Dr. Daniela Sommer
Nun hat die Abgeordnete Geis von den Sozialdemokraten das Wort. Bitte sehr. zu Kerstin Geis (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf dann doch gezeigt hat, dass ein Groß90/DIE teil der Expertinnen und Experten unser Anliegen teilt und sich bei der Problembeschreibung einig ist: Dass es nämauf lich notwendig ist, an unseren Schulen Schutzräume vor Mei- digitaler Überforderung zu schaffen und gleichzeitig die Schülerinnen und Schüler besser zu befähigen, Medien in Wilall ihren Formen kritisch, verantwortungsvoll und selbstbeer stimmt zu nutzen. geprägt Nicht erst seit der Anhörung wissen wir, dass unsere Kinder wie keine Alterskohorte zuvor einer Medienflut ausgeNach- setzt sind, die nicht ohne Folgen bleibt. Im Netz begegnen sie der kommerziellen Ausbeutung ihrer Neugier, fragwürdigen Schönheitsidealen, Gewaltdarstellungen, Desinformationen und offener politischer Hetze. Das Ziel unseres Antrags ist es daher, die hessischen Schulen als einen Raum zu definieren, der diesem Phänomen nicht gleichgültig gegenübersteht, der zugleich, maßvoll begrenzt, Diskurse über die digitale Wirklichkeit fördert und die Medienankompetenz der Schülerinnen und Schüler stärkt. (Beifall SPD und CDU) 90/DIE Unser Gesetzentwurf setzt genau auf dieses sinnvolle Zusammenspiel: die Beschränkung der Smartphone-Nutbitte zung entsprechend dem Entwicklungsstand der Schülerinden nen und Schüler, verbunden mit dem Auftrag an unsere Schulen, Chancen und Risiken der digitalen Welt altersgeAntrag recht zu vermitteln. viel Freiheit Um es an dieser Stelle noch einmal zu betonen: Unsere woken Schulen sind schon gut aufgestellt. Das gerne in der Öffentlichkeit für unsere Initiative verwendete Schlagwort „Handyverbot“ greift zu kurz und ist zumindest missverständlich. Uns geht es nicht in erster Linie um Verbote, sondern darum, die Schülerinnen und Schüler von medialem Druck zu entlasten, einen klaren, landesweit einheitlichen Rahmen zu setzen und den Schulgemeinden weiterhin Schuleigene, dem konkreten Alltag vor Ort angemessene Regelungen zu ermöglichen. hätte (Beifall SPD und CDU) seinen Die von uns vorgeschlagenen Regelungen sind dort eng gefasst, wo es sinnvoll ist, zum Beispiel im GrundschulStefan bereich. Sie lassen aber auch genügend Spielraum für Diskussionen und die Mitbestimmung der Schulgemeinde in den höheren Jahrgangsstufen. Dabei sehen wir die Schulgemeinden und insbesondere die Lehrkräfte ausdrücklich 90/DIE als Partner, die wir unterstützen und entlasten, aber gerade nicht in ihrer pädagogischen Freiheit einschränken wollen. Freie Vor diesem Hintergrund haben mich die Änderungsvorder schläge im Antrag der GRÜNEN doch verwundert. Sinämlich cherlich kann man darüber streiten, ob die Aufgaben der und Schulen bei der digitalen Wissensvermittlung eher konkret Ort oder eher abstrakt zu fassen sind. Wir sehen bei konkreten wir. – Aufzählungen die Gefahr, dass man dann den sich entwickelnden Neuerungen immer ein Stück weit hinterherhinkt. Meier Nehmen Sie beispielsweise den immer wichtiger werdenden Bereich der künstlichen Intelligenz, der in Ihrer Aufzählung gänzlich fehlt. Wir halten es daher für sinnvoller, diese konkrete Ausgestaltung so offen zu halten, dass sie flexibel ist und gleichzeitig, zum Beispiel in der Lehrerfortbildung, stärker auf die jeweils aktuellen Entwicklungen einzugehen. (Beifall SPD und CDU) An dieser Stelle kann ich Ihre Argumentation nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht teile. Was mich allerdings irritiert, sind die in Ihrem Entwurf zentrale Trennung zwischen privaten und, nennen wir es der Einfachheit halber, schulischen Geräten und die Schlussfolgerungen, die Sie daraus ziehen. Zunächst einmal wundert es mich, dass Sie noch in der letzten Plenarsitzung insbesondere den – aus Ihrer Sicht – „Verbotscharakter“ unseres Entwurfs kritisiert haben. Jetzt steht in der Begründung Ihres Änderungsantrags, dass durch die von Ihnen vorgeschlagene Regelung die „Einrichtung von ‚Smartphone-Schutzzonen‘ an Grundschulen tatsächlich umgesetzt“ wird und durch Ihren Änderungsantrag keine Ausnahmen mehr für das Verbot der Nutzung privater digitaler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler an Grundschulen bestünden. – Das ist ein bemerkenswerter Sinneswandel in sehr kurzer Zeit. (Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, da haben Sie uns einfach falsch verstanden!) Das Kernproblem ist aber: Ihre Trennung zwischen privaten und schulischen Geräten und die damit verbundene Streichung des § 69 Absatz 7 Nr. 1 ist künstlich. (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Absehbar wird sie dem Schulalltag nicht gerecht und schränkt die Freiheit der Lehrkräfte unnötig ein. Sie führt darüber hinaus zu vermeidbaren Konflikten und Regelungslücken. Ein Beispiel: Eine Schulklasse soll zu einem Thema selbstständig im Internet recherchieren. Drei Schüler haben ihre Schulgeräte nicht dabei, zwei haben sie vergessen, und eines ist beschädigt und nicht funktionsfähig. Ein an hessischen Schulen realistisches Szenario, wenn wir uns die Klassen anschauen. Nach unserem Entwurf könnte die Lehrkraft nun den betroffenen Schülern ausnahmsweise gestatten, für diesen Arbeitsauftrag ihre privaten Endgeräte zu nutzen, weswegen hier auch nicht von einem pauschalen Verbot gesprochen werden kann, Herr Promny. Nach Ihrem Änderungsantrag, Herr May, wäre dies nicht möglich; denn nur schulische Geräte sind erlaubt, und die Ausnahmeregelungen haben Sie gestrichen. Auch Nr. 3 wäre nicht einschlägig, da es hier ausdrücklich nur um Ausnahmen für nicht unterrichtliche Zwecke geht. Die Lehrkraft wäre also nicht berechtigt, hier eine nachvollziehbare Ausnahme zu machen. Täte sie es dennoch, was in der täglichen Praxis naheliegt, so stünde sie im Widerspruch zum Schulgesetz. Solche Unklarheiten und Regelungslücken zu vermeiden und vom Schulalltag her zu denken, ist die Intention unseres Entwurfs. Dabei nehmen wir den Schutzgedanken ebenso ernst wie die pädagogische Freiheit der Lehrerinnen und Lehrer und den Wunsch der Schulgemeinschaft nach Mitbestimmung. Unsere Initiative wird den Anforderungen der digitalen Realität ebenso gerecht wie dem vielfältigen Alltag an unseren Schulen. Darüber werden wir auch in dritter Lesung sicherlich noch einmal diskutieren. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall SPD und CDU)
