sicher durchgeführt werden konnten. (Beifall CDU und SPD) Drittens. Die Sicherheitslage in Deutschland ist insgesamt angespannt. Das ist das, was alle Innenministerinnen und Innenminister der Länder immer wieder hervorheben. Wir haben in unserem Land leider auch in den vergangenen Monaten schreckliche Anschläge erleben müssen: in Solingen, in Mannheim und in Magdeburg. Jetzt muss es darum gehen, diese drei Punkte in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Dabei müssen wir mit Pragmatismus und mit Augenmaß vorgehen. Uns ist es wichtig, dass Feste weiter stattfinden. Wir wollen ermöglichen und nicht verhindern. Das ist unser entscheidendes Motto an dieser Stelle. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Dabei müssen wir uns auch darüber bewusst sein, dass absolute Sicherheit nicht geben kann. Es ist notwendig, dass wir das Thema Sicherheit ernst nehmen, aber Restrisiko wird immer bestehen. Wir müssen uns bewusst sein, dass Feierlichkeiten unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen und auch mit einer ganz unterschiedlichen Gefährdungslage stattfinden. Die Anforderungen, die wir an den Frankfurter Weihnachtsmarkt setzen, nen nicht maßgeblich für Veranstaltungen sein, die in neren Orten in Nord-, Mittel- oder Südhessen stattfinden. Hier gilt es, mit Augenmaß zu differenzieren. Genau tun wir auch. (Beifall CDU und SPD) Es gibt einen Leitfaden des Innenministeriums für heit bei Großveranstaltungen aus dem Jahr 2013. überarbeiten wir im Moment grundlegend. Dazu sind auch im Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und anderen Beteiligten. Wir haben aber auch aktuell gehandelt und vor der legenden Überarbeitung dieses Leitfadens gestern Erlass an die Polizeipräsidien herausgegeben, mit dem noch einmal einen Impuls dafür setzen wollen, dass Veranstaltungen vor Ort auch tatsächlich mit Augenmaß und Pragmatismus durchgeführt werden können. (Beifall CDU und SPD) Ich will aus diesem Erlass beispielhaft hervorheben: wird darauf hingewiesen: „Es gilt, mit Pragmatismus und Augenmaß sam Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, die entsprechenden Gefährdungslagebewertung nung tragen und angemessen sowie umsetzbar Bei kleineren Veranstaltungen können die heitsvorkehrungen, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend, auf ein unabdingbar erforderliches beschränkt werden. – Das ist eine klare Aussage für die Differenzierung den Sicherheitsstandards. Weiter weisen wir darauf hin: Es ist weder realistisch noch notwendig, jede staltung umfassend mittels Zufahrtsschutz zu zen. Gerade bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten ist ein lückenloser Schutz faktisch umsetzbar. Das verbleibende Risiko ist dem gemeinen Lebensrisiko zuzurechnen. Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als Personen können, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, in der Regel Zufahrtsschutz stattfinden. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das heißt, wir differenzieren je nach Größe der Veranstaltung. Da Frau Knell, glaube ich, auf Rheinland-Pfalz gewiesen hat: Dort gibt es ähnliche Regelungen. Wir hier aber sogar noch weiter. Wir haben ein flexibleres zeirecht als Rheinland-Pfalz. Diese Flexibilität nutzen auch im Rahmen dieses Erlasses, den wir gestern herausgegeben haben.

Protokoll ↗