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André Stolz

CDU 15.05.2025 Sitzungen 21/41

haben Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! ist Herzlichen Dank, Kollege Dr. Naas, für Ihre Worte. erst einen Meine Damen und Herren, es vergeht kein Plenum, bei dem wir nicht über den Wohnungsbau sprechen. Der Anlass dafür, warum wir das tun, ist jeweils ein anderer. Heute ist der Anlass die Verlängerung der Möglichkeit, dass die Bundesländer den Kommunen die Option einräumen, in angespannten Wohnungsmärkten den Verkauf von Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern zu verbieten. Sie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen das. Das ist aber nichts Neues. Das haben wir hier schon des Öfteren gehört. Liebe Frau Feldmayer, kein Plenum vergeht, bei dem Sie nicht staatliche Eingriffe in das Privateigentum, staatliche Eingriffe in den Mietmarkt fordern. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das macht ihr auf der Bundesebene auch!) – Wir haben von der Möglichkeit gesprochen, die der Bund den Kommunen einräumt. Es gibt aber nur eine Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen, die das Problem von zu wenigen Angeboten und somit von zu hohen Mieten löst, und zwar den Bau von neuen Wohnungen. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und Freie Demokraten) Mit Ihrem Vorhaben wird keine einzige neue Wohnung geschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Genau das Gegenteil wäre der Fall. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist das Vorhaben Ihrer Bundesregierung!) Kollege Wagner, außerdem führt das Umwandlungsverbot nicht zu einer temporären Linderung der angespannten Situation; denn anders, als Sie sagen, ändert sich an der Lage der Mieter durch den Verkauf einer Wohnung nichts. In Deutschland gilt nämlich gesetzlich der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“. Sie schreiben in Ihrer jüngsten Pressemitteilung zu dieser Aktuellen Stunde, die ich mit Aufmerksamkeit gelesen habe: Die Mieterinnen und Mieter haben dann keinen Schutz mehr vor Aufkauf, Luxussanierung und Verdrängung. – Es ist eine Mär und es unwahr, dass durch einen Verkauf die Mieter aus ihrer Wohnung geworfen werden, dass Wohnungen in Luxusappartements umgewandelt werden, dass eine Verdrängung stattfindet. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, es ist schlichtweg falsch und unwahr, dass die Mieterinnen und Mieter – ich zitiere noch einmal aus Ihrer Pressemitteilung – bei dem Verkauf einer Wohnung künftig ungeschützt seien. Sie spielen bewusst mit den Ängsten der Menschen. (Beifall CDU und vereinzelt Freie Demokraten – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommen wir einmal zu den Fakten. Fakt ist – das haben die Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt –: Erst nach rund sechs Jahren und nur bei Eigenbedarf – und somit doppelt so lange, wie die Bundesregierung vorschreibt – kann man als Vermieter in Hessen kündigen. Obendrauf kommt noch die gesetzliche Kündigungsfrist von – in den meisten Fällen – neun Monaten. Wir reden somit von einem fast siebenjährigen Schutz. In Hessen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir bestehende gesetzliche Schutzmaßnahmen, sodass das, was Sie behaupten, nicht stattfinden kann. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und Freie Demokraten) Machen wir uns einmal die Arbeit und fragen wir einmal bei dem Verband an, der eigentlich an Ihrer Seite sein müsste, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, nämlich bei dem Interessenverband der Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus, dem VdW südwest. Dort sind 90 % der Unternehmen Mitglied, die bei uns Sozialwohnungen bereitstellen. Der VdW südwest sagt: Das Umwandlungsverbot schränkt die Möglichkeit ein, dass Mieter ihre Wohnungen selbst erwerben können, um Wohnungseigentum zu bilden. – Er sagt weiter: Zudem kann ein solches Verbot die Investitionsbereitschaft von Wohnungsunternehmen negativ beeinflussen, da die Flexibilität in der Nutzung ihrer Bestände eingeschränkt wird. Deshalb lehnen wir ein generelles Umwandlungsverbot ab. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Umwandlungsverbot – ich sage es noch ein einziges Mal – ist ein nicht berechtigter Eingriff in die Rechte der Wohnungseigentümer. Es bremst zudem politisch gewollte Investitionen in Wohnungen aus, die wir dringend brauchen, und es verhindert die Möglichkeit, dass die Mieterinnen und Mieter Eigentümer ihrer Wohnung werden können. Viele andere Länder machen von dieser Möglichkeit, die der Bund schafft, daher keinen Gebrauch. Wir werden es diesen Ländern ab dem 1. Januar 2026 gleichtun. Das wird ein gutes Datum für die Menschen sein, die in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten leben. (Beifall CDU und vereinzelt Freie Demokraten) Sie sagen: Schwarz-Rot macht das doch auch. – Was macht denn Schwarz-Rot beim Wohnungsbau? Schwarz-Rot geht einen ähnlichen Weg, wie wir ihn in Hessen gehen. In erster Linie versucht man, nicht auf Verbote zu setzen, sondern das Problem bei den Wurzeln zu packen. Es wird eine umfängliche Deregulierung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verfahrensrecht geben. Schwarz-Rot wird in den ersten 100 Tagen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos vorlegen. Es wird Erleichterungen bei der Lärmschutzfestlegung geben. Die Abschaffung der Förderung von Häusern nach dem EH-55- Standard, die Sie herbeigeführt haben, wird zumindest ausgesetzt oder gar abgeschafft. Ganz wichtig ist: Das größte Bauverunsicherungsgesetz aus der letzten Wahlperiode, das habecksche Heizungsgesetz, wird rückabgewickelt. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, so schafft man mehr Wohnungen für Deutschland und somit dauerhaft bezahlbare Mieten, und nicht mit Eingriffen in das Privateigentum. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten)

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