Astrid Wallmann
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung. Ich darf fragen, wer Drucks. 21/2167 zu Drucks. 21/1705 zustimmt. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freien Demokraten und die fraktionslosen Abgeordneten Herr Gaw und Herr Herr. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe ordnungspunkt 3 auf: Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachwahl eines Mitglieds des Opferfondsbeirates Hessischen Landtag – Drucks. 21/2173 – Der Hessische Landtag hat in seiner 81. Plenarsitzung 8. Juli 2021 die Einrichtung eines Fonds für die und Angehörigen schwerer Gewalttaten von landesweiter Bedeutung sowie die Einsetzung eines Opferfondsbeirates beim Hessischen Landtag beschlossen. Von den insgesamt elf Mitgliedern des Opferfondsbeirats werden fünf Mitglieder auf Vorschlag der Oppositionsfraktionen des Hessischen Landtages gewählt. Die Mitglieder des Opferfondsbeirats werden vom Hessischen mit Mehrheit für die Dauer einer Legislaturperiode wählt. Herr Tarek Al-Wazir hat mitgeteilt, dass er auf seine gliedschaft im Opferfondsbeirat verzichtet. Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt zur Nachwahl Abgeordnete Kathrin Anders vor. Ich darf fragen: Wird der Wahl durch Handzeichen sprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 21/2173 zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freien mokraten und die fraktionslosen Abgeordneten Herr Gaw. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Das die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das sehe ich Damit stelle ich fest, dass die Abgeordnete Kathrin ders als Mitglied des Opferfondsbeirates beim Hessischen Landtag gewählt wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Wiebke Knell (Freie Demokraten)) Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachwahl eines weiteren stellvertretenden Mitglieds Hauptausschuss – Drucks. 21/2174 – Nach dem Ausscheiden von Tarek Al-Wazir aus dem sischen Landtag ist die Nachwahl eines weiteren tretenden Mitglieds im Hauptausschuss erforderlich. § 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden auch die vertretenden sowie weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag wählt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun mit der Drucks. 21/2174 als weiteres stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Sascha Meier vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 21/2174 zustimmt, bitte ich nun um sein Handzeichen. – Zustimmung ich bei den Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und Freien Demokraten sowie den fraktionslosen Abgeordneten Herr Gaw und Herr Herr. Wer Tages- dagegen? – Wer enthält sich? – Enthaltung bei der AfDFraktion und dem fraktionslosen Abgeordneten Müger. Ich stelle damit fest, dass der Abgeordnete Sascha Meier als weiteres stellvertretendes Mitglied in den Hauptausbeim schuss gewählt wurde. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) am Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Opfer Wahlvorschlag Fraktion der CDU Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsausschusses beim Staatstheater Kassel – Drucks. 21/2212 – Nach dem Theatervertrag zwischen dem Land Hessen und Landtag der Stadt Kassel über den Betrieb des Staatstheaters Kassel gevom 30. November 1959 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss Mitdes Staatstheaters. Nach dem Ausscheiden von Jan-WilFraktion helm Pohlmann aus dem Hessischen Landtag ist die NachFrau wahl eines Mitglieds erforderlich. Die Fraktion der CDU schlägt nun Herrn Abgeordneten Hans Christian Göttlicher als Mitglied vor. widernun Ich darf fragen, ob der Abstimmung per Handzeichen widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen den wir nun zur Abstimmung. Ich darf fragen: Wer stimmt dem Wahlvorschlag Drucks. De21/2212 zu? Den bitte ich um sein Handzeichen. – Das und sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE sind GRÜNEN und Freien Demokraten sowie die fraktionslosen Abgeordneten Herr Gaw und Herr Herr. Wer stimmt nicht. dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AnAfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Herr Müger. Ich stelle damit fest, dass Herr Abgeordneter Hans Christian Göttlicher als Mitglied des Verwaltungsausschusses beim Staatstheater Kassel gewählt wurde. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 7: im Wahlvorschlag Fraktion der CDU Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss Hes– Drucks. 21/2201 – stellverNach Nach dem Ausscheiden von Jan-Wilhelm Pohlmann aus stell- dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss erforderlich. Nach ge§ 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden die stellvertreschlägt tenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt. Die Fraktion der CDU schlägt nun mit Drucks. 21/2201 als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Andreas Hofmeister vor. Das Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. den sehe Ich darf fragen: Wer stimmt dem Wahlvorschlag Drucks. 90/DIE 21/2201 zu? Den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE stimmt GRÜNEN und Freien Demokraten sowie die fraktionslosen Abgeordneten Gaw und Herr. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Ich stelle damit fest, dass der Abgeordnete Andreas Hofmeister als stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss gewählt wurde. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: Wahlvorschlag Fraktion der CDU Nachwahl eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss – Drucks. 21/2202 – Nach dem Ausscheiden von Frederik Bouffier aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss erforderlich. Nach § 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden auch die stellvertretenden sowie weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt. Die Fraktion der CDU schlägt nun mit der Drucks. 21/2202 als weiteres stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Sandra Funken vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag Drucks. 21/2202 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Freien Demokraten sowie die fraktionslosen Abgeordneten Gaw und Herr. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Ich stelle damit fest, dass die Abgeordnete Sandra Funken als weiteres stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss gewählt wurde. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: Wahlvorschlag Fraktion der CDU Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung – Drucks. 21/2203 – Nach Nr. V der Satzung der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung vom 30. Juli 1973 wird für jede Legislaturperiode ein Kuratorium gebildet, dem neun Abgeordnete angehören. Die Mitglieder des Kuratoriums und ihre Stellvertreter werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Nach dem Ausscheiden von Frederik Bouffier aus dem Hessischen Landtag ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds im Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung erforderlich. Die Fraktion der CDU schlägt nun Herrn Abgeordneten Lucas Schmitz als stellvertretendes Mitglied vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 21/2203 zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freien Demokraten sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Herr Gaw und Herr Herr. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Herr Müger. Ich stelle damit fest, dass der Abgeordnete Lucas Schmitz als stellvertretendes Mitglied in das Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung gewählt wurde. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10: Wahlvorschlag Fraktion der AfD Wahl eines Vizepräsidenten des Hessischen Landtags – Drucks. 21/2205 – Nach § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag geheim, oder, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen in getrennten Wahlgängen die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Präsidentin. Die Fraktion der AfD hat bereits mitgeteilt, dass sie einer offenen Wahl bei diesem und möglichen weiteren Wahlgängen widerspricht. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD mit der Drucksachennummer 21/2205 vor, Herrn Abgeordneten Patrick Schenk (Frankfurt) zum Vizepräsidenten des Hessischen Landtages zu wählen. Ich darf fragen: Werden weitere Wahlvorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur geheimen Wahl. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Hessischen Landtages auf sich vereint; das sind 67 Stimmen. Nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der einzeln erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen am Ausgabetisch rechts von mir von den Wahlhelfern einen gelben Stimmzettel. Von dort aus gehen Sie bitte zur Wahlhandlung hinter die Portraitwand und dort zu einer der beiden Wahlkabinen. Ich weise darauf hin, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichen oder Bemerkungen enthalten darf. Sonst ist dieser Stimmzettel ungültig. Enthält Ihr Stimmzettel keine Entscheidung für „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Ich darf Sie bitten, diesen Stimmzettel zweifach gefaltet in die Wahlurnen zu werfen, die sich dann wie immer auf dem Stenografenplatz hier vor dem Rednerpult befinden. Sie können nach der Wahlhandlung den Plenarsaal in Richtung Lobby verlassen. Um die Ausgabe der Unterlagen und die Wahlhandlungen nicht zu stören, werden die rückwärtigen Türen während der Wahlgänge geschlossen gehalten. Zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Wahl bestimme ich auf Vorschlag der Fraktionen Herrn Abgeordneten Christian Wendel, CDU, Herrn Abgeordneten Karsten Bletzer, AfD, Herrn Abgeordneten Oliver Ulloth, SPD, Frau Abgeordnete Katy Walther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Herrn Abgeordneten Yanki Pürsün, Freie Demokraten. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, nun zum Ausgabetisch zu kommen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabinen, der Wahlurnen und der Wahlunterlagen zu überzeugen. (Wahlhelfer Oliver Ulloth: Es ist alles in Ordnung!) – Danke für die Rückmeldung. – Ich stelle fest, es den keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand erhoben. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft, und se ausdrücklich darauf hin, dass keine Fotografien Stimmzetteln gefertigt werden dürfen. Ich bitte nun die Schriftführer, mit dem Namensaufruf beginnen. (Namensaufruf) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf fragen: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, Stimmzettel abzugeben? Konnten alle Abgeordneten der Wahlhandlung teilnehmen? – Das scheint der Fall sein. Ich höre keinen Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses unterbreche ich Sitzung für kurze Zeit. (Unterbrechung: 18:47 bis 18:52 Uhr)
