Dr. Daniela Sommer
Für die CDU-Fraktion spricht Herr Müller. Bitte schön, Sie Ge- haben das Wort. hat verlieren Sebastian Müller (Fulda) (CDU): hat Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dahlke, uns eint natürlich der politische Wille, der auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, die Grundsteuer für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anzupassen. Da gibt es keinen könnte Dissens. madie Der heute diskutierte Gesetzentwurf hat aber erhebliche Auswirkungen über die Energieerzeugung hinaus, nämlich auf die Landwirtschaft und vor allem auch auf die Kommunen in Hessen. unseren Koali- (Beifall Ingo Schon (CDU)) ihn Ich sage das deshalb, weil es deutlich macht, wie wichtig eine genaue Abwägung bei diesem Thema ist und dass es uns nicht hilft, wenn wir uns nur auf einen Teilaspekt Schon fokussieren. Sie sind auf die Anhörung eingegangen. Deswegen will ich das an dieser Stelle etwas ausführlicher tun. Wir Der Bund der Steuerzahler, der nicht dafür bekannt ist, LandesSteuern künstlich hochzuhalten, spricht sich für die Beibeist haltung der bisherigen Regelung aus. Der vorgesehene speneulich zialgesetzliche Steuertatbestand würde das nachvollziehbare Flächen-Faktor-Modell, das wir in Hessen anwenden, verkomplizieren und damit intransparenter gestalten. notwenvon Der Hessische Bauernverband spricht in seiner Stellungnicht nahme von der „zweitbesten Lösung“ und schlägt die Beisondern behaltung der Grundsteuer A für die umgewandelten Flächen vor. Die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche John. Landwirtschaft und der Vereinigung ökologischer Landbau ländlinach Leitplanken zur Umsetzung von Freiflächen-Photodie voltaikanlagen berücksichtigt Ihr Entwurf in keiner Weise. Sicht Er beschränkt sich lediglich auf die Reduzierung des Steugeermessbetrags. seien Das macht deutlich, dass wir uns in einem Spannungsfeld bewegen, das wir berücksichtigen müssen. zurück Schlagendes Argument für die CDU-Fraktion waren allerSPDdings auch die Ausführungen des Städte- und Gemeinsich debundes sowie des Städtetags. Der Hessische Städtehaben, und Gemeindebund bemängelt, dass die Reduzierung der Grundsteuer auf 10 % nicht ansatzweise in ihrem Umfang Löbegründet wurde. Der Städtetag fordert zu Recht eine Folgenabschätzung für befürchtete kommunale Einnahmeverluste. hätte Beide Kommunalen Spitzenverbände eint die Sorge um die hatten finanzielle Ausstattung unserer Kommunen in Hessen. Das Le- müssen wir ernst nehmen. Wir dürfen diese berechtigten kom- Interessen nicht einfach wegwischen. Wir wissen um die Service- schwierige finanzielle Lage der Kommunen in Hessen in der aktuellen Situation. Solange die Wirtschaft nicht wieder anspringt – drittes Jahr Rezession –, wird sich das auf absehbare Zeit auch nicht ändern. Das müssen wir berücksichtigen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird damit dem Anspruch an eine ausgewogene, rechtssichere und wirtschaftlich vertretbare Anpassung der Grundsteuer für Freiflächen-PV nicht gerecht. Vielmehr muss die im Koalitionsvertrag angekündigte Änderung erstens einfach und transparent dem Flächen-Faktor-Modell folgen, zweitens die Auswirkungen auf unsere bäuerlichen Familienbetriebe mit ihrem hohen Pachtanteil in Hessen berücksichtigen und drittens die finanziellen Folgen für unsere Kommunen beachten. Der Bauernverband sprach in der schriftlichen Anhörung von der „zweitbesten Lösung“. Das genügt uns nicht. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die beste machen Sie auch nicht!) – Doch. Ich habe es ja gerade ausgeführt. Wir werden einen eigenen Vorschlag vorlegen, der genau diese drei Punkte gleichbedeutend gegeneinander abwägt. Der Koalitionsvertrag sieht neben der Anpassung der Grundsteuer für Freiflächen-PV-Anlagen auch eine Anpassung der Grundsteuer für die Windenergie vor. Vieles spricht dafür, dieses zusammenzufassen und in ein Gesetz zu gießen. Wir werden dem vorliegenden Entwurf aus den Gründen, die ich ausgeführt habe, daher nicht zustimmen können. (Beifall CDU und SPD)
