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Gerhard Bärsch

AfD 14.05.2025 Sitzungen 21/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Die frühe Einbindung von Eltern in die Bildung ihrer Kinder ist ein entscheidender Schlüssel für gelingende Entwicklungs- und Lernprozesse. In Hessen profitieren wir bereits von vielfältigen und innovativen Formen der Elternbeteiligung. Besonders hervorzuheben ist, dass unsere Landeselternvertretung bundesweit einzigartig ist, da sie auch die Eltern aus der Kindertagespflege einbezieht. Kommen wir zum Kern des Gesetzentwurfs und den Ergebnissen der Anhörung. Die FDP möchte in § 27a HKJGB aus einer Kann- eine Sollregelung machen und damit landesweit Kita-Elternbeiräte verpflichtend einführen. „Mehr Verbindlichkeit“ klingt zunächst gut, doch die Kommunalen Spitzenverbände, also diejenigen, die die Praxis vor Ort verantworten, haben in der Anhörung sehr deutlich gemacht: Schon heute können Elternvertretungen eingerichtet werden, wo es sinnvoll und gewünscht ist. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung würde nicht zu mehr Beteiligung, sondern vor allem zu mehr Bürokratie und Mehraufwand führen – ohne echten Mehrwert für Kinder, Eltern oder Träger. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Viele Kommunen binden Elternvertretungen bereits erfolgreich ein. Die Vertreter der Städte und Landkreise betonten, dass starre Regelungen die notwendige Flexibilität vor Ort einschränken würden. Die Bedingungen in Frankfurt unterscheiden sich beispielsweise grundlegend von denen im Odenwald oder in Nordhessen. Einheitliche Vorgaben nehmen den Kommunen die Möglichkeit, flexibel und passgenau zu agieren. Die kommunale Selbstorganisation ist vergleichbar mit einem gut verwurzelten Baum. Sie wächst und gedeiht am besten, wenn sie nicht durch zu enge Vorschriften in ihrer Entfaltung beschnitten wird. Wenn wir den Gesetzentwurf der FDP beschließen, riskieren wir, funktionierende Lösungen durch starre Vorgaben zu ersetzen. Das wäre ein Rückschritt. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Gestern haben Sie, Herr Finanzminister Lorz, uns in der Grundsteuerdebatte unterstellt, die AfD habe ein gestörtes Verhältnis zur kommunalen Selbstverwaltung. Wie Sie sehen, ist jedoch das Gegenteil der Fall. (Beifall AfD, Sascha Herr und Maximilian Müger (fraktionslos)) Ein zusätzlicher gesetzlicher Druck schafft keine neuen Strukturen, sondern vor allem mehr Aktenordner. Das dürfte kaum im Sinne der FDP sein, die sich hier im Plenum selbst als Vorkämpferin für Bürokratieabbau versteht. Doch statt mit der Kettensäge durch den Bürokratiedschungel zu pflügen – ich blicke in Richtung des Kollegen Dr. Naas –, wird am Ende doch nur mit der Heckenschere an einzelnen Blättern gestutzt. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Bei der Frage der Finanzierung hat der HSGB ebenfalls auf einen wunden Punkt hingewiesen; denn die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wäre vollständig vom Land zu finanzieren, da sie einen Ausgleichsanspruch der Kommunen nach Art. 137 Absatz 6 der Landesverfassung auslösen würde – Stichwort: Konnexitätsprinzip. Doch gerade in Zeiten knapper Kassen muss jeder Euro gezielt eingesetzt werden. Das erwarten die Menschen zu Recht von uns. Wir sind uns in diesem Hause einig, wie wichtig Elternbeteiligung ist. Aber wir dürfen dabei nicht die Autonomie und die bewährten Strukturen unserer Kommunen aushebeln. Die Anhörung hat gezeigt: Es braucht keinen gesetzlichen Zwang, sondern Vertrauen in die kommunale Selbstorganisation und gezielte Unterstützung dort, wo sie tatsächlich benötigt wird. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, unsere Bedenken aus der ersten Lesung haben sich in der Anhörung zumindest aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände – und dies ist die für uns hierbei maßgebliche Sicht – bestätigt. Der Gesetzentwurf der FDP löst die bestehenden Herausforderungen nicht, sondern schafft neue. Wir brauchen bei der Frage der Elternbeteiligung in der frühkindlichen Bildung keine zusätzlichen Hürden und keinen Zentralismus, sondern Vertrauen in die Kompetenz vor Ort und gezielte Unterstützung, wo sie sinnvoll ist. Wir können dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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