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Christian Wendel

CDU 14.05.2025 Sitzungen 21/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege May, man darf zitieren – aber dann muss man auch vollständig zitieren. (Beifall CDU und SPD) Das Wort „grundsätzlich“ hatten Sie erwähnt, das war schon einmal gut. Aber im nächsten Satz kommt das viel zentralere Wort: (Zuruf CDU: Achtung!) „Die Verwendung ist abweichend von Satz 1 zulässig 1. in allen Jahrgangsstufen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen sowie in den gewählten Ganztagsangeboten …, die von der Lehrkraft, der Aufsicht führenden Person oder durch Konferenzbeschluss bestimmt sind, 2. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II, … 3. in begründeten Einzelfällen, in denen … die Schulleiterin oder der Schulleiter eine regelmäßige Verwendung insbesondere aus medizinischen Gründen … gestattet oder … 4. in Notfällen, in denen die Verwendung insbesondere dem Schutz von Leben und Gesundheit dient.“ Lieber Kollege May, liebe Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das ist der zentrale Punkt. Wir schaffen ein differenziertes Gesetz, das den notwendigen Schutz gibt, das aber auch den Schulgemeinden vor Ort alle Möglichkeiten für entsprechende Regelungen belässt. (Beifall CDU und SPD) Das ist eindeutig der richtige Weg: Differenzierung, Verantwortung, Medienbildung. Darum geht es, das sieht unser Gesetzentwurf vor, und deshalb freuen wir uns auf die dritte Lesung und die Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes, damit es zum neuen Schuljahr in unseren Schulen in Hessen entsprechend umgesetzt werden kann. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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