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Claudia Ravensburg

CDU 14.05.2025 Sitzungen 21/40

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist für die Eltern entscheidend für eine gelingende barkeit von Familie und Beruf. Deshalb war es uns auch so wichtig, unsere Arbeit Landesebene für Bildung und Betreuung unserer ten transparent und dialogisch aufzustellen und den durch eine demokratisch gewählte Elternvertretung Landesebene eine Stimme zu geben und sie selbstverständlich auch arbeitsfähig zu machen, Herr Rock. Ja, auch wir waren noch nicht zufrieden mit der teiligung bei der ersten Wahl, aber wir wollten sie möglichst schnell auf den Weg bringen. Doch ich bitte dabei auch – Herr Rock hat es erwähnt –, die Dimensionen zu sehen. Wir haben 4.470 hessische Kitas mit unterschiedlichsten Trägern, und wir wollten dazu auch die in der Tagespflege als gleichberechtigte Kinderbetreuungsmaßnahme erreichen. Wir wollten sie auch über das verfahren informieren. Deshalb bin ich sehr froh, dass unsere Staatssekretärin nuela Strube die Vorbereitungen der kommenden aus dem Ministerium heraus eng begleitet. Das Land stützt die Landeselternvertretung bei der Durchführung kommenden Wahl mit dem Ziel, dass die künftigen von der Landeselternvertretung in eigener Verantwortung durchgeführt werden können. Deshalb sollen die se für die Onlinewahl verbessert und weiter vereinfacht werden. Zudem wird gemeinsam mit der Landeselternvertretung eine frühzeitige Information der Eltern auch das Wahlverfahren erfolgen; denn auch eine Onlinewahl braucht Rechtssicherheit und eine Legitimation der berechtigten. Zum vorliegenden Gesetzentwurf der FDP sehen wir auch nach den Beratungen im Ausschuss und durch überwiegenden Anteil der Anzuhörenden in unserer nenden Haltung bestätigt. Unsere wesentlichen Kritikpunkte will ich hier noch einmal darstellen. Zur Finanzierung der Landeselternvertretung fordern von der FDP eine Summe von 120.000 Euro Jahresbudget. Ich habe aber schon in der ersten Lesung betont, die finanziellen Mittel für die Landeselternvertretungsgeschäftsstelle und die Aufgabenerfüllung bereits jetzt sind als die von Ihnen geforderten Mittel. Ihre Forderung nach verpflichtenden Wahlen auf der munalen Ebene lehnen wir weiter ab und sehen hier Regelungskompetenz des Landes.

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